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Diskussion zur Petition 59062

Urheberrecht

Angemessene Beteiligung aller Wahrnehmungsberechtigten in den Gremien der Verwertungsgesellschaften vom 26.05.2015

Diskussionszweig: Endlich Binnendemokratie in den Verwertungsgesellschaften schaffen!

Nutzer1562119 | 23.06.2015 - 00:28

Endlich Binnendemokratie in den Verwertungsgesellschaften schaffen!

Anzahl der Antworten: 4

Am Anfang war nur die GEMA. Um deren Organisation herum wurde das gesamte Wahrnehmungsrecht „konstruiert“. Dabei wurde übersehen, dass Demokratie und Transparenz bei der Entscheidungsfindung innerhalb der Gremien der Verwertungsgesellschaften entscheidend ist und jede/r Berechtigte/r bei der Abstimmung gleichberechtigt sein muss. Dies ist leider keineswegs so: Die Binnendemokratie der GEMA erinnert an das frühere preußische „Drei-Klassen-Wahlrecht“, das aus gutem Grund abgeschafft worden ist und bei dem einige Wenige das Geschick Vieler bestimmen durften. Dies ist undemokratisch und nicht mehr hinnehmbar. Gleiches gilt für das Zwei-Klassen-System der VG Wort: Es ist nicht einzusehen, warum wenige Mitglieder die Geschicke der Vielzahl der „bloßen“ Berechtigten bestimmen dürfen, die wegen der faktischen Monopolstellung der VG Wort in deren undemokratisches System hineingezwungen werden, weil es keine Alternativen gibt. Noch deutlicher wird es bei Verwertungsgesellschaften, die in der Form der GmbH organisiert sind: Hier sind überhaupt keine Berechtigten direkt in den Gremien vertreten; vielmehr werden diese durch von der Verwertungsgesellschaft selbst bestimmte Delegierte dominiert, so dass die Interessen der Berechtigten zu einem guten Teil fremdgesteuert werden.

Das alles muss sich ändern - spätestens durch die tiefgreifenden Umwälzungen der Binnendemokratie der GEMA und VG Wort, die durch das Ausscheiden der Verleger notwendig werden wird, die bislang in beiden Verwertungsgesellschaften eine ihnen nicht zustehende Rolle spielen, weil ihnen von den Künstlern bzw. Autoren keine Rechte übertragen wurden. Dass der BGH bald in einem gegen die VG Wort geführten Rechtsstreit in diese Richtung entscheiden wird, dürfte absehbar sein. Eine entsprechende Entscheidung des EuGH ist angesichts der Schlussanträge des Generalanwalts vom 11. Juni 2015 in der Rechtssache C‑572/13 Hewlett-Packard Belgium SCRL und Epson Europe BV gegen Reprobel SCRL wahrscheinlich. Der Petitionsausschuss sollte sich daher der Petition anschließen und bereits jetzt für Demokratie in den Gremien der Verwertungsgesellschaften sorgen, bevor dies durch das Europäische Recht vorgegeben wird.
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