Herzlich Willkommen auf den Internetseiten des Petitionsausschusses des deutschen Bundestages. Jedermann hat die Möglichkeit, Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu richten.

Um direkt zu entsprechenden Bereichen zu springen verwenden Sie die Sprungmarken wie folgt:

Auf dem Bild sehen Sie ...

Diskussion zur Petition 68994

Sprengstoffrecht

Änderung des § 23 Abs. 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) vom 15.12.2016

Diskussionszweig: Zu pauschal

Nutzer1585 | 09.01.2017 - 12:55

Zu pauschal

Anzahl der Antworten: 17

Es gibt die unterschiedlichsten pyrotechnischen Gegenstände. Raketen und Batterien mit einer Effekthöhe von dutzenden von Metern, Vulkane mit nur zwei Metern Fontänenhöhe, sehr laute Böller, ganz kleine Kracher und Gegenstände, die beim Abbrennen nur leise zischen. Warum sollte man mit allen diesen Gegenständen zu den genannten Objekten 150 Meter Abstand halten ? Was "unmittelbare Nähe" ist, hängt sicher auch von der "Belästigungs- und Gefährdungsreichweite" des jeweiligen Feuerwerkskörpers ab.
253 Personen finden diesen Beitrag hilfreich