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Diskussion zur Petition 55245

Tarifvertragsrecht

Einstellung der Arbeiten zur Gesetzgebung für die Tarifeinheit vom 08.10.2014

Diskussionszweig: Stellenwert der Gewerkschaften im Tarifrecht

Nutzer1938782 | 30.11.2014 - 21:05

Stellenwert der Gewerkschaften im Tarifrecht

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Was kann man von den sogenannten großen Gewerkschaften denn erwarten? Es wurde wohl vergessen aus welchem Grund sich die Gewerkschaften einmal gebildet haben. Als Interessenvertreter der Arbeitnehmer wurden sie einmal gegründet. Interessen von Arbeitnehmern können aber nur vertreten werden, wenn es sich um die Arbeitsbedingungen genau einer zu vertretenden Gruppe handelt. Wie ist es aber heute. Die Gewerkschaft ist schon lange nicht mehr Sprachrohr und Interessenvertreter der jeweiligen Tarifpartei. Die heute existierenden sogenannten großen Gewerkschaftsverbände haben die Realität zu ihrem eigentlichen Zweck verloren. die Interessen, die von ihnen vertreten werden sind die Wahrung ihrer eigenen Daseinsberechtigung. Sie sind oft ein Zusammenschluss unterschiedlicher Tarifgruppen. Nimmt man die IG Bau, so vertritt diese 6 verschiedene Tarifbereiche, die alle unterschiedlicher nicht sein können. So kann man gut bei Verhandlungen die, zu einer Tarifgruppe gehörenden Arbeitnehmer vertuschen, wenn es um die Durchsetzung von Allgemeinverbindlichkeiten geht, die dann auf alle Arbeitnehmer zutreffen. In den zwischen Arbeitgeber und Gewerkschaft ausgehandelten Tarifverträge werden oft nur die Interessen der Industrie und der großen Firmen vertreten. Die kleinen Betriebe werden durch niemanden geschützt. Wenn es Gewerkschaften nach Tarifgebieten gibt, so wie es jetzt vom BGH entschieden wurde, also auch kleinere Tarifparteien, können auch kleine Gewerkschaften für die Arbeitnehmer Interessenvertreter sein. Eine Tarifgruppe, eine Gewerkschaft.
So werden die Arbeitsbedingungen einer Tätigkeitsgruppe berücksichtigt und da muss sich auch kein BMAS einmischen.
Durch die seit Sommer 2014 gültige Änderung im Tarifrecht, reicht ein einziger Arbeitnehmer, wenn sich die großen Arbeitgeberverbände und Gewerkschaft einig sind, mit einem einzigen Rahmentarifvertrag alle anderen Arbeitgebern zu unterwerfen, weil man im Interesse der Gewerkschaften das notwendige Quorum zum Erreichen einer AVE abgeschafft hat.
Die Gewerkschaft leidet seit Jahren unter Mitgliederschwund, den sie aber selbst zu verantworten hat. Heute gelingt es der Gewerkschaft auf Grund ihrer Lobby ohne große Mitgliederzahl ihre Interessen durchzusetzen und das passiert ja immer wieder, wozu sollte dann ein Arbeitnehmer überhaupt MItglied in einer Gewerkschaft sein. Er profitiert doch von allen Errungenschaften auch als Trittbrettfahrer der großen Gewerkschaften. Ergo, hat sich die Gewerkschaft durch ihre Lobby ihren Mitgliederschwund selbst verordnet. Erst wenn eine Gewerkschaft sich wieder auf ehrliche Weise und ohne Lobbyismus für die Interessen ihrer Arbeitnehmer einsetzen muss, werden auch wieder die Mitgliederzahlen steigen. Der Arbeitnehmer muss die Gewerkschaft als sein Sprachrohr und seinen Interessenvertreter erkennen um ihr zu vertrauen. Heute ist die Gewerkschaft durch ihr oft übertriebenes Handeln eher ein Arbeitsplatzvernichter. Interessen durchsetzen, komme was wolle, ohne Rücksicht auf die vielen kleinen Firmen, die dabei auf der Strecke bleiben. Das ist nämlich der Fall, wenn nur noch die großen Gewerkschaften das Sagen haben.
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