Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen…
dass sogenannte "Wespenfallen" entsprechend dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und
der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) verboten werden,
da dort nicht nur die "lästigen" deutschen und gemeinen Wespen verenden,
sondern ebenso Hummel, Bienen, sächsische Wespen und ggf. auch Hornissen.
Begründung
Es gibt in jeder Stadt so wie im Internet Experten zu finden,
die sich des "Problems" mit lästigen Wespen annehmen.
Es darf nicht sein,das jede(r) Bürgerin/Bürger ohnehin schon gefährdete Arten als Kollateralschaden mit tötet,
um ungestört seinen Pflaumenkuchen zu verspeisen.
Der Mensch dringt in die Natur ein,nicht umgekehrt.
Dem Gedanken "rettet die Natur,aber nicht auf meinem Balkon" muss schon im Kleinen Einhalt geboten werden!
Daher greifen viele, die Wespen eben NICHT töten wollen, zu Hilfsmitteln, die sie vertreiben helfen, wie zum Beispiel Ventilatoren.
Merkwürdigerweise schaffen es diese Tiere ebenso, in Dachgeschosse vorzudringen, die die Größe von Einfamilienhäusern bei Weitem übersteigen.
Wahrscheinlich, weil sie nur dort noch ungestört Zugang zu Wohnungen haben können.
Ich fordere alle Poster und den Bundestag daher auch zusätzlich zum Nachdenken über ein Verbietungsverbot in Bezug auf Wespenvertreibungsmittel, die die Wespen nicht töten, auf, weil eben jene tierschutzfreundlicher sind als Tötungsfallen.