Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass nur solche Unternehmen und Apotheken im deutschen Gesundheitssystem ausgestellte Rezepte für verschreibungspflichtige Medikamente abrechnen dürfen, die sich an der gemeinschaftlichen Notdienstbereitschaft der lokalen Apotheken beteiligen.
Es sollte zudem vorgesehen sein, dass Apotheken und Unternehmen nur dort verschreibungspflichtige Medikamente abgeben dürfen, wo sie sich selbst am Notdienst beteiligen.
Begründung
Es kann nicht sein, dass ausländische Unternehmen oder Onlineapotheken in Deutschland verschreibungspflichtige Medikamente anbieten und vom deutschen Gesundheitssystem profitieren, sich aber nicht an den Kosten und Pflichten der Gesundheitsversorgung beteiligen.
Es besteht ein Fehler im System, wenn ausländische Unternehmen oder Onlineapotheken, die aufgrund geringerer Pflichten (z. B. kein Notdienst) geringere Kosten aufweisen, diejenigen Apotheken durch Wettbewerb schädigen, die Leistungen wie den 24 h-Notdienst anbieten.
Um zu vermeiden, dass eine Onlineapotheke eine einzige "alibi"-Apotheke mit Notdienst unterhält, jedoch einen signifikanten Großteil des Umsatzes online landesweit außerhalb des lokalen Gebietes um die "alibi"-Apotheke generiert, sollte vorgesehen sein, dass Apotheken verschreibungspflichtige Medikamente nur dort (ggf. in einem Umkreis von 20 km) abgeben dürfen, wo sie sich am Notdienst und anderen Pflichten zur Sicherstellung der Versorgung beteiligen.
3 % des Apothekeneinkaufspreises
+ 8,35 € Apothekenhonorar
Also: 2,20 € (3 % von 73,32 Euro Einkaufspreis) + 8,35 € = 10,55 €
Einkaufspreis von 73,32 Euro und Abgabepreis von 100 Euro, inklusive 19 Prozent Mehrwertsteuer. Die allein sind schon 15,97 Euro.
Vergütung bei Kassenrezepten
Wenn Frau XYZ mit einem Kassenrezept zu uns kommt, kann unser Verdienst ganz einfach nach folgender Formel errechnet werden:
3 % des Apothekeneinkaufspreises
+ 8,35 Euro Apothekenhonorar (immer 8,35 € je Medikament, unabhängig vom Preis)
– 1,49 € Apothekenabschlag für die Krankenkasse zzgl. Mehrwertsteuer (1,77 € brutto je Medikament)
Das heißt für unser Beispiel, dass wir bei der Einlösung des Kassenrezeptes 9,06 Euro verdienen:
2,20 € (3 % von 73,32 € Einkaufspreis) + 8,35 € – 1,49 €
Frau XYZ selbst muss hier eine Zuzahlung von 10 Euro leisten. Die erhält die Krankenkasse.
werde mal beim nächsten Lebensmitteleinkauf ausrechnen, was ein Marmeladenglas oder eine Tiefkühlpizza kosten würde, wenn der Supermarkt pro Produkt 8,35 Euro auf die Herstellerpreise draufschlagen würde.
Apotheken verdienen auch an:
Kosmetika , Diätmittel, Raucherentwöhnung, Vitaminpräparate, Naturheilkunde,Orthomol und und ...
Es werden kaum Apotheken geschlossen, wenn ja aus Altersgründen.
Während überall große Modeketten pleite gehen.
Warum soll man in Deutschland diese Wucherpreise bei Medikamenten zahlen ?
Das Monopol gehört schnellstens abgeschafft. Auslandspreise sind viel billiger.
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