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Diskussion zur Petition 55245

Tarifvertragsrecht

Einstellung der Arbeiten zur Gesetzgebung für die Tarifeinheit vom 08.10.2014

Diskussionszweig: Warum überhaupt Tarifeinheit?

Der_Max | 11.11.2014 - 14:33

Warum überhaupt Tarifeinheit?

Anzahl der Antworten: 3

Wir haben in den vergangenen Jahren an vielen Stellen erleben müssen, wie Arbeitgeber (!) die Tarifeinheit aushebeln, indem sie Teilbetriebe ausgründen und Arbeiten outsourcen – der Hauptgrund hierfür ist das systematische Umgehen, Aushebeln und Schwächen der Gewerkschaftsmacht, ausgeübt durch Tarifverträge.

Selbst im gleichen Betrieb gilt das Lohngleichheitsgebot schon lange nicht mehr, seit sich scharenweise „Leiharbeiter“ neben ihre festangestellten Kollegen zu stellen haben. Der Grundsatz „gleiches Geld für gleiche Arbeit“ wurde vor 20 Jahren durch die Arbeitgeber in den Bereich der Sozialromantik verbannt.

Wenn es darum geht, die Tarifeinheit nur dort darzustellen, wo sie den Arbeitgebern nutzt, sollten sich unsere (!) Abgeordneten nicht parteiisch auf deren Seite schlagen!

Wenn sich die Arbeitnehmer untereinander nicht auf eine Gewerkschaft (und deren Tarifvertragswerk) einigen können, gibt es eben mehrere Tarifverträge nebeneinander – oder auch gar keine. Deshalb wäre eher zu überlegen, den § 3 (2) des Tarifvertragsgesetzes zu streichen:
Zitat:
§ 3 Tarifgebundenheit
(1) Tarifgebunden sind die Mitglieder der Tarifvertragsparteien und der Arbeitgeber, der selbst Partei des Tarifvertrags ist.
(2) Rechtsnormen des Tarifvertrags über betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen gelten für alle Betriebe, deren Arbeitgeber tarifgebunden ist.
(3) Die Tarifgebundenheit bleibt bestehen, bis der Tarifvertrag endet.


Also würde für Arbeitnehmer, die keiner Gewerkschaft angehören möchten, auch der Zwang entfallen, sich nach tariflichen Normen einordnen zu lassen. Ob das wirklich für sie günstiger ist, mögen sie einzeln entscheiden! Der Arbeitnehmer müsste ggf. seine Gewerkschaftsmitgliedschaft offenlegen, um in den Genuss des Tarifvertrags zu kommen. Oder aber, der Arbeitgeber könnte den Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit im Rahmen des § 5 TVG stellen ...

Zum Wortlaut der Petition ist noch zu bemerken, dass sie (wie so oft) falsch formuliert ist. Die derzeitigen Vorbereitungen zu einer Gesetzesänderung entstammen nicht dem Deutschen Bundestag, vielmehr ist die Regierung damit beschäftigt, einen Gesetzesentwurf auszuarbeiten, der vom Parlament gefälligst abgenickt werden soll. Der Bundestag ist nicht berechtigt, der Regierung ein diesbezügliches Denkverbot aufzuerlegen. Aber mit einem Entschließungsantrag, der klar formuliert, dass unsere Abgeordneten sich auch angesichts der derzeitigen Tarifkämpfe nicht vorstellen können, einem Gesetz zur Tarifeinheit zuzustimmen, wäre schon viel geholfen.
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