Text der Petition
Der Bundestag möge beschließen, dass für alle Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis, die ihren ordentlichen Wohnsitz in Deutschland begründen, der Führerschein unter Anordnung einer 2 Jährigen Probezeit anerkannt wird.
Begründung
Für Besucher der Bundesrepublik gilt, dass Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnnis für den Zeitraum ihres begrenzten Aufenthaltes im Umfang ihrer Berechtigung im Inland Kraftfahrzeuge führen dürfen, wenn sie keinen ordentlichen Wohnsitz im Sinne des § 7 der Fahrerlaubnis-Verordnung haben.
Mit Wohnsitzbegründung im Bundesgebiet:
Begründet der Inhaber einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis einen ordentlichen Wohnsitz im Inland, richtet sich seine weitere Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen nach dem § 28 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Führerscheine aus EU- oder EWR-Mitgliedsstaaten werden in Deutschland unbeschränkt anerkannt und brauchen, auch bei Wohnsitzbegründung in Deutschland, nicht umgeschrieben werden.
Begründet der Inhaber einer in einem anderen Staat erteilten Fahrerlaubnis einen ordentlichen Wohnsitz im Inland, besteht die Berechtigung im Inland Kraftfahrzeuge zu führen noch sechs Monate.
Für Menschen, die neu in Deutschland sind und die deutsche Sprache nicht sprechen und nur auf Reisen sind oder für eine begrenzte Zeit, dürfen ohne Probleme herum fahren.
Aber Menschen, die für immer in Deutschland bleiben möchte und die in den 6 Moaten der Erlaubnis des Fahrens alle Straßen lernen und sicher im Verkehr sind, denen wird nach 6 Monaten die Fahrerlaubnis entzogen.
Nehmen wir uns einen Beispiel an unseren Nachbarn Belgien, da können alle Menschen aller Länder den Führerschein bei Wohnsitz anerkennen lassen.
Wenn Führerschein neu, dann bitte die theoretische Prüfung mit Möglichkeit aller Sprachen der Welt und nicht nur (:
Deutsch, Englisch , Türkisch, Russisch, Französisch, Italienisch, Kroatisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Spanisch und Griechisch.
Es geht darum, den EU-Ausländern die deutsche Fahrschule und die deutsche Fahrprüfung zu ersparen und stattdessen einen Führerschein auf Probe zuzuerkennen, wenn eine ausländische Fahrerlaubnis vorliegt. Das ist mehr als nur verständlich vor dem Hintergrund, dass man 6 Monate auch mit seinem ausländischen Führerschein hier fahren darf.
Als Referenz ausgerechnet Belgien heranzuführen, empfinde ich als schräg, wenn man die Unfallhäufigkeiten vergleicht. Dieses Land ist kein Vorbild. Aber ein blindes Huhn findet eben auch mal ein Korn ...
Was spricht gegen das Petitionsbegehren? Gerade vor dem Hintergrund, dass unser Führerschein unbegrenzt gültig ist, muss man davon ausgehen, dass auch jede Menge Inhaber deutscher Führerscheine nicht (mehr) wirklich die Regeln beherrschen. Warum also an Ausländer strengere Maßstäbe anlegen?
Nur - warum nur den Führerschein auf Probe?