Text der Petition
Mit der Petition wird eine Konkretisierung der §§ 49a-53 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) gefordert. So sollen Kriterien formuliert werden, die die neue technische Entwicklung bei Beleuchtungseinrichtungen an Fahrzeugen berücksichtigt und die durch technische Entwicklungen der letzten Jahre zunehmende Blendung anderer Verkehrsteilnehmer verringert.
Begründung
Als Bürger möchte ich kurz auf zunehmende Blendgefahr auf den Strassen hinweisen.
Durch technische Entwicklungen (Xenon-Gasentladungslampe, LED, Tagfahrlicht) wurden Scheinwerfer und andere Leuchten im Strassenverkehr
mit höherer Lichtleistung möglich,
in der Bauform kleiner,
und damit die Leuchtdichte am Austrittsort sehr viel größer.
Zusätzlich wurde Tagfahrlicht auf der Basis von LED eingeführt.
Fahrräder und andere Zweiräder mit LED-Leuchten eingeführt.
Rück- und Bremsleuchten heller ausgeführt.
Alle Veränderungen zusammen führen im Strassenverkehr zu einer deutlich angestiegenen Blendgefahr - gerade für ältere Menschen, deren Augen nicht mehr so gut adaptieren können.
In der Strassenverkehrszulassungsordnung wird die Vermeidung von Blendgefahren zwar oft erwähnt, zur wirklichen Vermeidung gibt es aber ab § 49a keine wirklich ausreichenden technischen Regeln, die dies effektiv begrenzen. Blendung tritt ein, wenn Sehzellen durch zu hohe Energiedichte überlastet werden.
Vorschriften, die sich mit der Vermeidung von Blendung des Auges befassen, sollten
- entweder so abgefasst werden, dass die Leuchtdichte am Austrittsort (Scheinwerfer, Rückllicht etc) einen kritischen Wert nicht überschreitet. Dies führt zwangsläufig zu größeren Scheinwerfern.
- oder eine Messvorschrift eingeführt wird, die sich apparativ das Auge als Vorbild nimmt. Auf einer in der Vorschrift definierten künstlichen Retina (Fotodioden) darf eine Leuchtdichte in einem bestimmten Abstand von der Lichtquelle nicht überschritten werden.
Physiologen oder Augenoptiker können ihnen sicherlich entsprechende Grenzwerte für das Auge nennen, um eine effektive Vermeidung von Blendung in der StVZO zu erreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Geert Closius
iamon84 | 08.12.2017 - 12:32
Dann sollte man aber auch das Audi-Lauflicht anstelle der Blinker verbieten. Neue Autos nutzen jetzt Lauflichter anstelle der alten "An-Aus" Funktion. Das lenkt ab, genau wie Unterbodenlicht.
Genauso sollte überprüft werden, was bei Fahrzeugen mit kleinem Radstand gemacht werden kann, damit diese nicht bei kleinsten Bodenwellen "Aufblinken", da sich mehr wacheln, als Autos mit langem Radstand. Der Smart wackelt so viel, dass es mir immer so vorkommt, als würde jemand aufblinken.
Nutzer13410 | 06.12.2017 - 23:44
Ich werde auch als Fußgänger geblendet und für Fußgänger will ich keine „Überprüfung der Körperlichen Eignung“ einführen.
Die Scheinwerfer müssen eben größer werden oder weniger hell.
Klein und hell funktioniert eben nicht, das sieht man ja auch bei Straßenbeleuchtungen.
Je kleiner und heller, des do tiefer Schwarz wirken die Schatten. Das ist nicht hilfreich.
Wenn ich als Fußgänger meine Augen mit nem Arm abschirmen muss um noch den Boden erkennen zu können widerspricht das deutlich Paragraf 1 der Straßenverkehrsordnung.
Ich wäre auch dafür das Lichtspektrum gesetzlich zu regeln. Viele modernere Leuchten haben Lücken im Spektrum was zusätzlich zu unbewussten Beeinflussungen führt.
Nebenbei Gibt es ja auch das Immissionsschutzgesetz um das sich aber leider keiner schert.
CYBERYOGI =CO=Windler | 06.12.2017 - 04:09
Hatte damals Mercedes SUV. Durch die hohe Sitzposition hatte ich beim Überrollen von im Weg stehenden Kleinwagen noch nie größere Schäden... ]:->
Dafür blendet sowas alle anderen! Solche Schmarotzerkarren gehören verboten!
Tom Hofmann | 05.12.2017 - 17:29
Hatte damals Mercedes SUV. Durch die hohe Sitzposition hatte ich nie eine Blendung.
Neulich haben mir die linken Kindersoldaten der NWO den Benz abgefackelt und nun hab ich BMW tiefergelegt... jetzt blenden mich wieder viele aus dem Gegenverkehr.
Tagfahrlicht ist wichtig und sollte noch heller sein. H4 Birnen sind Schnee von gestern. Zu kleine LED-Scheinwerfer haben wirklich am Austrittspunkt zuviel Helligkeit.. und Radfahrer kann in der Dunkelheit auch zu Fall gebracht werden. Dann isses Licht aus.. ähm..ja..
CYBERYOGI =CO=Windler | 22.11.2017 - 06:21
Viele der gleißend blauweißen LED-"Augenbrauen" moderner Fahrzeuge blenden unerträglich. Noch schlimmer ist dies bei LED-Fahrradscheinwerfern, die bei Langsamfahrt + Nabendynamo Flacker-Flak-Salven ins Gesicht entgegenkommender Verkehrsteilnehmer feuern, die einen Großteil der Hirn-Rechenkapazität blockieren können (Mindmachine-Effekt) und so stark vom Verkehr ablenken (bei Lichtversuchen für Tunnelgestaltung bewiesen), was bis zu epileptischen Anfällen führen kann. (Es gibt einen berühmten Blog zum Thema "LED-Flimmern".) Blau streut zudem im Augapfel besonders stark und ist daher bei gleicher Helligkeit die blendenste aller Lichtfarben. Das menschliche Auge wurde in Jahrtausenden auf beste Wahrnehmung gelblichen Lichts bei Dämmerung (Lagerfeuer) optimiert, daher ist der Werbegag "Blaulicht = modern = besser" absolut kontraproduktiv.
Bläuliche oder flackernde Fahrzeugbeleuchtungen gehören daher komplett verboten; auch solches Tagfahrlicht ist verkehrsgefährdend und besser ganz abzuschalten. Zumindest für Neufahrzeuge gehört deshalb warmweißes Licht (Farbtemperatur max.. 3300 bis evt. 4000K) vorgeschrieben sowie bei Fahrrädern Technik zur Flackerunterdrückung (Elektronik oder entsprechend gestaltete Dynamos mit sehr hohe Polzahl oder Getriebe). Besonders die Unsitte Scheinwerfer immer weiter zu verkleinern hat deren Blendwirkung stark erhöht, daher gehört auch die zulässige Leuchtdichte erheblich reduziert, damit sich das Licht auf eine größere Fläche verteilt und z.B. die gleißenden "Augenbrauen" ohne Diffusor verboten werden. Auch LED-Flächenrücklichter für KFZ müssen endlich diffus und flimmerfrei gestaltet werden.
Die gesammte Verordnung zur Fahrzeugbeleuchtung (insb. auch Fahrräder) gehört dringend überarbeitet um die technischen Möglichkeiten und besonderen Gefahren von LED-Licht zu berücksichtigen.
=> ganz klar MITZEICHNUNG!
Andreas Hinz | 16.11.2017 - 23:51
Ich habe den Eindruck, dass die zunehmende Ausrüstung mit Tagfahrlicht etwas rechtliche Verwirrung mit sich bringt. Bei Tagfahrlicht mit LED stimme ich zu, da blenden nur die zu hoch ausgerichteten Lampen. Einige Kfz nutzen aber die Nebelleuchten als Tagfahrlicht. Davor war es noch verboten, die Nebelleuchten zu benutzen, wenn kein Nebel ist. Jetzt sehe ich hin und wieder Fahrzeuge mit eingeschaltetem Abblendlicht und Nebellicht zugleich. Das blendet natürlich.
Und dann das immer häufiger eingesetzte Kurvenlicht. Als Fußgänger abends am Kreisverkehr wurde ich wartend, dass ich die Straße überqueren kann, von einem linken Kurvenlicht geblendet, dachte daher, der Fahrer bleibt im Kreisverkehr und hätte durch die Blendung fast den rechten Blinker übersehen und das Fahrzeug geschnitten. In solchen Situationen fragt man sich schon, warum der Gesetzgeber Spielereien wie das Kurvenlicht überhaupt zulässt.
Ich habe den Eindruck, dass bei der ganzen schnellen Entwicklung der Kfz-Beleuchtung der gesetzliche Rahmen nicht mehr mitgekommen ist, so dass durch diese Unsicherheit die Polizei kaum noch die Beleuchtung auf ihre korrekte Ausrichtung kontrolliert. Anders kann ich es mir nicht erklären, dass die Zahl der blendenden Kfz zunimmt.
Hier sollte Ordnung rein und StVO und StZVO auf den aktuellen Stand gebracht werden. Deshalb Mitzeichnung.