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Diskussion zur Petition 73845

Allgemeiner Teil des Strafgesetzbuches

Keine Strafmilderung beim Konsum von Alkohol/Drogen vor einer Straftat vom 19.09.2017

Diskussionszweig: Allgemeiner Teil des Strafgesetzbuches - Keine Strafmilderung beim Konsum von Alkohol/Drogen vor einer Straftat

Petent | 10.10.2017 - 09:19

Allgemeiner Teil des Strafgesetzbuches - Keine Strafmilderung beim Konsum von Alkohol/Drogen vor einer Straftat

Anzahl der Antworten: 16

In letzter Zeit häufen sich die Berichte von Straftätern die angeben zur Tatzeit betrunken oder bekifft zu sein.
Mag sein dass man sich dann nicht mehr unter Kontrolle hat, aber die Kontrolle hat man selber abgegeben als man das Zeug eingenommen hat.
Aber macht einen das wirklich weniger schuldig?
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