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Diskussion zur Petition 55245

Tarifvertragsrecht

Einstellung der Arbeiten zur Gesetzgebung für die Tarifeinheit vom 08.10.2014

Diskussionszweig: Da stimme ich nicht zu

Mitglied59 | 22.11.2014 - 09:07

Da stimme ich nicht zu

Anzahl der Antworten: 3

Das sich nun die Politik einmischt ist nicht verwunderlich. Es geht hier doch um die Machtbesessenheit des Herrn Weselsky. Unter den Konsequenzen müssen jetzt alle Gewerkschaften leiden. Anstatt solchen schädlichen Gebahren ein Ende zu setzen, bringt der dbb in seiner neusten Ausgabe seiner Zeitschrift nur die volle Unterstützung zum Ausdruck. Mit dem Streikrecht muss verantwortungsvoll umgegangen werden und man darf nicht eine ganze Republik für Machtkämpfe zweier Gewerkschaften in Geiselhaft nehmen. Dies gilt besonders für die Bahn, die eine Schlüsselposition hat.
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Nutzer1106666 | Sun Nov 30 17:53:41 CET 2014 - Sun Nov 30 17:53:41 CET 2014

Typisch.
Die Bahn blockiert. Auch gegenüber der Nicht-Wiselsky-Gewerkschaft.
Aber wie immer - der der sich wehrt ist der Schuldige, der Buhmann.

Wie sähe es für Sie denn aus wenn wir alle brav schlucken was die Arbeitgeber anordnen? Dann dürfen wie noch bezahlen um beschäftigt zu werden.

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mklp | Mon Nov 24 13:09:03 CET 2014 - Mon Nov 24 13:09:03 CET 2014

Es ist eher so, daß Presse und Regierung die GDL als Vorwand für das Gesetzz nutzen.
In Wirklichkeit brauchen wir aber die Koalitionsfreiheit ganz dringend, da sonst die Arbeitgeber zu stark werden.

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Nutzer1909254 | Sat Nov 22 12:33:29 CET 2014 - Sat Nov 22 12:33:29 CET 2014

Zitat: von Mitglied59
Es geht hier doch um die Machtbesessenheit des Herrn Weselsky.
Oh Deutschland, du Land der Dichter und Denker - und du Land des Niedriglohns Dank nichtstreikender, obrigkeitshöriger Arbeiter

Sie scheinen Herrn Weselsky übermenschliche Kräfte zuzumessen. Zuerst hypnotisiert er Angestellte bei der GDL Mitglied zu werden, ihn zu wählen, sich dann auch noch für einen Streik zu entscheiden und dann sogar tatsächlich zu streiken ?
Und nun hat er trotz einiger ungeschickter Sätze womöglich noch die dbb für seine angeblichen Machtbesessenheit manipuliert ?
Die Richter der 2 arbeitsgerichtlichen Instanzen, die diese Streiks legitimiert haben hat er womöglich auch hypnotisiert ?

In welchen Medien wird das denn verbreitet, dass es um die Machtbesessenheit eines gewählten Vorstandes einer Spartengewerkschaft gehen soll der sich für die Rechte der Mitglieder laut GrundGesetz einsetzt?

Es geht um grundsätzliche Rechte, die Herr Weselsky zu recht vehement verteidigt und dafür zu unrecht vehement Prügel von den Medien und einigen Politikern erhält.
In der BRD scheinen mittlerweile ähnlich Sitten zu herrschen wie in BerlusconItalien
Zitat: von Mitglied59
Unter den Konsequenzen müssen jetzt alle Gewerkschaften leiden. Anstatt solchen schädlichen Gebahren ein Ende zu setzen, bringt der dbb in seiner neusten Ausgabe seiner Zeitschrift nur die volle Unterstützung zum Ausdruck.
Die GroKo hatte das bereits im Koalitionsvertrag stehen, und afair wurde schon nach dem Urteil in 2010 von den Arbeitgeberverbänden ein entsprechende Gesetzesänderung vorgeschlagen und jetzt umgesetzt.
Zitat: von Mitglied59
Mit dem Streikrecht muss verantwortungsvoll umgegangen werden und man darf nicht eine ganze Republik für Machtkämpfe zweier Gewerkschaften in Geiselhaft nehmen. Dies gilt besonders für die Bahn, die eine Schlüsselposition hat.
Managergehälter runter und die Löhne für die realen Leistungsträger hoch um den Konsum anzukurbeln.

Die GDL vertritt die Rechte ihrer Mitglieder, das ist ihr gutes Recht da sich offensichtlich einige von anderen Gewerkschaften wie der EVG nicht mehr gut vertreten fühlen.
Zitat: von --
http://www.dbb.de/cache/teaserdetail/artikel/dbb-spitze-zum-tarifkonflikt-bei-der-bahn-jetzt-ueber-inhalte-verhandeln.html

12. November 2014Artikel druckenArtikel versendenArtikel vorlesen
dbb Spitze zum Tarifkonflikt bei der Bahn: Jetzt über Inhalte verhandeln
(...)
Er erinnerte daran, dass sich die GDL seit Jahren auch für das Zugbegleitpersonal geöffnet habe, „weil es bei diesen Beschäftigten offensichtlich ein starkes Bedürfnis nach einer anderen Vertretung ihrer Interessen gab. Das ist auch absolut legitim, schließlich ist die sogenannte Koalitionsfreiheit im Grundgesetz verankert. Diesen neuen Mitgliedern will die GDL natürlich gerecht werden und einen Tarifvertrag mit der Bahn für sie abschließen. Leider verweigerte die Bahn zunächst die Aufnahme von Gesprächen darüber.“ Russ fügte hinzu: „Entscheidend ist, dass die GDL von ihren Mitgliedern den Auftrag bekommen hat, für diese Berufsgruppen zu verhandeln. Dem darf sich die Bahn nicht verweigern. Punkt aus.“
(...)
Über die Ausgestaltung eines Streiks lasse sich immer streiten, so Willi Russ: „Aber, um es mal platt zu sagen: Ein Streik ohne Wirkung ist nur ein Betriebsausflug. Und die Arbeitsgerichte in Frankfurt am Main haben in zwei Instanzen entschieden, dass die Verhältnismäßigkeit des Streiks gegeben und er damit legal ist. Die GDL hat ja auch nicht leichten Herzens gesagt ‚Wir streiken jetzt mal eben vier Tage‘. Das war ein längerer Prozess, in dem es anfangs wesentlich kürzere Streiks gab. Allerdings hat sich die Bahn als Arbeitgeber in dieser Zeit in den wesentlichen Punkten nur zum Schein bewegt, eine Ausweitung der Streiks war entsprechend die logische Konsequenz.“

Der dbb Chef nahm auch Stellung zu Medienvorwürfen, Claus Weselsky, der sowohl GDL-Chef als auch stellvertretender dbb Bundesvorsitzender ist, gehe es nur um Machtfragen. „Wenn es hier um Machtfragen geht, dann hat die nicht Claus Weselsky gestellt“, sagte Dauderstädt und weiter: „Mit welchem Recht verweigert die Bahn wesentlichen Teilen ihrer Belegschaft, von einer von den Beschäftigten selbst gewählten Gewerkschaft vertreten zu werden? Mein Eindruck ist, dass sich die Presse ziemlich auf die Person Claus Weselsky eingeschossen hat. Sicherlich: Seine Wortwahl wäre auch nicht immer die meine. Aber was da teilweise vorgefallen ist, etwa dass das Foto von seinem Privathaus oder seine Telefonnummer veröffentlicht wurden, das geht deutlich zu weit.“
(...)


Wie soll der Arbeitgeber überhaupt die Anzahl der Mitglieder einzelner Gewerkschaften im Betrieb / Tochterunternehmen feststellen um festzustellen welche stärker vertreten ist?
Die Gewerkschaftsmitgliedschat kann er nicht einfach anfragen, welchen Tarif jeder Angestellte möchte allerdings schon, frei nach Robert Lembke: "Welchen Tarif hätten's denn gerne,Tarif A oder B?"

Entscheiden die höchsten Gerichte für die Arbeitnehmer ist der Gesetzgeber recht schnell diese durch Gesetze einzuschränken. Oh Deutschland du Land der Dichter und Denker - und der arbeitnehmerfeindlichen / arbeitgeberfreunlichen Politiker, welche nur das Wohl weniger Investoren und ihr eigenes im Sinne hat
Zitat: von --
http://www.dbb.de/cache/teaserdetail/artikel/bundesarbeitsgericht-frage-nach-gewerkschaftsmitgliedschaft-beeintraechtigt-koalitionsfreiheit.html

19. November 2014Artikel druckenArtikel versendenArtikel vorlesen
Bundesarbeitsgericht: Frage nach Gewerkschaftszugehörigkeit beeinträchtigt Koalitionsfreiheit

Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 18.11.2014 (1 AZR 257/13) entschieden, dass die Frage nach der Gewerkschaftszugehörigkeit die Koalitionsfreiheit unzulässig einschränken kann.
Hintergrund der Entscheidung war eine Tarifauseinandersetzung bei den Stadtwerken München. Die Arbeitgeberin forderte die Mitarbeiter des Nahverkehrs auf, mitzuteilen, ob sie Mitglied der GDL seien. Zu diesem Zeitpunkt hatten die Stadtwerke noch keine Einigung mit der GDL erzielt. Ein Tarifvertrag war lediglich mit ver.di zustande gekommen. Die Arbeitgeberin wollte wissen, auf welche Mitarbeiter dieser Vertrag anzuwenden sei. Das Bundesarbeitsgericht hat dazu jetzt klargestellt, dass der Arbeitgeber in einer derartigen Arbeitskampfsituation nicht nach der Gewerkschaftszugehörigkeit fragen darf, denn: „Die geforderte Auskunft verschafft der Arbeitgeberin genaue Kenntnis vom Umfang und Verteilung des Mitgliederbestands der GDL in ihrem Betrieb. Sie zielt nach Art und Weise der Befragung während einer laufenden Tarifauseinandersetzung mit Streikandrohung darauf ab, den Verhandlungsdruck der GDL unter Zuhilfenahme ihrer Mitglieder zu unterlaufen.“

Der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt begrüßte das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion über das von der Bundesregierung geplante Tarifeinheitsgesetz: „Die Entscheidung bestätigt unsere berechtigten Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer gesetzlich verordneten Tarifeinheit. Das Gesetz will Arbeitskampfsituationen über einen Zählmechanismus regeln, bei dem es um die Gewerkschaftszugehörigkeit geht – genau das aber haben die Bundesarbeitsrichter jetzt eindeutig für unzulässig erklärt. Wie viele Signale braucht die Große Koalition noch, um von diesem verfassungswidrigen und technisch gar nicht realisierbaren Projekt abzulassen?“, so der dbb Chef.

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