Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die sogenannte Mütterrente nicht auf öffentliche Leistungen wie Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch Zweites bzw. Zwölftes Buch und Wohngeld als Einkommen angerechnet wird.
Begründung
Die sog. Mütterrente wird bei Rentenzahlungen gewährt für Kinder, die vor 1992 geboren sind. Ziel ist der Ausgleich von Anrechnungsjahren bei später geborenen Kindern (1 Jahr, danach 3 Jahre).
Die Berechnungsgrundlage sind Beitragspunkte. Real erhöht das die Rente von Müttern oder Vätern, die Kinder hatten, um ca. 25 € monatlich pro Kind.
Bei geringen Renten ist das ein beachtlicher Betrag. Vor allem für Mütter, die wegen der Kinder keine oder nur geringe Beiträge in die RV einzahlen konnten.
Die Mütterrente erhalten alle Rentenbezieher unabhängig von der Rentenhöhe. Leute mit auskömmlichen Renten erhalten diese als willkommene Erhöhung. Für RentnerInnen, die auf Grundsicherung (auch Wohngeld) aufstocken müssen, wirkt es sich nicht aus.
Es ist sozial unverträglich und ungerecht, dass diese teilweise steuerfinanzierte Zusatzleistung angerechnet wird bei der Grundsicherung (Sozialhilfe im Alter und Erwerbsminderung) und anderen öffentlichen Leistungen.
Gleiches gilt für das KINDERGELD. Das erhalten alle Eltern unabhängig vom Einkommen. Nur bei den Ärmsten wird es als anrechenbarer Einkommensteil behandelt und abgezogen.
Die Mütterrente ist eine Zusatzleistung, die jede/r Rentner erhält für Kinder, die vor 1992 geboren wurden. (Ab 1992 hat irgendeine Rentenreform längere Anrechnungszeiten für Kinder festgelegt.)
Die Mütterrente ist unabhängig von der Rentenhöhe. Die einen freuen sich, die anderen haben nichts davon.
Bei SozialrentnerInnen wird es als Einkommen abgezogen und wirkt sich nicht aus.
Das ist sozial ungerecht!
Bitte unterschreibt diese Petition.