Text der Petition
Kein Anwaltszwang bei Familiengericht auch in Vermögens- und Unterhaltsangelegenheiten
Bei Umgangs- und Sorgerechtsfragen gibt es vor Familiengericht keinen Anwaltszwang. Dies ist eine sehr vernünftige, der Sache dienliche und kluge Regelung. In allen Angelegenheiten, die finanzielle Dinge rund um eine Trennung betreffen besteht hingegen Anwaltspflicht.
Diese soll aufgehoben werden. Der Anwalt verursacht enorme Kosten, ohne daß er inhaltlich nötig wäre.
Näheres siehe Begründung.
Begründung
Kein Anwaltszwang bei Familiengericht auch in Vermögens- und Unterhaltsangelegenheiten
Bei Umgangs- und Sorgerechtsfragen gibt es vor Familiengericht keinen Anwaltszwang.
Dies ist eine sehr vernünftige, der Sache dienliche und kluge Regelung.
In allen Angelegenheiten, die finanzielle Dinge rund um eine Trennung betreffen - also z.B. Vermögensausgleich, Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, Versorgungsausgleich usw. besteht hingegen Anwaltspflicht.
Diese soll aufgehoben werden.
Der Anwalt verursacht enorme Kosten, ohne daß er inhaltlich nötig wäre.
Die Angaben zu Einkommen und Vermögen stammen von den Beteiligten / Streitenden selbst. Sie werden nicht dadurch korrekter, wahrer oder seriöser, dass sie von einem Anwalt vorgetragen werden. Selbst bei bestem Willen könnte der Anwalt die Angaben seines Mandanten nicht überprüfen. Zu Einkommen und indirekt zum Vermögen liegen in der Regel verlässliche Daten bei den Steuerbehörden vor, die leicht abrufbar bzw. verifizierbar sind.
Für derlei Angaben ist also kein Anwalt nötig. Auch alle anderen Angaben können leicht gemacht werden ohne Anwalt, wenn das Gericht einen strukturierten Fragebogen übergibt.
Beispielhaft dafür, dass eine Regelung auch ohne Anwalt möglich ist sei der Versorgungsausgleich genannt, den die Rentenkassen völlig autark berechnen.
Darüber hinaus zwingt die Anwaltspflicht auch Parteien, die sich inhaltlich einig sind, einen Anwalt zu nehmen und verursacht enorme Kosten für die Betroffenen.
Ein weitere Ansatz wäre die Gebührenordnung für Anwälte (BRAGO) dahingehend zu ändern, dass der Mandant den Anwalt nach Arbeitszeit statt nach Streitwert bezahlen kann.
Das Problem ist aber, dass der gegnerische Anwalt wiederum durch die Kammer daran gehindert wird, Maßnahmen gegen diese bewussten falschen Tatsachenbehauptungen (wie eine Anzeige wegen Prozessbetruges) gegen den Kollegen stellen zu dürfen.
Alleine die Behauptung, es handelt sich um eine falsche Tatsachenbehauptung kann von der Kammer mit einer Rüge bestraft werden.
Müssen Sie also einen Anwalt beauftragen (Anwaltszwang), verlieren Sie den Schutz vor Betrügern aus der Anwaltschaft.
Durch die Petition soll der Schutz der Bürger vor dieser Rechtlücke, die durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes erzeugt wurde, wieder erhöht werden.
Um sich die Folgen einer solchen Rechtsprechung einmal anzusehen, können Sie sich zwei dieser Urteile ansehen:
Amtsgericht Bremen (Nr.: 23 C 0091/13 vom 29.05.2013)
Amtsgericht Hamburg (Az.: 7C C 3/11)
Bedenken Sie bei einem Rechtsstreit, dass Honorare frei entschieden werden: Wenn Sie also falsch parken und gegen das Ticket vorgehen wollen, ist der Streitwert nicht das Ticket und nicht etwa der Wert des Wagens.
Analog streiten Sie sich bei einer Erbschaft um die Aufteilung eines Erbscheins von 200 €, nicht um das Haus von 400.000 €. Wobei die Erbmasse sich je nach Erblasser und Anspruch auch nur auf die Hälfte des Hauses bezieht.
Solange also der Sachverhalt von den Anwälten bewusst falsch dargestellt wird - durch die Möglichkeit der freien Entscheidung - muss der Anwaltszwang weg.
Denn bei der Festlegung des Streitwertes sind sich die Anwälte einig, weshalb das Gericht gezwungen ist, diesen Wert auch zu übernehmen.
Ohne Anwaltszwang können Sie darauf Einfluss nehmen.