Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, daß es im Reiserecht mehr Schutz für die Verbraucher gibt.
Begründung
Die Bedingungen im Reiserecht sind für die Verbraucher zu dürftig. Es sollte gesetzlich festgelegt werden, wie hoch eine Anzahlung bei Buchung sein darf. Es kann nicht sein, daß Verbraucher klagen müssen, wenn sie eine Anzahlung als zu hoch empfinden.
Weiterhin sollte bei einer lange im Voraus zu buchenden Reise (z. B. Kreuzfahrt) die Anzahlung auf eine geringere Summe begrenzt werden.
Ein weiteres Problem stellt die Übermittlung der Reiseunterlagen dar. Diese werden oft zu kurzfristig versandt, daß den Verbrauchern kaum mehr Zeit bleibt, andere Dinge wie Anfahrt zu Flughafen, Übergepäckanmeldung usw. zu regeln.
Hier sollte das Zug um Zug-Prinzip gelten, d. h. wenn der Reiseveranstalter die Restzahlung erhält, sollte eine gesetzliche Frist von z. B. 1 Woche greifen, um die Unterlagen den Kunden/Verbrauchern zuzusenden.
Freiwillig wird hier kein Reiseveranstalter etwas zugunsten der Verbraucher ändern. Deshalb ist hier (leider) wieder einmal der Gesetzgeber gefordert zum Schutz der Verbraucher.
Mit freundlichem Gruss
Eva Drees