Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Arbeiten zur Gesetzgebung für die Tarifeinheit sofort eingestellt werden.
Begründung
Sollte nur noch die zahlenmäßig größte Gewerkschaft eines Betriebes die Verhandlungshoheit ausüben, würde die vom Grundgesetz garantierte Koalitionsfreiheit nicht nur einschränkt sondern gänzlich ausgeschlossen werden. Artikel 9 des Grundgesetzes legt fest, Zitat:.."wonach für jedermann und für alle Berufe das Recht gewährleistet ist, „zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden”.
Sollte die zahlenmäßig unterlegene Gewerkschaft in einem Betrieb, obwohl sie die betreffende Berufsgruppe mehrheitlich vertritt, nicht mehr das Recht zum Streik zum Durchsetzen der Interessen ihrer Mitglieder erhalten, würde das gegen alle demokratische Regeln verstoßen. Der unterlegenen Gewerkschaft würde die Daseinsberechtigung entzogen.
die derzeitigen Hetzkampagne gegen die GDL hat meiner Ansicht nach mehrere Rote Linien überschritten.
Da mir die Bedingungen von Lokführern und Zugbegleitern teilweise bekannt sind habe ich vollstes Verständnis für die aktuellen Streiks.
Wenn so wenige schlecht bezahlte Mitarbeiter mit ungünstigen Arbeitszeiten und -bedingungen in wenigen Streiktagen so hohe Verluste für den Betrieb bedeuten und angeblich die gesamte Deutsche Wirtschaft gefährdet wird ...
- dann scheinen diese wenigen streikenden Mitarbeiter doch mind. genauso wichtig zu sein wie die paar Leute in der Konzernleitung. Von daher hätte von mir aus auch jeder Lokführer und Zugbegleiter ein jährliches Millionengehalt verdient.
Wenn eine Gewerkschaft Mitglieder unterschiedlicher Berufsgruppen hat soll diese auch weiterhin für ihre Mitglieder streiten und streiken dürfen, nicht nur die Gewerkschaft mit den prozentual meisten Mitgliedern einer Berufsgruppe, zumal auch heutzutage viele gar nicht mehr in einer Gewerkschaft sind.
Die Ausrichtungen der Gewerkschaften sind auch unterschiedlich, zB
A) Die GDL hat Lokführer (rund 90%) und Zugbegleiter (rund 30%)
- höhere Löhne dafür weniger Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, 13. Monatsgehalt, ...
(finde ich persönlich sinnvoller da Arbeitnehmerfreundlich, da hier nicht schnell etwas gekürzt werden kann, und auch später Rente und ALG höher sind)
B) Die EVG hat Lokführer (rund 10%) und Zugbegleiter (rund 70%)
- geringere Löhne dafür mehr Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, 13. Monatsgehalt, ...
(Arbeitgeber- und Regierungsfreundlich da hier einiges gekürzt werden kann und später die Sozialsysteme zu Lasten der Arbeitnehmer entlastet werden. Kein Wunder, dass sich die EVG, Arbeitgeber und Regierung gut verstehen)
C) Dann gibt es auch noch Lokführer und Zugbegleiter ohne Gewerkschaft
- diese können sich soweit ich es mitbekommen haben frei für einen der Tarifverträge entscheiden
Was soll daran zu komplex zu sein um das in der Lohn- und Personalabteilung nicht bewältigen zu können?
Wenn es andere Konzerne schaffen Festangestellte, Zeit- und Leiharbeitnehmer, Werkverträge, Subunternehmer, Scheinselbständige, Outgesourcte, ... in einem Betrieb zu haben und zu vergüten sollte die DB auch in der Lage sein die paar unterschiedlichen Tarifverträge mit den heutigen IT-Möglichkeiten zu bewältigen.
Jeder Zugfahrplan, Fahrkartenpreise der unterschiedlichen Strecken, Vergünstigungen, Monatstickes, Jahrestickets, Jobtickets, DB-Bahnkarten, ...
sind wesentlich komplexer als ein paar unterschiedliche Tarife in einem Betrieb für die gleichen Berufsgruppen.
Die Begründung der DB, dass unterschiedliche Tarife für gleiche Berufsgruppen zu komplex wäre und zu Spannungen unter den Mitarbeitern führen würden sind absurd und Nebelkerzen.
Vor kurzem wurde in eine Talkshow auch auf die Besetzung des Aufsichtsrates hingewiesen, Bundestag und Ministerien zusammen mit Mitgliedern der EVG haben schon annähernd die Hälfte des Aufsichtsrats. An Stelle der EVG würde ich mich bei dieser Konstellation doch etwas zurückhalten, schliesslich möchte die EGV auch für alle Berufsgruppen ihrer Mitglieder verhandeln und notfalls dafür streiken.
Wenn nur noch Gewerkschaften für Berufsgruppen mit den meisten Mitgliedern verhandeln / streiken dürfen ist dies eine gesetzliche Abschaffung des Streikrechts durch die Hintertür.
Dann können wir gleich eine Gewerkschaft pro Berufsgruppe "staatlich" festlegen.