Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) und damit verbundenen Durchführungsbestimmungen so anzupassen, dass Versorgungsempfänger einen Rechtsanspruch darauf haben, spätestens 14 Tage nach Einreichen Ihrer Krankenhaus-/Arztrechnungen etc. über die gem. BBhV zustehende Erstattung verfügen zu können.
Begründung
Die Bearbeitungszeiten der entsprechenden Beihilfeanträge durch das Bundesverwaltungsamt (BVA) betragen durchschnittlich 4-6 Wochen und liegen damit weit über der Bearbeitungszeit der Krankenversicherer (5-7 Tage). Krankenhäuser und Ärzte gehen zudem immer mehr dazu über, die Zahlungsziele ihrer Rechnungen von vier auf zwei Wochen zu verkürzen.
Somit sind Beihilfeberechtigte mittlerweile regelmäßig dazu gezwungen, beim Aufkommen o. a. Rechnungen für Wochen in finanzielle Vorlage zu treten. Dieser Umstand stellt insbesondere Berechtigte und deren Familien in den Laufbahngruppen >Einfacher Dienst bis Gehobener Dienst< in Behandlungsfällen regelmäßig vor finanzielle Probleme/Engpässe. Das kann nicht Verhandlungssache zwischen Versorgungsempfänger und Krankenhaus/Arzt sein, zumal es hierfür keine juristische Grundlage gäbe. Der Versorgungsempfänger steht in der Schuld.
Diese zeitliche Situation, die schon lange seitens des Gesetzgebers so hingenommen wird, kann nicht im Sinne der Schutz- und Fürsorgepflicht des Dienstherrn gem. Art. 33 Abs. 4 Grundgesetz sein. Technische Möglichkeiten zur Umsetzung eines vereinfachten und beschleunigten Verfahrens stünden zur Verfügung.
Dazu Zitat von der Homepage des BVA (zum vom BMI etabliertem Kompetenzzentrum Prozessmanagement): "Vor dem Hintergrund der fortschreitenden Digitalisierung und den Vorgaben der E-Government-Gesetzgebung gewinnt das Prozessmanagement zunehmend an Bedeutung. Grundlage dafür bildet § 9 EGovG. Der Paragraph bezieht sich auf Verwaltungsabläufe, die erstmals zu wesentlichen Teilen elektronisch unterstützt werden sollen. Noch vor der Einführung von informationstechnischen Systemen, ist das Dokumentieren, Analysieren und Optimieren der Prozesse wegweisend für weitere Digitalisierungsvorhaben. Durch die Regierungsprogramme „Digitale Verwaltung 2020“ und „IT-Konsolidierung Bund“ rücken Prozessoptimierungen nunmehr stärker in den Fokus von gängigen Optimierungs- und Digitalisierungsinitiativen. Dies erfordert ein aktives Handeln in der Verfahrensdigitalisierung."
Die schon historische Präsenz dieses Mangels an Bearbeitungszeit ist nach h.E. jedoch vor allem dem Antragsverfahren und dem damit verbundenen Prüfungsvorgang in der Behörde selbst geschuldet. Die Einreichung der Belege mit einem einfachem Anschreiben auf dem Postweg muss ausreichen (alternativ Versand mit verifizierter e-Mail oder Upload auf der Webseite BVA per LogIn-Verfahren). Mittel- bis langfristig sollte eine Gesundheitskarte für Beihilfeberechtigte das Ziel sein. Immer wieder sich wiederholende Antragsformulare ("Papierflut") mit über den eigentlichen Antrag auf Erstattung hinausgehende zu machende und zu prüfende Angaben sind nicht zielführend. Gem. § 62 - Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) ist der betroffene Personenkreis ohnehin schon verpflichtet, Änderungen mit Auswirkungen auf den Versorgungsbezug und/oder die Beihilfeberechtigung anzuzeigen.
Auch das "Ankreuzen" über hohe Aufwendungen, wie es auf dem Beihilfeantrag vorgesehen ist, führte bei mir schon mehrmals zu keiner kürzeren Bearbeitungszeit.
Claxton2019 | 27.03.2019 - 22:17
Ich geh mal davon aus, dass Sie noch im aktiven Dienst sind.
Während meiner aktiven Zeit waren die Bearbeitungszeiten ähnlich, also im Schnitt 14 Tage (Posteinwurf bis Kontoeingang). Natürlich gab es auch damals schon Ausreißer nach oben. Die waren aber den Urlaubszeiten/Feiertagen geschuldet und somit hinnehmbar.
Als ich vor über sechs Jahren in den Ruhestand versetzt wurde, wechselte die Zuständigkeit (WBV Nord Hannover zu BADV Düsseldorf). Im ersten Jahr, also 2013, betrugen die Bearbeitungszeiten im Durchschnitt 44 Tage.
Ich fühlte mich, zumindest beihilfetechnisch gesehen, auf ein Abstellgleis geschoben.
44 Tage Bearbeitungszeit bedeutet, dass ich mit jeder Rechnung in Vorleistung gehen musste. Aufs Jahr gesehen summierte es sich auf ca. 7.800 Euro.
Schließlich schrieb ich einen Brief an die Bundeskanzlerin, um auf dieses Problem, mit dem ich ja nicht alleine war, aufmerksam zu machen.
Das Bundeskanzleramt zeigte Verständnis für meinen Unmut, wies darauf hin, dass bereits diverse Gegenmaßnahmen eingeleitet worden sind und mein Brief zuständigkeitshalber an das Bundesministerium der Verteidigung weitergeleitet wird, das zusammen mit dem Bundesministerium der Finanzen bzw. mit dem Bundesministerium des Innern mit Hochdruck an einer Lösung des Problems arbeitet.
Zweieinhalb Wochen später kam dann die Antwort des BMVg, in der mir versichert wurde, dass bereits weitere Anstrengungen unternommen wurden, um die Bearbeitungszeiten auf ein zufriedenstellendes Maß zu reduzieren, u.a. personelle Verstärkungsmaßnahmen.
Lange Rede, kurzer Sinn. Heute, also fast sechs Jahre später haben sich die Bearbeitungszeiten tatsächlich zu unseren Gunsten verbessert. Statt 44 Tage sind es nur noch 28 - Tolle Leistung! - und somit muss ich immer noch mit den meisten Rechnungen in Vorleistung gehen.
Ich habe meine Zweifel, ob die Petition, selbst wenn die erforderlichen Stimmen zusammenkommen, etwas bewirken wird. Aus einem einfachen Grund: Niemand fühlt sich zuständig. Es wird einfach von oben nach unten durchgereicht und versandet dann irgendwo (siehe oben).
Mal ganz ehrlich, der Bundeswehrverband bemüht sich schon seit Jahren und der Wehrbeauftragte hat sich auch schon mit der Thematik befasst... bisher ohne Erfolg.
Ich habe dennoch die Petition mitgezeichnet, in der Hoffnung, dass sich endlich mal was tut!
Bundheini | 26.03.2019 - 16:41
Ich habe bei der Beihilfestelle in Hannover NIE länger als maximal 2 Wochen auf die Auszahlung der Beihilfe warten müssen. Vielleicht sollte man die Beihilfestellen nicht alle über einen Kamm scheren.
Tausendtom | 22.03.2019 - 14:43
In letzter Zeit häufen sich bei mir Bescheide, in denen Zahlungen zu Aufwändungen abgelehnt werden, obwohl sachgleiche Aufwändungen in der Vergangenheit immer gezahlt wurden. Nimmt man dann die Rechtsmittel wahr und legt Einspruch ein, wird dann doch gezahlt. Telefonisch lässt sich das nicht klären, es wird ein schriftlicher Einspruch verlangt. Zahlungen dauern regelmäßig mindestens 2Monate. Da es vorher keine Zwischenbescheide gibt, kann man nicht sicher sein, dass der Antrag überhaupt eingegangen ist. Bei meiner Krankenkasse dauert die Erstattung maximal 1 Woche.
Nutzer2765303 | 21.03.2019 - 14:36
Mit einer Bearbeitungszeit von 4 bis 6 Wochen gehört man, zumindest derzeit, schon zu den Gewinnern.
-- | 18.03.2019 - 19:03
Das Ankreuzen bei "hohe Aufwendungen" ist eine ehemals ausgedachte "Verwaltungsposse".
Niemand kann für jemand anderen festlegen, ab welcher Höhe ein ausgelegter Geldbetrag hoch ist. Hier hat man sich Zuge des "Super-Bearbeitungsstaus" von 2013/2014 auf 2500 Euro festgelegt, um die in dieser Zeit besonders hohen Anträge schneller durchwinken zu können. An diesem Betrag wird heute noch festgehalten.
Es spielt für die Dauer der Bearbeitung/Erstattung letztendlich keine Rolle, ob jemand 200 Euro oder 5000 Euro auslegt. Der Anspruch wird durch den Antragsteller berechtigt erhoben und dieser muss in einer angemessenen Zeit auf dem Konto des Berechtigten sein. Bis zu 14 Tage wären angemessen. Die Tatsache, dass hier ein z.B. ein A 16er weniger Probleme wie ein A 08er ist mir auch klar, aber das darf auch keine Rolle spielen.
Übrigens: Ich kenne keine KV, die derartig verfährt.
Wenn umgekehrt der Dienstherr aus Gründen eine Zahlungsforderung an den Bediensteten stellt, kann dieser auch nicht beliebig damit warten oder gar Zahlungsfristen von der Betragshöhe abhängig machen.