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Petition 52567

Steuerrecht

Gewährung der familienfreundlichen Steuerklasse III auch für alleinerziehende Mütter vom 26.05.2014

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die "familienfreundliche" Steuerklasse III auch alleinerziehenden Müttern gewährt wird.

Begründung

Alleinerziehende Mütter müssen mit ihrem Gehalt, nichtverdienende Kinder mitfinanzieren, also allein die Kosten für eine Familie tragen. Das ist heutzutage schwer genug. Dass sie dann noch in der ungünstigeren Steuerklasse II veranlagt werden, bzw. falls ein Kind über 18 ist und nicht nachweisbar ist, dass es noch in Ausbildung ist, sogar mit Steuerklasse I leben müssen, ist nicht verständlich. Warum bekommen nicht diejenigen die "familienfreundliche" Steuerklasse III, die eine Familie sind? Wenn gleichgeschlechtliche Menschen, die sich zueinander bekennen, die familienfreundliche Steuerklasse bekommen, obwohl sie meist keine Kinder großziehen, und auch EU-Bürger, deren Familien im Ausland leben und also nicht im "teuren" Deutschland großgezogen werden, müssen die Steuerklasse III bekommen, obwohl sie meist mit mehreren Erwachsenen, die ebenfalls die Steuerklasse III haben, in Wohngemeinschaften leben. Wieso wird es dann einer alleinerziehenden Mutter so schwer gemacht, sobald eines der Kinder volljährig ist und somit angeblich eine Wohngemeinschaft verdienender Erwachsener besteht? Wo fängt für Sie eine Familie an? Allein der Antrag ist diskriminierend: während Eltern, nachdem sie eine Familie wurden, einen Antrag auf Steuerklassenwechsel ausfüllen, heißt der Antrag für Mütter, "Antrag auf Lohnsteuerermäßigung". Das weckt falsche Assoziationen. Alleinerziehende Mütter sind keine Bittsteller, sondern leisten Enormes. Sie übernehmen allein sämtliche Aufgaben, die sich in den herkömmlichen Familien zwei Menschen teilen. In der Politik sprechen sie mittlerweile doch häufig von 1-Eltern-Famiien - denn schießlich sind mittlerweile viele Familien in Deutschland tatsächlich 1-Eltern-Familien, aber steuerlich wird diese Tatsache in keiner Weise berücksichtigt. Dabei ist gerade hier eine Entlastung besonders wichtig. Es ist wesentlich schwieriger, allein Kinder großzuziehen, gleichzeitig verdienender Vater und fürsorgliche Mutter zu sein. Deshalb sollte gerade bei Alleinerziehenden eine steuerliche Vergünstigung gewährt werden oder zumindest Gleichberechtigung mit aus Vater und Mutter bestehenden Familien gelten!

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