Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die Bundesagentur für Arbeit anzuweisen, die Jobcenter-Telefonlisten ihren Kunden öffentlich zugänglich zu machen.
Begründung
Offensichtlich ist eine Vielzahl von Jobcentern in Deutschland nicht bereit, seinen Kunden die gesetzlich geregelte Möglichkeit einzuräumen, im Fall einer Existenzbedrohung den Arbeitsvermittler und Fallmanager telefonisch zu erreichen. Stattdessen müssen die Kunden den Weg über die sogenannten Service-Center der Jobcenter nehmen, wodurch lange Wartezeiten entstehen, bevor die betroffenen Jobcenter endlich reagieren. Zumeist ist dann das Kind bereits in den Brunnen gefallen und eine einvernehmliche Lösung des Problems nicht mehr möglich, da dann bereits das Richterrecht im Sozialgerichtsprozess entscheiden muss.
Behördlicherseits herrscht wenig Verständnis dafür, dass die fast sieben Millionen Hartz IV-Beziehenden eine Behörde unmittelbar erreichen müssen. Der „Kunde“ wird vielmehr als zu steuerndes Objekt und als potentielle Bedrohung betrachtet. Dabei ist die sofortige Erreichbarkeit für die Existenzsicherungsbehörde unabdingbar: Wenn mal wieder kein Geld zum Monatsbeginn auf dem Konto ist, wenn es um die Bewilligung einer Wohnung geht und der Vermieter bis zum Abend eine Entscheidung einfordert, wenn ein Darlehen aufgrund eines unabweisbaren Bedarfes besteht usw.
Ich fordere hiermit die tägliche personelle Erreichbarkeit der Jobcenter-Mitarbeiter, insbesondere der Leistungsabteilungen. Dazu müssen aus Gründen der Tranzparenz die Jobcenter-Telefonlisten auf den Web-Seiten der Jobcenter jedermann zugänglich gemacht werden. Durch die Abschaffung der Service-Center werden zudem viele Mitarbeiter freigesetzt, die dann in den Jobcentern vor Ort den Mitarbeitermangel reduzieren können.