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Diskussion zur Petition 84560

Strahlenschutz

Verbot von Computertomografie-Untersuchungen vom 07.10.2018

Diskussionszweig: Körperverletzungen durch Computertomographien widersprechen u.a. dem Grundgesetz, der MRK und diversen Verfassungen und Gesetzen.

Nutzer1158970 | 15.10.2019 - 09:55 (Zuletzt geändert am 31.10.2019 - 09:24 von Nutzer1158970 )

Körperverletzungen durch Computertomographien widersprechen u.a. dem Grundgesetz, der MRK und diversen Verfassungen und Gesetzen.

Anzahl der Antworten: 38

Seit über 100 Jahren ist bekannt, dass Röntgen schädlich ist und dass das umso mehr gilt, wenn mehrfach geröntgt wird. Die Schädlichkeit der Strahlung einer Atombombe ist auch bekannt.
Im internationalen Vergleich wird in Deutschland besonders viel geröntgt. Rund 148.000 Röntgenuntersuchungen werden nach Angaben des Bundesamtes für Strahlenschutz jährlich in der Bundesrepublik durchgeführt (Zitat aus https://www.t-online.de/gesundheit/id_47599296/roentgen-wie-viel-strahlung-vertragen-wir-.html). Allgemein wird Röntgen ungerechtfertigt verharmlost. Die Computertomografie wird auch als Krebsvorsorge eingesetzt, Zitat aus
http://www.krebsvorsorge-ratgeber.de/krebs-diagnose-verfahren/krebsvorsorge-durch-ganzkorper-computertomographie-ct-3d-computertomographie-zur-krebs-fruherkennung.php: "Die Ganzkörper-Computertomographie ist das, was man im Allgemeinen unter einem CT versteht. Dieses Diagnoseverfahren gehört zu den aussagekräftigsten Methoden in der Krebsvorsorge, erlaubt es doch einen genauen Querschnitt aller Körperregionen. Die Bilder, die dabei übermittelt werden, sind sehr scharf und ermöglichen so eine sehr genaue Diagnose. Allerdings wird auch dieses Diagnoseverfahren hauptsächlich zur Verifizierung eines Anfangsverdachts in Krankenhäusern eingesetzt. Beim Computertomographen handelt es sich um eine große Röhre, in die der Patient liegend geschoben wird".
Der Patient weiß dabei nicht, dass eine Computertomografie "die 100- bis 1000-fache Strahlendosis einer normalen Röntgenaufnahme"
(Zitat aus http://www.pm.ruhr-uni-bochum.de/pm2007/msg00110.htm) bzw. entsprechend Internetrecherchen der Strahlung einer Atombombe entspricht.
Dazu Zitate aus http://www.ippnw.ch/aktuell/akw/lowlevelradiation%E2%80%93woistdieepidemiologischenachweisgrenze:
"Derzeit gilt in der Strahlenepidemiologie die sogenannte Life Span Study (LSS) [11,16], eine rollende Aufarbeitung der Krebsmortalität von Überlebenden der Atombombenabwürfe in Hiroshima und Nagasaki als Goldstandard zur Errechnung des Strahlenrisikos.... Es ist unbestritten, dass ionisierende Strahlung im Bereich dieser höheren Dosen karzinogen wirkt. Die in der vorliegenden klinischen Studie beobachtete Grössenordnung der Risikoerhöhung für Leukämien und Hirntumoren infolge ionisierender Strahlung ist vergleichbar mit derjenigen der Strahlenexponierten in der LSS. Die aktuelle Studie bestätigt damit, dass die Dosiswirkungskurve von höheren zu kleineren Dosen mindestens linear extrapolierbar ist. Das bedeutet, dass auch bei niedrigen Dosen ionisierender Strahlung im Bereich von wenigen mGy von einem erhöhten Krebserkrankungsrisiko ausgegangen werden muss. Dies entspricht der linear-no-threshold-Hypothese (LNT), die besagt, dass keine Dosislimite anzunehmen ist, unterhalb welcher ionisierende Strahlen harmlos wären."
Weiter ist die besondere Schädlichkeit dieser 100- bis 1000-fachen Strahlendosis mit medizinischen Forschungen nachgewiesen worden.
Die Strahlung, der ein Patient mit der Computertomografie ausgesetzt ist, verursacht außer Krebs weitere lebensbedrohliche Krankheiten wie Schlaganfälle und anderen Herz- Kreislauferkrankungen, Alzheimer, Katarakt (Grauer Star) und negative Effekte auf die Regulation von Genen. Genaue Ausführungen dazu im Diskussionszweig: "Das Verbot von Computertomografien ist wegen unzumutbaren Risiken auf der Grundlage Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 und 2 GG und § 4 MPG gerechtfertigt."
Die dort erwähnten, teils lebensbedrohlichen Körperverletzungen mit Computertomografien bestehen auch wenn sie mit einer Notwendigkeit gerechtfertigt werden. Da kann z.B. jemand gerade am Krebs oder am Schlaganfall aufgrund der Ct anstatt an einer festgestellten Hirnblutung sterben. Ärzte müssen, aber können nicht aufklären.
Weiteres dazu im Diskussionsbeitrag: "Mit der Bereitstellung der Computertomografen werden medizinisches Personal und Patienten über Risiken hinweggetäuscht".
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