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Diskussion zur Petition 55558

Gesetzliche Krankenversicherung - Leistungen

Aufnahme der Systemischen und Humanistischen Psychotherapie in die Richtlinien vom 27.10.2014

Diskussionszweig: Heilpraktika für Psychotherapie Wartezeiten für Prüfungstermine 22 Monate

HPPA | 09.01.2015 - 16:50

Heilpraktika für Psychotherapie Wartezeiten für Prüfungstermine 22 Monate

Anzahl der Antworten: 1

Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Anliegen ist eine Auskunft über Gebührenverordnung und im meinem Fall schon etwas sehr weit ausgeweitete Gebührenerhebung.
Ich habe einen Antrag für Kenntnisprüfung auf den Heilpraktika für Psychotherapie bei der Stadt Krefeld, (Frau Colberg) gestellt.
Daraufhin habe ich den Termin zu Teilnahme an der Kenntnisprüfung am 12.Oktober 2016 bekommen.
Doch die Gebühren in Höhe von 450,00 Euro werden schon 28.Januar 2015 erhoben und nur mit der Zahlung bestätige ich die Prüfungsterminannahme.
Das macht einen Gebührenvorschuss von 22 Monaten.
Dieses finde ich übertrieben.
Auch die Wartezeit auf meine Kenntnisprüfung ist zu lange. Denn den Antrag habe ich im Dezember 2014 beantragt.
Ich bin jetzt entsetzt.
Meine Frage ist: Hat die Gebührenverordnung einen festgelegten Zeitrahmen für die Gebührenvorschuss, als z.B. der Gebührenvorschuss darf nur z.B. 1 Jahr (12 Monate) voraus gefordert werden? Und werden bei einem so langen Zeitraum das Geld verzinst und zu welchen Zinssatz?
Für Ihre Antwort bedanke ich mich schon im Voraus.
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