Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) und damit verbundenen Durchführungsbestimmungen so anzupassen, dass Versorgungsempfänger einen Rechtsanspruch darauf haben, spätestens 14 Tage nach Einreichen Ihrer Krankenhaus-/Arztrechnungen etc. über die gem. BBhV zustehende Erstattung verfügen zu können.
Begründung
Die Bearbeitungszeiten der entsprechenden Beihilfeanträge durch das Bundesverwaltungsamt (BVA) betragen durchschnittlich 4-6 Wochen und liegen damit weit über der Bearbeitungszeit der Krankenversicherer (5-7 Tage). Krankenhäuser und Ärzte gehen zudem immer mehr dazu über, die Zahlungsziele ihrer Rechnungen von vier auf zwei Wochen zu verkürzen.
Somit sind Beihilfeberechtigte mittlerweile regelmäßig dazu gezwungen, beim Aufkommen o. a. Rechnungen für Wochen in finanzielle Vorlage zu treten. Dieser Umstand stellt insbesondere Berechtigte und deren Familien in den Laufbahngruppen >Einfacher Dienst bis Gehobener Dienst< in Behandlungsfällen regelmäßig vor finanzielle Probleme/Engpässe. Das kann nicht Verhandlungssache zwischen Versorgungsempfänger und Krankenhaus/Arzt sein, zumal es hierfür keine juristische Grundlage gäbe. Der Versorgungsempfänger steht in der Schuld.
Diese zeitliche Situation, die schon lange seitens des Gesetzgebers so hingenommen wird, kann nicht im Sinne der Schutz- und Fürsorgepflicht des Dienstherrn gem. Art. 33 Abs. 4 Grundgesetz sein. Technische Möglichkeiten zur Umsetzung eines vereinfachten und beschleunigten Verfahrens stünden zur Verfügung.
Dazu Zitat von der Homepage des BVA (zum vom BMI etabliertem Kompetenzzentrum Prozessmanagement): "Vor dem Hintergrund der fortschreitenden Digitalisierung und den Vorgaben der E-Government-Gesetzgebung gewinnt das Prozessmanagement zunehmend an Bedeutung. Grundlage dafür bildet § 9 EGovG. Der Paragraph bezieht sich auf Verwaltungsabläufe, die erstmals zu wesentlichen Teilen elektronisch unterstützt werden sollen. Noch vor der Einführung von informationstechnischen Systemen, ist das Dokumentieren, Analysieren und Optimieren der Prozesse wegweisend für weitere Digitalisierungsvorhaben. Durch die Regierungsprogramme „Digitale Verwaltung 2020“ und „IT-Konsolidierung Bund“ rücken Prozessoptimierungen nunmehr stärker in den Fokus von gängigen Optimierungs- und Digitalisierungsinitiativen. Dies erfordert ein aktives Handeln in der Verfahrensdigitalisierung."
Die schon historische Präsenz dieses Mangels an Bearbeitungszeit ist nach h.E. jedoch vor allem dem Antragsverfahren und dem damit verbundenen Prüfungsvorgang in der Behörde selbst geschuldet. Die Einreichung der Belege mit einem einfachem Anschreiben auf dem Postweg muss ausreichen (alternativ Versand mit verifizierter e-Mail oder Upload auf der Webseite BVA per LogIn-Verfahren). Mittel- bis langfristig sollte eine Gesundheitskarte für Beihilfeberechtigte das Ziel sein. Immer wieder sich wiederholende Antragsformulare ("Papierflut") mit über den eigentlichen Antrag auf Erstattung hinausgehende zu machende und zu prüfende Angaben sind nicht zielführend. Gem. § 62 - Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) ist der betroffene Personenkreis ohnehin schon verpflichtet, Änderungen mit Auswirkungen auf den Versorgungsbezug und/oder die Beihilfeberechtigung anzuzeigen.
Ich brachte meine Verwunderung zum Ausdruck, dass schon wieder eine neue Organisation eingenommen werde und man offensichtlich wohl nie „zur Ruhe“ kommen würde. Der Mitarbeiter zeigte sich ebenfalls nicht begeistert darüber und erklärte mir entschuldigend, dass das jetzt innerhalb von 2 Jahren der 3. Umzug/die 3. Umstrukturierung sei. Immer, wenn man mal gerade alles im Griff habe, könne man wieder „von vorn“ anfangen und sich einarbeiten.
Ich bemerkte dann noch meine persönlichen Erfahrungen seit über 24 Jahren zu diesem Thema „Neustrukturierung“ in Bezug auf Beihilfeanträge und dass es zu Zeiten mit dem Bundesamt für Wehrverwaltung unter dem Dach des BMVg noch besser funktionierte. Aber jetzt sind die Soldaten unter dem Dach des BMI offensichtlich wohl ganz am Ende der Fahnenstange. Dieser Aussage wurde beigepflichtet.
Hierzu abschließend ein Zitat der FAZ vom 22.07.2013 (Artikel >Staat lässt Beamte auf Krankheitskosten sitzen<, letzter Absatz):
„Bei der Bundeswehr immerhin hat Verteidigungsminister Thomas de Maizière den Soldaten Verbesserungen versprochen. Er wolle alle beantragen Beihilfen unter Vorbehalt erstatten, schrieb er an Kirsch, mit dem Ziel „das innerhalb von zwei bis drei Monaten die übliche Bearbeitungszeit von bis zu 15 Tagen wieder erreicht werden kann“. Der Brief datiert von Mitte Juni.
Anfang Juli ging die Verantwortung für Prüfung und Erstattung der Beihilfeanträge von Soldaten an das Bundesfinanz- und Innenministerium über. Dort, so berichtet der Bundeswehrverband, fühle man sich aber nicht an die Zusagen des Verteidigungsministers gebunden.“
https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/verzoegerungen-in-der-beihilfe-staat-laesst-beamte-auf-krankheitskosten-sitzen-12290439.html