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Diskussion zur Petition 92382

Tierschutz

Reformierung der Risikoprüfung für Pestizide zum Schutz von Bienen und anderen Insekten vom 20.03.2019

Diskussionszweig: Spritzwahnsinn

Nutzer3355016 | 26.04.2019 - 08:15

Spritzwahnsinn

Anzahl der Antworten: 10

Das muss aufhören.Ich kriege die Katastrophe jeden Tag mit im Dorf vorallem in der Spritz pardon Apfelplantage ist es nicht mehr zum aushalten.Ab März fangen die an zu spritzen obwohl noch garnichts am Baum ist der Baum ist vollkommen kahl der Abdrift kommt überall hin nein der bleibt nicht in der Spritzanlage vorallem ist denen das völlig egal wenn Wind geht spritzen die auch!Kriege Lungenprobleme und Augenreizung.In dieser Giftplantage gibt es eine Wiese da stehen garkeine Apfelbäume aber wenn der Giftspritzer da auch vorbeifährt wird beilaüfig die Giftdüse laufen gelassen das jaaaaa aaalllleee bööösen Schädlinge vernichtet werden komplett krank.Desweiteren gibt es auch noch alte privatbesitzer die eine kleine Streuobstwiese haben und die fast nichts ernten aber aus lauter langeweile zigmal Rasen mähen und vom Giftspritzer gegen Bezahlung spritzen lassen die nennen sich dann Naturschützer!Der spritzt dann ungefähr 18 mal!Die Giftplantage wird 33 mal gespritzt!Glyphosat wird auch etwa 3 mal ausgebracht weil das Gras um die Bäume ja 20m hochwächst und sich böööössse Inseten verstecken können.Jetzt haben wir ja Mai und einer ist zu Fuß mit der Giftdüse die Baum reihen entlang der Abdrift war enorm hat ganz schlimm gestunken und ich war am anderen Ende auf einem Hügel gerstanden.Die Maikäfer sind noch nicht lange ausgeflogen werden die vom Giftspritzer mit so einer komischen Maschine brutal gekillt kriegt alles keine Sau mit den massenmord überall liegen tote gelähmte Käfer rum.Auch werden im November Dezember die Wühlmäuse begast und Rattengift ausgebracht!In dieser Giftplantage laufen viele Hundebesitzer rum!Nachts wird auch noch rumgefahren wenn die mit Bienengefähdenden giften spritzen lächerlich das kriegen die Bienen und andere Insekten sowieso ab und alle Spritzmittel sind giftig ohne ausnahme.UIn den umliegenden idyllischen Feldern wird auch viel Glyphosat gespritzt alles ist gelb und nachts fahren die auch viel rum und spritzen auch bei Wind.Das muss aufhören.Jedes Fleckchen in Deutschland ist kontaminiert man kann ja kein Pferd mehr grasen lassen die ganzen Rehe und andere Wildtiere müssen den Giftdreck fressen aber die Landwirte sind nicht schuld alles schön runterspielen und verdrängen ohne Gift (Pflanzenschutzmittel)bekommt man kein Ertag. Ich kaufe nur noch Bio vorallem die Äpfel kriege immer so einen Hals wenn ich die Äpfel vom Giftspritzer im Edeka sehe.
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Nutzer3355016 | Tue Apr 30 21:39:21 CEST 2019 - Tue Apr 30 21:39:21 CEST 2019

Ach ja das einzige das eventuell Stichprobenmässig kontrolliert wird ist der Apfel ob die Grenzwerte eingehalten wurden wieviele Gifte im Boden sind auch noch Altlasten wie ddt das ist nicht schlimm.So wird mit unserer Erde und den Lebewesen darin umgegangen mit Füßen getreten.Das kommt alles zurück zu uns in unser kostbares Trinkwasser das wahrscheinlich nicht mehr kostbar ist.

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Nutzer3355016 | Tue Apr 30 21:03:44 CEST 2019 - Tue Apr 30 21:03:44 CEST 2019

Das stimmt prinzip viel hilft viel ist wirklich kriminell aber das ist in der konventionellen Apfelproduktion normal.Das kontrolliert niemand da kommt als so ein Typ vielleicht studierter Agrarwirt keine Ahnung der fährt mit seinem Allrad Mercedes in die Spritzplantage und schaut sich den schädlingsbefall an macht ein Fähnchen dran und dann kommt der Giftspritzer und spritzt ich vermute die testen auch verschiedene Gifte weil verschiedene Fähnchen dranhängen und auch stehen als nummern drauf auch kamen mal studenten die nächsten Giftspritzer ich frag mich was die studieren was man gegen was spritzt da braucht man so ein langes studium sich dann Sachen notiert haben.Es kontrolliert niemand.Im Konventionellen Apfelbau wie auch in Südtirol heisst es vorbeugen egal ob es nötig ist oder nicht ohne Rücksicht auf alle Lebewesen Mensch oder Tier.Es ist einfach nur abartig

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Nutzer1941930 | Tue Apr 30 19:42:25 CEST 2019 - Tue Apr 30 19:42:25 CEST 2019

Wenn der tatsächlich so ruchlos verfährt, dann wäre tatsächlich die Frage, ob die Type nicht eine Umweltstraftat begeht.

Vorsatz ist ja ganz offensichtlich vorhanden, wenn er wie im Falle des §324 bzw. §324a oder §325 StGB den Taterfolg billigend in Kauf nimmt. Dafür spricht, dass der ganz offensichtlich nach dem Prinzip viel hilft viel arbeitet. Also pfeift er wahrscheinlich auf Regeln.

Der Sachkundenachweis ist eh nur Makulatur. Man setzt sich hin, hört sich das an oder auch nicht und ob man sich daran hält, das steht auf einem anderen Blatt. Überprüfen tut das eh keiner und als Straftat verfolgen? Wer kann das schon. Justiz und Polizei sind dazu nicht in der Lage, haben den Kopf voll mit anderen Dingen und sind personell schlecht ausgestattet.

Wo kein Kläger, da kein Richter!

Es müsste Buch geführt werden, wie bei den Apothekern ! Jedes verwendete Gramm müsste mit Datum Ausbringungsort, Wetter, Maschinen und Personen genauestens dokumentiert werden. Es müsste jedes Jahr mindestens eine Buchprüfung stattfinden.

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Nutzer3355016 | Tue Apr 30 17:42:56 CEST 2019 - Tue Apr 30 17:42:56 CEST 2019

der Giftspritzer hat wieder an 4 Tagen Pestizide in die Apfelgiftplantage gespritzt!Der Giftspritzer fährt nicht nur ein paar Minuten durch die Reihen nein der fährt 5 mal die gleichen Reihen ab und fährt etwa 2 Stunden rum und verteilt das Gift!Da kommen immense Mengen Gifte in den Boden und in die umliegenden Bereiche .Die spritzen auch an Sonn und Feiertagen.Der verbraucht 80000 Euro nur für Pestizide(arme Bauern) habe ich durch einen Insider in Erfahrung gebracht abartig.

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Nutzer1941930 | Sun Apr 28 15:16:02 CEST 2019 - Sun Apr 28 15:16:02 CEST 2019

Schade, der Beitrag wurde wegen eines externen Links wohl gelöscht...

Es gibt noch so viele Effekte auf Insekten und Würmer, Asseln etc., von denen wir keine Ahnung haben!

Beispiel Epigenetik: Wie beeinflusst eventuell ein "Pflanzenschutzmittel" durch Aktivierung der Gene von etwa Bienen das Brutpflegeverhalten? Werden die Bienen wohl möglich zu Autisten aufgrund der Genaktivierung? Vielleicht leidet das Sozialverhalten so sehr, dass die Brut verhungert?

Nur so eine Spekulation.

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Gotheid | Sun Apr 28 12:48:37 CEST 2019 - Sun Apr 28 12:48:37 CEST 2019

Der Beitrag wurde vom Moderator gelöscht. Bei dem Hinweis auf Beiträge auf Youtube-Seiten sollten Sie bitte Folgendes beachten: Der Verweis auf Youtube-Beiträge anhand von Links (URLs) sollte mit einem entsprechenden Zitat verbunden sein. Es sollte die Zeitangabe, in der das Zitat im Beitrag vorkommt, angegeben sein. Der alleinige Hinweis auf einen Beitrag von Youtube ist nicht ausreichend. Die Zeitangabe ist erforderlich, damit die Nutzer und auch die Moderation das Zitat ohne langes Suchen nachvollziehen können. In der Regel ist die Verwendung von Links (URLs) auf andere Webseiten, wie in der Richtlinie für die Behandlung von öffentlichen Petitionen bereits aufgeführt, nicht gestattet – das Forum soll aus sich selbst heraus verständlich bleiben.

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Nutzer3355016 | Sun Apr 28 08:44:55 CEST 2019 - Sun Apr 28 08:44:55 CEST 2019

Wir akzeptieren einfach das wir vergiftet werden unser täglich Brot das wir essen ist vergiftet wir denken wenn es so riecht(Pestizide)das ist normal im Frühling,Sommer.Unsere aufgeräumten Landschaften sind vergiftet.Wir wissen die Fakten also müssen wir handeln.Wir essen eigentlich nur noch 9 Getreidearten und hochgezüchtete empfindliche Pflanzen die keine Abwehrstoffe mehr haben und zigmal gespritzt werden man muss wieder mehr Wildarten essen robuste Pflanzen.Wenn es keine Insekten mehr gibt sterben auch die Vögel und viele andere Insektenfresser!Bei Demeterlandbau findet man noch viele Schmetterlinge wie den Mauerfuchs und viele Insekten.Die sogenannten Schädlinge wollen in der Natur nur aufräumen sie gehören zur Natur nur der Mensch sieht nur schwarz oder weis aber alles ist miteinander verbunden.Der spritzwahn muss endlich ein Ende haben damit man wieder gut durchatmen kann und es im Frühling ,Sommer nicht nach Pestiziden stinkt und wir das als normal sehen es ist nicht normal.

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Nutzer3355016 | Fri Apr 26 12:59:07 CEST 2019 - Fri Apr 26 12:59:07 CEST 2019

Unbedingt der Wahnsinn muss beendet werden.Es sind schon zuviele kranke Menschen und Tiere.
Tiere als Sache zu bezeichnen ist ein unding.

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Nutzer1941930 | Fri Apr 26 12:21:04 CEST 2019 - Fri Apr 26 12:21:04 CEST 2019

Das Problem dabei: Insekten können keinen Anspruch auf Schadensersatz geltend machen, weil sie eine Sache sind. Insekten können nicht sagen: "Hallo Staat, ich habe aber ein verfassungsmäßiges Abwehrrecht gegen die Beeinträchtigung meiner körperlichen Funktionen! Also lass das!"

Deshalb wird es an der Zeit, dem Artenschutz, dem Klimaschutz und dem Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen, Verfassungsrang zu geben.

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Nutzer1941930 | Fri Apr 26 11:30:01 CEST 2019 - Fri Apr 26 11:30:01 CEST 2019

Zitat:
Petition: 83438
Diskussionszweig: Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 und 3 Grundgesetz
Erstellt 31.08.2018 - 13:29 von Nutzer1941930 . (Zuletzt geändert am 06.09.2018 - 11:54 von Nutzer1941930 )

Artikel 2, Abs. 2 GG:
Satz 1: Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
Satz 3: In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Grundrechtsträger ist jeder Mensch.
Das Schutzgut ist die körperliche Unversehrtheit. Daraus lässt sich kein Recht auf Gesundheit ableiten, denn krank zu werden gehört zum allgemeinen Lebensrisiko. Krankheiten sind teil des Lebens und somit ein natürlicher Prozess. (vgl.: Rn. 240, S. 75, Staatsrecht II, Jörn Ipsen, Luchterhand, Neuwied-Kriftel-Berlin, 1997).

Dieses Grundrecht ist ein Abwehrrecht (status negativus) und zielt darauf ab, Verletzungen dieses Rechts durch die staatliche Gewalt zu verhindern.
Dies begründet zwar keinen Leistungsanspruch gegenüber dem Staat (siehe oben) aber es ist die objektiv-rechtliche Verpflichtung des Staates zum Schutz der körperlichen Unversehrtheit seiner Bürger (vgl.: Rn. 241, S. 75, Staatsrecht II, Jörn Ipsen, Luchterhand, Neuwied-Kriftel-Berlin, 1997).

Diese Verpflichtung zum Schutz der körperlichen Unversehrtheit seiner Bürger richtet sich in seiner Abwehrfunktion ebenso gegen alle Einwirkungen durch Dritte auf die körperliche Unversehrtheit, die hoheitlich zugelassen werden (vgl.: Rn. 242, S. 75, Staatsrecht II, Jörn Ipsen, Luchterhand, Neuwied-Kriftel-Berlin, 1997).

Gemäß Artikel 2 Abs. 2 Satz 3 GG bedarf es eines Gesetzes, um in die körperliche Unversehrtheit der Bürger eingreifen zu können. Allerdings liegen die Hürden an ein solches Gesetz sehr hoch, denn Unverletzlichkeit der körperlichen Integrität bedeutet, dass notstandsähnliche Bedingungen herrschen müssten, die einen Grundrechtseingriff zulassen würden (vgl.: Rn. 243, S. 76, Staatsrecht II, Jörn Ipsen, Luchterhand, Neuwied-Kriftel-Berlin, 1997).

Von Notstand kann man in der Bundesrepublik Deutschland überhaupt nicht sprechen. Die Ernährungssituation beispielsweise ist stabil, daher gibt es keinen Rechtfertigungsgrund für einen Grundrechtseingriff.
Auch darf durch Zulassung toxischer Stoffe und durch die Vergabe von Konzessionen bzw. die Erlaubnis zur Verwendung dieser Stoffe ein Grundrecht nicht in seinem Wesensgehalt angetastet werden (Art. 19 Abs. 2 GG). Wird in ein Grundrecht eingegriffen, so muss dabei der absolute Wesensgehalt des Grundrechtes gewahrt bleiben, in dem einem Eingriff eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vorausgeht (BVerfGE 16, 194).
Wird also die Verwendung toxischer Stoffe in der Landwirtschaft erlaubt, so muss der Grund hierfür in Relation zum Recht auf körperliche Unversehrtheit gesetzt werden. Eine solche Erlaubnis ist an genaue und enge Bedingungen zu knüpfen, um den Grundrechtseingriff möglichst gering zu halten. Es kommt dabei nicht darauf an, dass eine unmittelbare und gegenwärtige Gefahr für Gesundheit oder Leben besteht. Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit soll vorbeugen, dass eine Gefährdung überhaupt stattfinden kann (BVerfGE 53,30). Im Fall der Verwendung toxischer Stoffe im Zusammenhang mit einer unternehmerischen Tätigkeit wäre hier demnach die Gefährlichkeit des Stoffes zu untersuchen, eine Gefährdungsanalyse durchzuführen und sodann wäre zu prüfen, ob der verbleibende Rest an Gefährdung im Verhältnis zum Recht auf körperliche Unversehrtheit steht. Ebenso ist danach zu fragen, welches Recht hier überwiegt: Das Recht am eingerichten und ausgeübten Gewerbebetrieb oder das Recht auf körperliche Unversehrtheit. [...] Zweifelsohne ist die Landwirtschaft oder etwa der Bahnbetrieb wichtig für die Gesellschaft, deshalb kann im Einzelfall nach sorgfältiger Prüfung wie oben dargelegt das Ausbringen toxischer Stoffe in die Umwelt in engen Grenzen erlaubt werden aber im Sinne der verteilenden Gerechtigkeit (ius distributiva) muss dann auch der Betroffene, der entgegen aller Vorkehrungen dennoch in seiner körperlichen Unversehrtheit verletzt wurde, davon befreit werden, den Schaden zu erdulden. [...]

Zusammenfassend komme ich zu folgendem Ergebnis:
Wenn der Staat die Erlaubnis für das Ausbringen eines toxischen Stoffes in die Umwelt erteilt, dann muss der Grundsatz der Gefährdungshaftung gelten: Wer den Nutzen hat, der muss auch auch die Nachteile hinnehmen. Es darf nicht sein, dass ein Geschädigter auf dem Schaden sitzen bleibt. Der Staat hat für einen fairen Interessensausgleich zu sorgen. Es ist unverhältnismäßig, dass ein Geschädigter Rechtswidrigkeit und Schuldhaftigkeit nachweisen muss, um einen Anspruch auf Schadensersatz zu haben. Ein solches Haftungsprivileg ist dringend zu beseitigen. Der jetzige Zustand ist meiner Ansicht nach in der Summe verfassungswidrig, da er gegen die das Recht auf körperliche Unversehrtheit verstößt.

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