Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen:
Das Recht auf die selbstbestimmte Geburt mit der freien Wahl des Geburtsortes sowie einer Geburtsbegleitung im Schlüssel von 1:1 durch eine Bezugshebamme ist ein Grundrecht. Im Zusammenhang mit dem Recht auf körperliche Unversehrtheit schafft der Gesetzgeber den rechtlichen Rahmen zur Ausübung dieses Rechtes.
Dazu gehört neben der Sicherung des Berufsstandes der Hebammen auch die Neuordnung des Vergütungssystems in der Geburtshilfe.
Begründung
Derzeit ist das Recht auf die freie Wahl des Geburtsortes sowie die Begleitung der Geburt durch eine Hebamme im § 24 f des fünften Sozialgesetzbuches geregelt. Das SGB fasst an dieser Stelle den, durch Verhandlungen zwischen den Berufsverbänden der Hebammen auf sowie den Krankenkassen und Sozialversicherern, entstandenen Kompromiss zusammen. Die gebärende Frau ist Vehikel : Sie wird als solche nicht einmal benannt. Lediglich von „der Versicherten“ ist hier die Rede. Ursache für die Übernahme aus der Reichsversichertenverordnung in das Sozialgesetzbuch waren Vergütungsverhandlungen. Das SGB regelt formell und abschließend bestimmte Lebensbereiche.
Diese Petition an den Deutschen Bundestag will erreichen, dass die Politik anerkennt: Kinder sind zentraler Bestandteil des Fortbestehens unseres Landes. Kinder müssen geboren werden. Daher haben Schwangerschaft und Geburt eine weitreichende Funktion bis tief in alle Gesellschaftsschichten hinein.
Im sogenannten Ternovsky-Urteil hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bereits 2010 entschieden, dass die europäischen Mitgliedsstaaten unter Bezug auf Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention dazu verpflichtet sind, das Recht der Frauen auf die freie Wahl des Geburtsortes und der Geburtsbegleitung zu garantieren.
Dies kann demzufolge nicht allein Bestandteil einer Vereinbarung zwischen den Interessenvertretungen der Hebammen und den Versicherern sein, da marktwirtschaftliche Erwägungen und unmittelbare Abhängigkeiten im bestehenden System zu einer Hinwendung in die Klinisierung von Geburten führen werden, was in der Folge zur faktischen Aushebelung der freien und selbstbestimmten Geburt auf der bestehenden gesetzlichen Grundlage im SGB führt.
Aus Sicht der Petentin muss daher dringend eine Vereinbarung zwischen dem Staat und seinen Bürgerinnen getroffen werden. Aus dieser gesetzlichen Regelung und den daraus erwachsenden flankierenden Maßnahmen entsteht die Verpflichtung des Gesetzgebers zur Sicherung des Berufsstandes der Hebammen in all seinen Facetten sowie, und das sei hier ausdrücklich betont, auch eine Neuordnung der Schwangerenvorsorge und klinischen Geburtshilfe. Studien haben eindeutig belegt:
Abgesehen von Frauen mit gravierenden medizinischen oder geburtshilflichen Komplikationen, ist für die allermeisten Frauen die 1:1-Betreuung durch eine Bezugshebamme (von der Feststellung der Schwangerschaft über die Geburt bis hinein in das Wochenbett) die beste Wahl – weniger PDAs, weniger Episiotomien, weniger operative Geburten, kürzere Geburtsdauer, etc. Zudem ließ sich im Vergleich zu anderen Betreuungsmodellen eine deutliche kostensenkende Tendenz nachzeichnen
(DOI: 10.1002/14651858.CD004667.pub3).
Daher ist die Forderung der Petentin das Recht der Frauen auf eine selbstbestimmte Geburt mit freier Wahl des Geburtsortes sowie einer Geburtsbegleitung im Schlüssel von 1:1 durch eine Bezugshebamme gesetzlich als Grundrecht zu verankern.
Nutzer749462 | Wed Jun 25 17:09:33 CEST 2014 - Wed Jun 25 17:09:33 CEST 2014
Es ist interessant, diese Diskussion zu lesen. Habe 2 Kinder. Eines ist im Geburtshaus geboren, das zweite ungewollt zu Hause mit der Hebamme am Telefon. Würde mich auch heute nicht für den Kreißsaal entscheiden. Dass Hebammen heute wie seit Jahrhunderten gebraucht werden, steht für mich absolut außer Diskussion! Es geht doch allein darum, dass die Versicherungen ihnen die Berufs-Haftpflicht verweigern bzw. nur zu überhöhten Beiträgen anbieten wollen. Doch wo und bei wem entstanden die Geburtsfehler, die jetzt angeblich so viel kosten? Sollen die Hebammen für Fehler zahlen, die sie selbst gar nicht verursacht haben? Schlimme Geburtsfehler, die ich aus meinem Bekanntenkreis kenne, sind alle im Krankenhaus passiert!!! Wieso fordert niemand einen Nachweis von den Versicherungen?
Und wieso melden sich die Krankenkassen nicht zu Wort? Auf die käme eine erheblich Kostensteigerung zu, wenn jede Frau zur Geburt ins Krankenhaus müßte.
Alle diskutieren darüber, ob Hebammen noch gebraucht werden aber niemand fragt, ob die Geldgier der Versicherungskonzerne gerechtsfertigt ist! Das ist eine Schande für diese Gesellschaft.
baby-lonzen | Tue Jun 24 19:09:57 CEST 2014 - Tue Jun 24 19:09:57 CEST 2014
Doppelpost
baby-lonzen | Tue Jun 24 19:02:01 CEST 2014 - Tue Jun 24 19:02:01 CEST 2014
Und schon sind wir wieder in der Nachkriegszeit, wo sich Frauen die Krankenhaus-Geburt leisten "konnten", keine häusliche Versorgung hatten und es sich leisteten, so modern zu sein und nicht zu stillen, "ich kann mir das nämlich leisten, das Geld habe ich". Je nachdem , wie jung oder alt wir sind, hatten wir eine Hebamme, die zur Geburt da war, uns als Babys begrüßte , oder ab den 80ern im Wochenbett zuhause betreute. Das Hausgeburten nicht mehr gefragt sind, liegt doch in der Medizinhörigkeit und Angst , in dem Nicht-Vertrauen in unsere doch frauen-eigentliche Kraft, in der Hörigkeit in die Pränataldiagnostik und die Versprechen, einer schnellen, schmerzlosen und was weiß ich Geburt..Wunschsectio, juhu! Jeder Pups wird doch heutzutage krankdiskutiert- und ich bin übrigens nicht nur Hebamme, sondern zudem auch noch Mutter!
Der_Max | Mon Jun 23 16:18:28 CEST 2014 - Mon Jun 23 16:18:28 CEST 2014
Es geht doch nur ums Geld - um die Frage, wer die Hebamme (oder von mir aus auch die 3 Hebammen, die sich bei einer langwierigen Geburt abwechseln) bezahlt.
Diese Frage der Bezahlung hat sich weder nach dem Wunsch der Mutter, noch nach dem der Hebamme zu richten, sondern ist an der Notwendigkeit zu orientieren.
Es geht also nicht darum, der Mutter die häusliche Entbindung zu verbieten, sondern um die Frage, wie unsere Gesundheitssystem dabei zur Hilfeleistung VERPFLICHTET sein soll. Und hier bin ich für restriktive Vorgaben, die sich am Ehesten erfüllen lassen, wenn die häusliche Entbindung aus dem Leistungskatalog der KV herausgenommen wird.
Vernünftig, und wirtschaftlich leistbar, ist eine ordentliche Hebammenausstattung in Geburtskliniken in der Nachfolge des, auch aus meiner Sicht, unwürdigen "Kreißsaals". Dort kann eine Hebamme, aus dem dortigen Personalreservoir, die 1:1 Betreuung genau dann leisten, wenn sie nötig ist - und trotzdem noch andere Aufgaben erfüllen.
Zumal man auch erkennen muss, dass die Hausgeburt sowieso auf dem Rückzug ist: Immer mehr Kinder kommen durch Kaiserschnitt auf die Welt, was auch damit zusammenhngt, dass immer mehr Erstgeburten erst in einem Frauenalter stattfinden, in der angeblich das Risiko sowieso schon erhöht ist und bei denen sowieso zu einer klinischen Geburtsumgebung geraten wird, in der nötigenfalls auch der Arzt bei Fuß steht.
Also: wer möchte, kann sich - auf eigene Kosten - natürlich gerne die Hebammenleistung 1:1 kaufen. Aber eben nicht "als Kassenleistung" fordern!
Nutzer2177809 | Mon Jun 16 15:54:26 CEST 2014 - Mon Jun 16 15:54:26 CEST 2014
hallo kati,
ich will mich nur kurz zu wort melden und hier einmischen, weil ich schon drei hausgeburten in 1:1-betreuung bei der geburt meiner eigenen kinder erlebt habe - und sie diese 1:1-betreuung in frage stellen. sie haben vermutlich eine falsche vorstellung von 1:1. wir konnten unserer hebamme jede frage stellen, sie kennenlernen und jederzeit mit ihr kommunizieren und in den letzten wochen stand sie für uns in rufbereitschaft (was die krankenkasse übrigens leider nicht übernimmt), so dass wir sie jederzeit zur geburt rufen konnten. hausgeburt + rufbereitschaft sind außerdem für die krankenkassen wesentlich günstiger als jede klinikgeburt. verschiedene systeme - hebammenteam z.b. - garantieren, dass man bei der geburt auf jeden fall eine hebamme rufen kann. unsere hebamme hat alle möglichen geburten so gelegt, dass es zu keiner überschneidung kommen konnte. herzliche grüße mathias
kati543 | Mon Jun 16 10:43:53 CEST 2014 - Mon Jun 16 10:43:53 CEST 2014
Nein, so ganz stimmt das nicht. Sobald sich eine Frau entscheidet, ihr Kind mit Hilfe zur Welt zu bringen, dann gibt es eine Hinzuziehungspflicht der Hebammen, ansonsten nicht. Niemand kann eine Frau zur assistierten Geburt zwingen.
Nun, nicht ich sprach in meiner Petition von einer 1:1 Betreuung, sondern Sie. Und ich weiß - tatsächlich habe ich eigene Kinder - dass nicht alle Schwangerschaften und Geburten nach Plan verlaufen. Da aber nach Ihrer Petition eine Frau (egal ob Traumschwangerschaft, oder eben auch nicht) Anspruch auf eine 1:1 Betreuung ihrer Wunschhebamme hat, frage ich mich, wie Sie das realisieren wollen. Ab Feststellung der Schwangerschaft, sagen wir mal in der 7. SSW. Und nun packen Sie mal in diese theoretische Schwangerschaft alles an ungeplanten rein (nein, das Kind stirbt nicht), was nur geht. Eben so, dass die Hebamme richtig zu tun hat. Wie wollen Sie die Diskrepanz planen? Es wird solche Schwangerschaften geben. Die gab es schon immer. Traumschwangerschaften, ohne Problemchen sind eher die Seltenheit. Aber klar, es gibt auch Schwangerschaften, bei denen die werdende Mutter mit einem Besuch der Hebamme vor der Geburt zufrieden ist als Kennenlerntermin und dann die Hebamme rein zur Geburt/Nachsorge will.
Nutzer2095163 | Fri Jun 13 22:52:48 CEST 2014 - Fri Jun 13 22:52:48 CEST 2014
Es geht doch darum, ein ElternRECHT gesetzlich zu verankern.
Die Hinzuziehungspflicht während der Geburt besteht im übrigen schon, das ist nichts neues.
Aber es muss doch gewährleistet werden, dass die Schwangere / Mutter jederzeit eine Hebamme bekommen kann, wenn sie dies in Vor- und Nachsorge möchte. Da lese ich auch keinen Zwang aus der Petition heraus?! Nur die Sicherstellung derselben, damit in Zukunft nicht mehr so viele Frauen abgewiesen werden müssen, die eine Hebamme suchen.
Ylander | Thu Jun 12 22:49:25 CEST 2014 - Thu Jun 12 22:49:25 CEST 2014
Mir liest sich die Petition wie eine Werbeanzeige der Hebammenlobby in einer überregionalen Tageszeitung. Daher keine Mitzeichnung - ungeachtet der Frage, ob ich mich inhaltich anschließen würde.
Nutzer2142500 | Thu Jun 12 18:29:54 CEST 2014 - Thu Jun 12 18:29:54 CEST 2014
Danke. Krankenhaus war für uns
keine gewollte Alternative. Definitiv nicht! Ich wollte KEIN Gezerre, KEIN Befummeln, KEINEN Venenzugang, und vor allem KEINEN Stress. Den habe ich aber wenn ich niemanden bei mir habe, der Bescheid weiß, der respektiert was ich will, das vorher schon mit mir abgesprochen hat, der nicht abhängig vom Gutdünken des Chefarztes ist. Im KH wird man angemeldet und abgestellt. Da fragt keiner was man selber will. Ist ja auch praktisch: Wer ist unter Wehen schon fähig seinen Willen durchzusetzen...
Ohne meine Hebamme gibt es gar kein Kind mehr.
sahdora | Thu Jun 12 07:38:27 CEST 2014 - Thu Jun 12 07:38:27 CEST 2014
Mir fällt die Unterzeichnung dieser Petition schwer, da ich zwar dafür bin, dass sich Frauen eine Beleghebamme nehmen/frei wählen können, sie für mich kein MUSS war und auch nicht sein sollte.
Hebammen leisten soviel, dass es mir wichtig ist, dass diese ihren Beruf weiterhin erlernen und ausüben können.
Ich wünsche mir eine absolute freie Wahl der persönlichen Geburtsbetreuung, ob es mit drei Hebammen aus einer Hebammengemeinschaft heraus im Wechsel geschieht, zu denen man dann die Beziehung aufgebaut hat oder nur zu einer Bestimmten oder auch nur die erstmal fremden Hebammen, welche im Krankenhaus angestellt sind und sich mit den Schichten abwechseln.
Zudem leisten sie Vorsorge, Nachsorge mit Hausbesuch und Vorsorgegespräche und die zudem auch anschließende Rückbildung!
Daran können auch die Krankenkassen kein Interesse haben, denn durch diese Betreuung sparen sie sich auch einiges an ärztlichen Betreuungskosten; Nur mal so am Rande.
Wenn eine Frau allerdings keinerlei Betreuung einer Hebamme bei der Geburt wünscht, sollte sie sich das genauso aussuchen dürfen, wie umgekehrt!
Warum also nicht, als Frau für die selbstbestimmte Schwangerschafts-/Geburtsbetreuung durch eine oder mehrerer Hebammen oder einem Arzt oder mehrerer Ärzte ihrer Wahl kämpfen, so wie die Frau oder auch die zukünftigen Eltern sich dies wünschen!?
Das kommt mir in der Petition irgendwie zu kurz oder verstehe ich das nur anders?
Freundliche Grüße
Mutter von Zweien