Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass nur solche Unternehmen und Apotheken im deutschen Gesundheitssystem ausgestellte Rezepte für verschreibungspflichtige Medikamente abrechnen dürfen, die sich an der gemeinschaftlichen Notdienstbereitschaft der lokalen Apotheken beteiligen.
Es sollte zudem vorgesehen sein, dass Apotheken und Unternehmen nur dort verschreibungspflichtige Medikamente abgeben dürfen, wo sie sich selbst am Notdienst beteiligen.
Begründung
Es kann nicht sein, dass ausländische Unternehmen oder Onlineapotheken in Deutschland verschreibungspflichtige Medikamente anbieten und vom deutschen Gesundheitssystem profitieren, sich aber nicht an den Kosten und Pflichten der Gesundheitsversorgung beteiligen.
Es besteht ein Fehler im System, wenn ausländische Unternehmen oder Onlineapotheken, die aufgrund geringerer Pflichten (z. B. kein Notdienst) geringere Kosten aufweisen, diejenigen Apotheken durch Wettbewerb schädigen, die Leistungen wie den 24 h-Notdienst anbieten.
Um zu vermeiden, dass eine Onlineapotheke eine einzige "alibi"-Apotheke mit Notdienst unterhält, jedoch einen signifikanten Großteil des Umsatzes online landesweit außerhalb des lokalen Gebietes um die "alibi"-Apotheke generiert, sollte vorgesehen sein, dass Apotheken verschreibungspflichtige Medikamente nur dort (ggf. in einem Umkreis von 20 km) abgeben dürfen, wo sie sich am Notdienst und anderen Pflichten zur Sicherstellung der Versorgung beteiligen.
Geht es um nicht verschreibungspflichtige Medikamente, stellt sich sowieso die grundsätzliche Frage, warum diese überhaupt apothekenpflichtig sind. Warum soll man dieses Zeug nicht (vielleicht auch in noch kleineren "N1"-Packungen, im Einzelhandel kaufen können? Und die Tanke hat rund um die Uhr auf!
Noch schlimmer ist es bei verschreibungspflichtigen Medikamenten! Da muss man ja erst den Arzt finden, der Notdienst schiebt. Und gerade auf dem Land kann der ganz woanders sein als die Apotheke. Ganz kurios wird es, wenn man in der Notfall-Ambulanz des Krankenhauses war und dort stationär behandelt wird: In jedem Krankenhaus gibt es für den Eigenbedarf eine Art Apotheke. Aber eben nicht für Normalsterbliche. Also wird man mit dem Rezept weggeschickt mit den aufmunternden Worten "Viel Glück beim Finden der Apotheke".
Und dann ist das Medikament dort nicht vorrätig, sondern muss auch apothekenseitig erst bestellt werden ...
Was dazu führt, dass explizit der Notdienst das schlechteste Beispiel ist, um die Sinnhaftigkeit des derzeitigen Apothekenwesens zu begründen.
Klar, Apotheken sind wichtige Bestandteile des Ladenmietmarktes gerade in den Mittelzentren. wenn die auch noch weggehen, bleiben ja nur noch 1-€-Läden und Discounter übrig. Aber trotzdem bin ich der Meinung, dass man diese Zunft allmählich von der Schutzglocke befreien müsste, die unser überreguliertes Gesundheitswesen für sie bietet. Also endlich Preis- und Leistungswettbewerb auch für Diplom-Pharmakologen!!!!
Ist schon mal aufgefallen, dass es Preiswettbewerb nur für die Berufe gibt, für die man nicht studiert haben muss? Aber die Akademiker Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten, Apotheker, Steuerberater, ... sind wohl zu doof dazu, ihre Preise selbst zu kalkulieren?!