Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die Computertomografie / Computertomographie zu verbieten und für damit Untersuchte bzw. deren Nachkommen Schadensersatzregeln zu erarbeiten.
Begründung
Im Gesundheitswesen findet die Computertomografie (CT) Anwendung. Beobachtet wurde, dass entgegen gesetzlicher Bestimmungen Röntgenassistentinnen und deren Kolleginnen Patienten ohne Hinzuziehung eines Röntgenarztes scheinbar aus "Profitinteressen" zu Computertomografien des Schädels intensiv "beschwatzen" und weder Patienten noch deren Betreuer aufgeklärt und ordnungsgemäß um Erlaubnis gefragt werden. Die CT stellt offensichtlich eine "gefährliche Körperverletzung" dar. Es gibt das weniger schädliche einfache Röntgen sowie die Magnetresonanztomographie und Ultraschalluntersuchungen.
Ich musste feststellen, dass von Seiten des Gesundheitswesens und der Justiz einschließlich der Generalstaatsanwaltschaft sogar vielfache Computertomografien des Hirnschädels verteidigt werden. Da es nicht zugemutet werden kann, dass Menschen wegen Interessen "Herrschender Krankheit und Tod" hinnehmen müssen und wer sich dagegen wehrt, neben Gesundheitsschäden auch noch die Kosten einer üblicherweise vergeblichen Rechtsverfolgung tragen muss, muss die Petition eingereicht werden.
Nach einem Urteil des BGH stellt ein um 100-faches herkömmliches Röntgen über einen Zeitraum von ca. 10 Jahren eine gefährliche strafbare Körperverletzung dar. Als das Urteil erging, gab es noch keine Computertomografie. Mit der neuartigen Computertomografie bekommt man schon bei einmaliger Anwendung eine Strahlendosis verabreicht, die entspricht der 100- bis 500- bzw. bis 1000 fachen Strahlendosis des konventionellen Röntgens
Diesem Treiben muss Einhalt geboten werden und Geschädigte bzw. im Todesfall müssten deren Erben Entschädigungen erhalten, z. B. von den Anwendern der Computertomografien sowie von Herstellern der Geräte und vom Staat, soweit seine Organe für die Zulassung der CT-Geräte bzw. der CT-Untersuchungen zuständig sind. Es wird gebeten, entsprechende gesetzliche Grundlagen zu schaffen.
Im internationalen Vergleich wird in Deutschland besonders viel geröntgt. Rund 148.000 Röntgenuntersuchungen werden nach Angaben des Bundesamtes für Strahlenschutz jährlich in der Bundesrepublik durchgeführt (Zitat aus https://www.t-online.de/gesundheit/id_47599296/roentgen-wie-viel-strahlung-vertragen-wir-.html). Allgemein wird Röntgen ungerechtfertigt verharmlost. Die Computertomografie wird auch als Krebsvorsorge eingesetzt, Zitat aus
http://www.krebsvorsorge-ratgeber.de/krebs-diagnose-verfahren/krebsvorsorge-durch-ganzkorper-computertomographie-ct-3d-computertomographie-zur-krebs-fruherkennung.php: "Die Ganzkörper-Computertomographie ist das, was man im Allgemeinen unter einem CT versteht. Dieses Diagnoseverfahren gehört zu den aussagekräftigsten Methoden in der Krebsvorsorge, erlaubt es doch einen genauen Querschnitt aller Körperregionen. Die Bilder, die dabei übermittelt werden, sind sehr scharf und ermöglichen so eine sehr genaue Diagnose. Allerdings wird auch dieses Diagnoseverfahren hauptsächlich zur Verifizierung eines Anfangsverdachts in Krankenhäusern eingesetzt. Beim Computertomographen handelt es sich um eine große Röhre, in die der Patient liegend geschoben wird".
Der Patient weiß dabei nicht, dass eine Computertomografie "die 100- bis 1000-fache Strahlendosis einer normalen Röntgenaufnahme"
(Zitat aus http://www.pm.ruhr-uni-bochum.de/pm2007/msg00110.htm) bzw. entsprechend Internetrecherchen der Strahlung einer Atombombe entspricht.
Dazu Zitate aus http://www.ippnw.ch/aktuell/akw/lowlevelradiation%E2%80%93woistdieepidemiologischenachweisgrenze:
"Derzeit gilt in der Strahlenepidemiologie die sogenannte Life Span Study (LSS) [11,16], eine rollende Aufarbeitung der Krebsmortalität von Überlebenden der Atombombenabwürfe in Hiroshima und Nagasaki als Goldstandard zur Errechnung des Strahlenrisikos.... Es ist unbestritten, dass ionisierende Strahlung im Bereich dieser höheren Dosen karzinogen wirkt. Die in der vorliegenden klinischen Studie beobachtete Grössenordnung der Risikoerhöhung für Leukämien und Hirntumoren infolge ionisierender Strahlung ist vergleichbar mit derjenigen der Strahlenexponierten in der LSS. Die aktuelle Studie bestätigt damit, dass die Dosiswirkungskurve von höheren zu kleineren Dosen mindestens linear extrapolierbar ist. Das bedeutet, dass auch bei niedrigen Dosen ionisierender Strahlung im Bereich von wenigen mGy von einem erhöhten Krebserkrankungsrisiko ausgegangen werden muss. Dies entspricht der linear-no-threshold-Hypothese (LNT), die besagt, dass keine Dosislimite anzunehmen ist, unterhalb welcher ionisierende Strahlen harmlos wären."
Weiter ist die besondere Schädlichkeit dieser 100- bis 1000-fachen Strahlendosis mit medizinischen Forschungen nachgewiesen worden.
Die Strahlung, der ein Patient mit der Computertomografie ausgesetzt ist, verursacht außer Krebs weitere lebensbedrohliche Krankheiten wie Schlaganfälle und anderen Herz- Kreislauferkrankungen, Alzheimer, Katarakt (Grauer Star) und negative Effekte auf die Regulation von Genen. Genaue Ausführungen dazu im Diskussionszweig: "Das Verbot von Computertomografien ist wegen unzumutbaren Risiken auf der Grundlage Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 und 2 GG und § 4 MPG gerechtfertigt."
Die dort erwähnten, teils lebensbedrohlichen Körperverletzungen mit Computertomografien bestehen auch wenn sie mit einer Notwendigkeit gerechtfertigt werden. Da kann z.B. jemand gerade am Krebs oder am Schlaganfall aufgrund der Ct anstatt an einer festgestellten Hirnblutung sterben. Ärzte müssen, aber können nicht aufklären.
Weiteres dazu im Diskussionsbeitrag: "Mit der Bereitstellung der Computertomografen werden medizinisches Personal und Patienten über Risiken hinweggetäuscht".