Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge (über die bestehenden, unzureichenden Lärmschutzvorschriften hinaus) eine Gesetzgebung beschließen (und - falls das Petitions-Ziel nur über die EU erreicht werden kann – einen entsprechenden Prozess in der EU vorantreiben), die den Kommunen analog zu den bereits einführten Abgas-Umweltzonen die Einrichtung regionaler Lärm-Umweltzonen zum Lärmschutz vor auffällig lauten Fahrzeugen (z. B. Motorräder oder Gyrocopter) in Erholungs- und Touristikgebieten ermöglicht.
Begründung
Das Ziel dieser Petition ist es, Erholungsgebiete als letzte verbliebene Rückzugsmöglichkeit für Ruhe und Erholung besser also heute vor dem Lärm auffällig lauter Straßen-, Wasser- und Luftfahrzeuge (z.B. Motorräder, Privatflugzeuge oder Gyrocopter) zu schützen. Fahrzeuge, die die für Lärm-Umweltzonen strenger gefasste Lärmgrenzwerte überschreiten, dürften die Lärm-Umweltzonen nicht befahren bzw. überfliegen.
Auffällig laut ist ein Fahrzeug dann, wenn bereits durch ein oder wenige Fahrzeuge ganze Erholungsgebiete lärmbelastet und damit entwertet werden. Es leiden dann hunderte oder tausende Menschen unter einem Lärmteppich, der durch das ungehemmte Fahr- oder Flugerlebnis von nur ganz wenigen Menschen verursacht wird.
Motorräder entwickeln in Beschleunigungsphasen und bei hohen Geschwindigkeiten (besonders ab 80 km/h, da ab dieser Geschwindigkeit keine gesetzlichen Lärmgrenzen gelten) teilweise enorme Lautstärken, die sich deutlich von normalem KFZ-Lärm abheben. Das ist auch leider dann der Fall, wenn die Maschinen nicht manipuliert sind und den geltenden, gerade erst unzureichend reformierten Lärmschutzvorschriften entsprechen.
Bei den Luftfahrzeugen setzen sich in Erholungsgebieten vor allem motorisierte Kleinflugzeuge deutlich von dem dort natürlich vorherrschenden, ruhigen Geräuschspektrum ab. Aufgrund der vertikalen Höhe der Emissionsquellen werden schon durch einen lautstarken Privatflieger, Ultraleichtflugzeug, Rundflug-Hubschrauber, motorgetriebene Paragleiter oder z. B. Gyrocopter große Flächen mit einem unangenehmen und langanhaltenden Lärmteppich überzogen.
Über die Höhe der Grenzwerte, die unbedingt auch für Beschleunigungsphasen, Steig- und Sinkflug und bei hohen Geschwindigkeiten gelten müssen, könnte eine Kommission von Lärmgutachtern, Ärzten und weiteren Fachleuten entscheiden. Die Werte müssen aber in jedem Fall so niedrig sein, dass sie in angemessener Entfernung nicht mehr auffällig wahrnehmbar sind und das Erholungs- und Ruhebedürfnis eines normalverständigen Bürgers nicht beeinträchtigt.
Im Luftverkehr wäre eine Grenze von z.B. bis zu 3000 Metern von dem Überflugverbot lautstarker Luftfahrzeuge betroffen. Ausgenommen sind natürlich Fahrzeuge von Polizei und Rettungsdiensten zu Luft, Wasser und Land.
Durch die Neuregelung wird ein Großteil der Bevölkerung, der Ruhe und Entspannung in den wenigen verbliebenen Ruhe- und Erholungsgebieten sucht und aufgrund unzureichender Schallschutzvorschriften bislang machtlos einer kleinen Zahl von sehr effektiven Lärmverursachern gegenüberstand, vor den belastenden und durchaus auch gesundheitsschädlichen Auswirkungen der zunehmenden Lärmemissionen geschützt.
Für Fahrzeugführer sind Lärm-Umweltzonen zumutbar, da leise Motoren und Luftschrauben mittlerweile technisch möglich sind (Flüsterpropeller, Motorkapselung, E-Bikes, niedertourige Motorrad-Motoren) oder - durch eine entsprechende Gesetzgebung motiviert - entwickelt werden können (z. B. E-Flugzeuge mit vielen kleinen Propellern).
Ein Anstieg von 70 dB auf 80 dB ist also nicht eine Steigerung der Lautstärke um ca. 15%, sondern um 100%. Ein Anstieg von 70 dB auf 90 dB ist nicht eine Steigerung um ca. 30%, sondern entspricht einer Steigerung der Lautstärke um 400 % (Vervierfachung der Lautstärke). Ein Anstieg von 70 dB auf 100 dB entspricht dann einer Steigerung um 800% (Verachtfachung der Lautstärke).
Das ist z.B. ein wichtiger Aspekt bei der abzuziehenden Toleranz bei Polizeikontrollen. Es werden 5 dB vom ermittelten Messwert abgezogen. Das klingt wenig, ist in etwa so, als wenn die Polizei jemanden mit 90 km/h in der Stadt anhält, nur um anschließend 40 km/h abzuziehen. Man dürfte unbehelligt so weiterfahren.
Hinzu kommt folgendes: Für die Lärmmessung von Fahrzeugen wird nicht die Größe dB, sondern dB (A) verwendet. Der Unterschied ist, dass bei der Lärmmessung die tiefen Frequenzen rausgefiltert werden. Wenn also ein besonders tieffrequentes Fahrzeug (Gyrocopter, Harley-Motorrad) gemessen wird, dann wird schon bei der Messung ein Teil der Lärmbelästigung, nämlich die Frequenzen < 1000 Hz, zu einem großen Teil herausgefiltert. Der gemessene Lautheitswert wird also geschönt. Korrekter wäre es einen ungefilterten dB Wert zu nehmen. Das hat die Lärmlobby bislang aber zu verhindern gewusst.
Eberhard Sengpiel - ein international renommierter Tonmeister - pflegte sinngemäß zu sagen: "Ein mit der A-Bewertung ermittelter Messwert eines Motorrades muss falsch sein."
Die Lärmmessung von Straßenfahrzeugen wird in einem normierten Verfahren vorgenommen, der für alle Straßenfahrzeuge in Europa (auch in der Schweiz) verbindlich ist. Dazu fährt das Fahrzeug mit 50 km/h auf die Lärmmessstelle zu und beschleunigt mit Vollgas auf 80 km/h. Der Geschwindigkeitsbereich oberhalb 80 km/h wird in den normierten Lärmmessungen nicht erfasst, da können die Fahrzeuge dann so laut sein, wie sie wollen.
Für Motorräder gilt im normierten Verfahren seit 2016 ein Lärmgrenzwert von 78 dB (A), vorher waren es 80 dB (A). Für PKW gilt ein Lärmgrenzwert von 74 dB (A). Motorräder dürfen also 4 dB lauter als KFZ sein, aufgrund des logarithmischen Charakters des dB Werts entspricht das ungefähr einer zusätzlichen Lautheit von 40 % gegenüber einem PKW. Schon hier zeigt sich, warum gerade die Motorradgeräusche sich besonders vom normalen Verkehrslärm abheben. Es sind eben nicht nur die Motorräder mit manipulierten Auspuffanlagen („Schwarze Schafe“), die am schlechten Image des Motorrad-Lärms schuld sind.
Das normiertes Verfahren zur Lärmmessung ist nicht praxisnah. Oberhalb von 80 km/h werden überhaupt keine Lärmemissionen erfasst. Im Geschwindigkeitsbereich unterhalb 80 km/h wird bei den Lärmmessungen getrickst. Das Schweizer Fernsehen hat in einem detailliert recherchierten Bericht gezeigt, dass die Hersteller ihre Fahrzeuge auf den Lärmtest vorbereiten. Den Bericht findet man im Internet an erste Stelle, wenn man nach „Manipulierte Fahrzeugtests: Auch beim Lärm wird getrickst“ sucht.
Im Bericht wird ausführlich gezeigt, dass die Fahrzeuge bei einer minimalen Abweichung vom normierten Test (Anfahrt mit ca. 55 km/h statt 50 km/h) plötzlich zwischen 2- und 4-mal so laut wie bei Anfahrt mit 50 km/h werden. Dies entspricht im Prinzip der Schummelei beim VW-Abgasskandal, hier allerdings mit Billigung des Gesetzgebers.
Mitbemerk | Wed Aug 31 22:27:00 CEST 2016 - Wed Aug 31 22:27:00 CEST 2016
Interessanter Vorschlag von Jo An1.
Dieser Beitrag wurde vom Moderator gekürzt, da er offensichtlich unsachlich war. Bitte beachten Sie die Richtlinie.
Die ohnehin lauten Verkehrsmittel Motorrad und Sportwagen werden durch die Soundverstärkung an ihre Umgebung fast so etwas, wie ein Ruf nach Aufmerksamkeit, vielleicht sogar Anerkennung, welche diese Mitmenschen scheinbar in ihrem gesellschaftlichen Umfeld sonst nicht ausreichend genug finden.
Jo An1 | Tue Aug 23 10:02:52 CEST 2016 - Tue Aug 23 10:02:52 CEST 2016
So ist es leider- Prüfstandtricksereien und Auspuffklappen sind keine Lösung!
Allerdings betrifft das Thema natürlich auch PKW meist der "gehobenen" Presiklasse, die heutzutage auch gerne einem "akkustischen Tuning" unterzogen werden und damit ihre Mitmenschen "beglücken". Einstellbares Sounddesign - Dieselmotoren die wie Rennotoren klingen und anderer Unsinn - es ist einfach grotesk! Denn Sounddesign hatte AUCH den Ursprung durch Nutzung destruktivrer Interferenz Fahrzeuge leiser zu machen.
In eine ähnliche Kategorie Groteskerien gehört natürlich auch der Gehörschutz unter dem Helm.
Eigenlich gedacht, den Lärm des bei höheren Tempi vorbeijagenden Fahrtwindes zu dämpfen, pervertiert diese Maßnahme des Fahrerschutzes nun zur provokativen Aussage im Sinne einer menschenverachtenden Grundhaltung von Motorradfahrern, wenn sie in Verbindung mit überlauten Krafträdern vorgelebt wird.
Allerdings wäre es im Falle der längst überfälligen Einführung praxisrelevanter Messverfahren m.E. sinnvoll, nicht nur den reinen db-Wert zu, sondern ebenfalls ein mit der Lautstärke korreliertes Klangspektrum zu erfassen, um hier zusätzlich zur reinen Lautstärke auch Frequenzmuster zu berücksichtigen, die als besonders "nervig" empfunden werden.
Ein sog. "Screamer" 4 Zylindermotor in hohen Drehzahlen wird selbst bei gesetzkonformer Schalldämpfung oft lästiger empfunden als ein zu lauter Ein- oder Zweizylinder, der subjektiv noch toleriert würde.
Inwieweit für Fahrzeuge auch Infraschallbelastungen implementiert werden sollten, wäre zu diskutieren.
Modernes Sounddesign inspiriert mich zu folgender Bemerkung:
Wer unbedingt "Sound" benötigt, könnte sich diesen ja auch problemlos drosselklappenstellungs- und Kennlinienabhängig via Bluetooth in den Helm oder das Fahrzeuginnere projezieren lassen. Dann entfiele z.B. auch das lästige Gehörschutzstöpseltragen!!
Sogar fahrzeugspezifische Vibrationen könnten via Sitzbank und ggf. Wearebles simuliert werden.
Das wäre m.E. eine sinnvolle Technologie für Motorräder und PKW - man kann dann sogar den Sound wechseln und je nach Gusto zwischen Harley und 50er Kleinkraftrad wechseln, auch Schiffsdiesel oder Kettensägensound wären machbar ;-)). Der Vorteil, dass es lediglich im Innenraum des Helms bzw. des Fahrzeuginneren wahrgenommen werden kann schonte dann die Umwelt nachhaltig.