Herzlich Willkommen auf den Internetseiten des Petitionsausschusses des deutschen Bundestages. Jedermann hat die Möglichkeit, Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu richten.

Um direkt zu entsprechenden Bereichen zu springen verwenden Sie die Sprungmarken wie folgt:

Auf dem Bild sehen Sie ...

Diskussion zur Petition 67938

Besonderer Teil des Strafgesetzbuches

Klassifizierung des Ehrdelikts "Beleidigung" vom Antragsdelikt zum Offizialdelikt vom 07.10.2016

Diskussionszweig: Wenn Beleidigung und Nötigung zu schweren psychischen Störungen führt

Nutzer38064 | 24.10.2016 - 14:13 (Zuletzt geändert am 24.10.2016 - 14:17 von Nutzer38064 )

Wenn Beleidigung und Nötigung zu schweren psychischen Störungen führt

Anzahl der Antworten: 11

Wenn vorsätzliche Beleidigungen und Nötigungen und Angstmachen mit dem Ziel zu schweren psychischen Störungen führen, gibt es keine rechtliche Handhabe, das vom Staat von sich aus zu unterbinden bzw. solche Täter zu bestrafen.

Stalking greift nicht, wenn viele Beleidigungen und Nötigungen per Brief, per Telefon und per Internet kommen und wenn Opfer dadurch so stark geschädigt werden, dass die Opfer in die Psychiatrie kommen und nie mehr gesund werden.

Es ist ein Unding, dass Staatsanwälte einfach behaupten dürfen, das überwiegend beleidigende und nötigende Briefe nicht gelesen werden zu brauchen.

Ebenso gibt es auch keine Handhabe für Staatsanwälte von sich aus Telefonterror und E- Mail Terror, durch ein Offizialdeliktfall schnell zu unterbinden.
13120 Personen finden diesen Beitrag hilfreich