Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge (über die bestehenden, unzureichenden Lärmschutzvorschriften hinaus) eine Gesetzgebung beschließen (und - falls das Petitions-Ziel nur über die EU erreicht werden kann – einen entsprechenden Prozess in der EU vorantreiben), die den Kommunen analog zu den bereits einführten Abgas-Umweltzonen die Einrichtung regionaler Lärm-Umweltzonen zum Lärmschutz vor auffällig lauten Fahrzeugen (z. B. Motorräder oder Gyrocopter) in Erholungs- und Touristikgebieten ermöglicht.
Begründung
Das Ziel dieser Petition ist es, Erholungsgebiete als letzte verbliebene Rückzugsmöglichkeit für Ruhe und Erholung besser also heute vor dem Lärm auffällig lauter Straßen-, Wasser- und Luftfahrzeuge (z.B. Motorräder, Privatflugzeuge oder Gyrocopter) zu schützen. Fahrzeuge, die die für Lärm-Umweltzonen strenger gefasste Lärmgrenzwerte überschreiten, dürften die Lärm-Umweltzonen nicht befahren bzw. überfliegen.
Auffällig laut ist ein Fahrzeug dann, wenn bereits durch ein oder wenige Fahrzeuge ganze Erholungsgebiete lärmbelastet und damit entwertet werden. Es leiden dann hunderte oder tausende Menschen unter einem Lärmteppich, der durch das ungehemmte Fahr- oder Flugerlebnis von nur ganz wenigen Menschen verursacht wird.
Motorräder entwickeln in Beschleunigungsphasen und bei hohen Geschwindigkeiten (besonders ab 80 km/h, da ab dieser Geschwindigkeit keine gesetzlichen Lärmgrenzen gelten) teilweise enorme Lautstärken, die sich deutlich von normalem KFZ-Lärm abheben. Das ist auch leider dann der Fall, wenn die Maschinen nicht manipuliert sind und den geltenden, gerade erst unzureichend reformierten Lärmschutzvorschriften entsprechen.
Bei den Luftfahrzeugen setzen sich in Erholungsgebieten vor allem motorisierte Kleinflugzeuge deutlich von dem dort natürlich vorherrschenden, ruhigen Geräuschspektrum ab. Aufgrund der vertikalen Höhe der Emissionsquellen werden schon durch einen lautstarken Privatflieger, Ultraleichtflugzeug, Rundflug-Hubschrauber, motorgetriebene Paragleiter oder z. B. Gyrocopter große Flächen mit einem unangenehmen und langanhaltenden Lärmteppich überzogen.
Über die Höhe der Grenzwerte, die unbedingt auch für Beschleunigungsphasen, Steig- und Sinkflug und bei hohen Geschwindigkeiten gelten müssen, könnte eine Kommission von Lärmgutachtern, Ärzten und weiteren Fachleuten entscheiden. Die Werte müssen aber in jedem Fall so niedrig sein, dass sie in angemessener Entfernung nicht mehr auffällig wahrnehmbar sind und das Erholungs- und Ruhebedürfnis eines normalverständigen Bürgers nicht beeinträchtigt.
Im Luftverkehr wäre eine Grenze von z.B. bis zu 3000 Metern von dem Überflugverbot lautstarker Luftfahrzeuge betroffen. Ausgenommen sind natürlich Fahrzeuge von Polizei und Rettungsdiensten zu Luft, Wasser und Land.
Durch die Neuregelung wird ein Großteil der Bevölkerung, der Ruhe und Entspannung in den wenigen verbliebenen Ruhe- und Erholungsgebieten sucht und aufgrund unzureichender Schallschutzvorschriften bislang machtlos einer kleinen Zahl von sehr effektiven Lärmverursachern gegenüberstand, vor den belastenden und durchaus auch gesundheitsschädlichen Auswirkungen der zunehmenden Lärmemissionen geschützt.
Für Fahrzeugführer sind Lärm-Umweltzonen zumutbar, da leise Motoren und Luftschrauben mittlerweile technisch möglich sind (Flüsterpropeller, Motorkapselung, E-Bikes, niedertourige Motorrad-Motoren) oder - durch eine entsprechende Gesetzgebung motiviert - entwickelt werden können (z. B. E-Flugzeuge mit vielen kleinen Propellern).
Diese Fahrzeuge dürfen heute - auch ohne verbotene Manipulationen an der Technik – allein aufgrund löchriger oder veralteter Lärmschutzvorschriften, aufgrund von teilweise unerklärlichen EU-Typenzulassungen oder aufgrund von Bestandsschutz so laut sein, dass ganze Gegenden, Täler, Bergstraßen oder Seen in Erholungsgebieten lärmverschmutzt und damit entwertet werden.
Es sind, anders als oft behauptet, deshalb nicht nur einige „schwarze Schafe“, die an ihren Maschinen manipulieren, sondern es handelt sich hier schlicht um ein systematisches Versagen der Lärmschutzvorschriften. Dies sollte zumindest bei besonders lärmsensiblen Erholungsgebieten nicht länger toleriert werden.
Frank45525 | Thu Aug 18 23:44:03 CEST 2016 - Thu Aug 18 23:44:03 CEST 2016
Länder wie Norwegen machen vor, wie das geht. Ab 2025 nur noch Elektroautos. Der Gerechtigkeit halber muss man anmerken, dass in Norwegen Strom günstig zur Verfügung steht (Sehr viel Wasserkraft).
Aber hierzulande bekommen die Verantwortlichen nicht einmal einen Abgas-Skandal in den Griff. In anderen Ländern müssen die Verursacher Milliardenstrafen zahlen. Bei uns wird das alles toleriert - wer regiert uns eigentlich? Die gewählten Volksvertreter - oder die Konzerne?
Wanderruhe | Thu Aug 18 21:18:08 CEST 2016 - Thu Aug 18 21:18:08 CEST 2016
Und wer dann dagegen verstößt sollte mit drastischen Maßnahmen bestraft werden.
(z.b. mit Fahrverbot) Sinnvoll sind auch Fahrverbote für Motorräder auf Teilstrecken (z. b. durch Naturschutzgebiete etc.)
Auch für die Hersteller von Motorrädern müssten die Rahmenbedingungen gesetzlich verschärft werden.
Wir können nur hoffen, dass es bald nur noch E-Motorräder gibt. Und alle anderen werden nicht mehr zugelassen.
Tami2010 | Thu Aug 18 12:18:29 CEST 2016 - Thu Aug 18 12:18:29 CEST 2016
Das ist ein guter Vorschlag. Wie Rasenmähen und Motorsägen in der Mittagsruhe und abends sowie sonntags nicht erlaubt ist, sollten jegliche lauten Motorsportarten in den Ruhezeiten verboten sein. Nicht nur die Motorräder, gerade auch die Motorflieger. Denn vor den Fliegern kann man sich nirgends zurückziehen, sie sind überall präsent. Es ist sehr gesundheitsschädlich, wenn man dauerhaft mit Lärm berieselt wird und sich nie davon erholen kann. Nicht einmal in der Natur, in den Naturschutzgebieten, auf den Hügeln und Bergen oder am Wasser. Durch die fehlende Erholung entsteht der Volkswirtschaft ein enormer Schaden.
Mitbemerk | Tue Aug 16 19:57:24 CEST 2016 - Tue Aug 16 19:57:24 CEST 2016
Wie bereits in einigen Kommentaren erwähnt, wird in besonders ruhiger Natur, schon moderater Verbrennungsmotorenlärm als störend empfunden. Leider führt die enorme Vielzahl dieser Fahrzeuge zu einer permanent störenden Geräuschkulisse für die Natur selbst und jeden der diese respektiert. Leider suchen die Motorradsportler gerade die kurvenreichen Naturparks zum vergnüglich unterhaltsamen herumpendeln aus. Wenn man nicht gerade ein Motorradsportfan ist, dies vermutlich genauso angenehm empfunden wird, wie die laute Marschmusik aus einem Nachbarfenster. Wer will das schon den ganzen Sonntag. Ich rege daher an, Motorsport auf unseren öffentlichen Strassen, darüber hinaus zu dem Zweck der Spasserhöhung, laute Auspuffgeräusche erzeugt werden müssen, juristisch in Freizeitlärm, analog Rasenmähen, einzuordnen. Damit gelten für Freizeitsportmotorräder Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagen sowie zu den üblich bekannten Tagesruhezeiten.