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Diskussion zur Petition 59959

Straßenverkehrs-Ordnung

Änderung von § 8 der Straßenverkehrsordnung im Hinblick auf die Vorfahrt "rechts vor links" vom 14.07.2015

Diskussionszweig: Logisch für Rechtsverkehr wäre die Regel links vor rechts!

Nutzer4355 | 02.08.2015 - 08:54

Logisch für Rechtsverkehr wäre die Regel links vor rechts!

Anzahl der Antworten: 2

Begründungen:
1. sitzt der Fahrer links und kann nach links besser sehen
2. bei bevorrechtigten Straßen und kreuzungsfreien Schnellstraßen gilt auch Vorrang von links
3. man könnte sich bei dieser Vorrangbestimmung viele Vorfahrtschilder sparen!
4. Bei einigen Ländern mit Linksverkehr gilt rechts vor links, dort wurde diese Logik wohl erkannt.
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