Text der Petition
Der Bundestag möge gewährleisten, dass:
chemisch-synthetische Pestizidwirkstoffe u. Pflanzenschutzmittel mit subletalen Effekten, wie immun- u. neurotoxische sowie endokrine Störungen auf Nichtzielorganismen, insbes. Honig- u. Solitärbienen, nicht angewendet werden
schädliche additive u. potenzierende Kombinationseffekte typischer Anwendungen, zeitgleich oder zeitnah erfolgend,
sowie Risiken durch Akkumulation u. Persistenz von P.wirkstoffen u. Metaboliten in der Umwelt ausgeschlossen werden
Begründung
Am 17.05.2018 hat das Europäische Gericht anlässlich der Einschränkung der Anwendung bienenschädlicher Neonicotinoide erhebliche Defizite bei der Risikoprüfung von Pestizidwirkstoffen festgestellt (Rechtssachen T-429/13 u. T-451/13). Die Wirkstoffe hatten die Prüfungen im Rahmen des Zulassungsverfahren erfolgreich durchlaufen. Erst von den Zulassungsinhabern unabhängige wissenschaftliche Untersuchungen und Berichte von Praktikern über Schäden bei Bienen und anderen Nichtzielorganismen haben viele Jahre nach der Zulassung zu deren Einschränkung geführt.
Als Ersatz für die verbotenen Mittel kommen neue, ebenfalls systemische Insektizide zum Einsatz, die nach denselben, offenkundig unzureichenden Risikoprüfungen zugelassen werden. Zum Teil handelt es sich dabei um Stoffe mit den gleichen Wirkungsmechanismen wie die Nervengifte, deren Anwendung im Freiland jüngst verboten wurde. Sie stören die Signalübertragung der Nervenzellen, was zum Absterben der betroffenen Nervenzellen, zu Krämpfen und auch zum Tod der Insekten führen kann. Zahlreiche derartige subletale, immun- und neurotoxische Effekte und Verhaltensstörungen bei Insekten sind seriös wissenschaftlich dokumentiert, aber nicht Gegenstand der Risikoprüfung im Rahmen der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und deren Wirkstoffen.
Insbesondere Pestizide mit derartigen Wirkungsmechanismen sind deshalb als potentiell gefährlich einzustufen für Solitär- und Honigbienen, andere Insekten, die Artenvielfalt und das Ökosystem als Ganzes. Sie trotz offenkundiger Risiken ohne ausreichende Prüfung in Verkehr zu bringen oder darin zu belassen, widerspricht dem Grundsatz des Vorsorgeprinzips:
„…Das Vorsorgeprinzip sollte angewandt und mit dieser Verordnung sollte sichergestellt werden, dass die Industrie den Nachweis erbringt, dass Stoffe oder Produkte, die erzeugt oder in Verkehr gebracht werden, keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch oder Tier oder keine unannehmbaren Auswirkungen auf die Umwelt haben.“ (EG-Ver. Nr 1107/2009 Abs 8)
Dem Vorsorgeprinzip kann nur Rechnung getragen werden, wenn die Forderungen meiner Petition für Pestizid Wirkstoffe und Pflanzenschutzmittel-Fertigprodukte voll umfänglich erfüllt werden. Die Durchführung der Risikoprüfungen muss dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse entsprechen und in allen Mitgliedsstaaten auf gleichem Niveau unabhängig und transparent erfolgen. Das heißt also:
Die Risikoprüfung für Pestizide muss der Petition folgend grundlegend reformiert werden, um Bienen, andere Insekten und Ökosystem wirksam zu schützen.
Ich appelliere deshalb an den Bundestag seine nationalen gesetzgeberischen Maßnahmen für eine Reform der Risikoprüfung auszuschöpfen. Der Bundestag möge die Bundesregierung zu entschiedenem Handeln auf nationaler Ebene, wie auch durch entsprechendes Abstimmungsverhalten im Europäischen Rat sowie durch entsprechende Initiativen gegenüber der Kommission auffordern.
Ausf. wissenschaftl. Begründung folgt per Post
Nutzer3355016 | Tue Apr 30 21:39:21 CEST 2019 - Tue Apr 30 21:39:21 CEST 2019
Ach ja das einzige das eventuell Stichprobenmässig kontrolliert wird ist der Apfel ob die Grenzwerte eingehalten wurden wieviele Gifte im Boden sind auch noch Altlasten wie ddt das ist nicht schlimm.So wird mit unserer Erde und den Lebewesen darin umgegangen mit Füßen getreten.Das kommt alles zurück zu uns in unser kostbares Trinkwasser das wahrscheinlich nicht mehr kostbar ist.
Nutzer3355016 | Tue Apr 30 21:03:44 CEST 2019 - Tue Apr 30 21:03:44 CEST 2019
Das stimmt prinzip viel hilft viel ist wirklich kriminell aber das ist in der konventionellen Apfelproduktion normal.Das kontrolliert niemand da kommt als so ein Typ vielleicht studierter Agrarwirt keine Ahnung der fährt mit seinem Allrad Mercedes in die Spritzplantage und schaut sich den schädlingsbefall an macht ein Fähnchen dran und dann kommt der Giftspritzer und spritzt ich vermute die testen auch verschiedene Gifte weil verschiedene Fähnchen dranhängen und auch stehen als nummern drauf auch kamen mal studenten die nächsten Giftspritzer ich frag mich was die studieren was man gegen was spritzt da braucht man so ein langes studium sich dann Sachen notiert haben.Es kontrolliert niemand.Im Konventionellen Apfelbau wie auch in Südtirol heisst es vorbeugen egal ob es nötig ist oder nicht ohne Rücksicht auf alle Lebewesen Mensch oder Tier.Es ist einfach nur abartig
Nutzer1941930 | Tue Apr 30 19:42:25 CEST 2019 - Tue Apr 30 19:42:25 CEST 2019
Wenn der tatsächlich so ruchlos verfährt, dann wäre tatsächlich die Frage, ob die Type nicht eine Umweltstraftat begeht.
Vorsatz ist ja ganz offensichtlich vorhanden, wenn er wie im Falle des §324 bzw. §324a oder §325 StGB den Taterfolg billigend in Kauf nimmt. Dafür spricht, dass der ganz offensichtlich nach dem Prinzip viel hilft viel arbeitet. Also pfeift er wahrscheinlich auf Regeln.
Der Sachkundenachweis ist eh nur Makulatur. Man setzt sich hin, hört sich das an oder auch nicht und ob man sich daran hält, das steht auf einem anderen Blatt. Überprüfen tut das eh keiner und als Straftat verfolgen? Wer kann das schon. Justiz und Polizei sind dazu nicht in der Lage, haben den Kopf voll mit anderen Dingen und sind personell schlecht ausgestattet.
Wo kein Kläger, da kein Richter!
Es müsste Buch geführt werden, wie bei den Apothekern ! Jedes verwendete Gramm müsste mit Datum Ausbringungsort, Wetter, Maschinen und Personen genauestens dokumentiert werden. Es müsste jedes Jahr mindestens eine Buchprüfung stattfinden.
Nutzer3355016 | Tue Apr 30 17:42:56 CEST 2019 - Tue Apr 30 17:42:56 CEST 2019
der Giftspritzer hat wieder an 4 Tagen Pestizide in die Apfelgiftplantage gespritzt!Der Giftspritzer fährt nicht nur ein paar Minuten durch die Reihen nein der fährt 5 mal die gleichen Reihen ab und fährt etwa 2 Stunden rum und verteilt das Gift!Da kommen immense Mengen Gifte in den Boden und in die umliegenden Bereiche .Die spritzen auch an Sonn und Feiertagen.Der verbraucht 80000 Euro nur für Pestizide(arme Bauern) habe ich durch einen Insider in Erfahrung gebracht abartig.
Nutzer1941930 | Sun Apr 28 15:16:02 CEST 2019 - Sun Apr 28 15:16:02 CEST 2019
Schade, der Beitrag wurde wegen eines externen Links wohl gelöscht...
Es gibt noch so viele Effekte auf Insekten und Würmer, Asseln etc., von denen wir keine Ahnung haben!
Beispiel Epigenetik: Wie beeinflusst eventuell ein "Pflanzenschutzmittel" durch Aktivierung der Gene von etwa Bienen das Brutpflegeverhalten? Werden die Bienen wohl möglich zu Autisten aufgrund der Genaktivierung? Vielleicht leidet das Sozialverhalten so sehr, dass die Brut verhungert?
Nur so eine Spekulation.
Gotheid | Sun Apr 28 12:48:37 CEST 2019 - Sun Apr 28 12:48:37 CEST 2019
Der Beitrag wurde vom Moderator gelöscht. Bei dem Hinweis auf Beiträge auf Youtube-Seiten sollten Sie bitte Folgendes beachten: Der Verweis auf Youtube-Beiträge anhand von Links (URLs) sollte mit einem entsprechenden Zitat verbunden sein. Es sollte die Zeitangabe, in der das Zitat im Beitrag vorkommt, angegeben sein. Der alleinige Hinweis auf einen Beitrag von Youtube ist nicht ausreichend. Die Zeitangabe ist erforderlich, damit die Nutzer und auch die Moderation das Zitat ohne langes Suchen nachvollziehen können. In der Regel ist die Verwendung von Links (URLs) auf andere Webseiten, wie in der Richtlinie für die Behandlung von öffentlichen Petitionen bereits aufgeführt, nicht gestattet – das Forum soll aus sich selbst heraus verständlich bleiben.
Nutzer3355016 | Sun Apr 28 08:44:55 CEST 2019 - Sun Apr 28 08:44:55 CEST 2019
Wir akzeptieren einfach das wir vergiftet werden unser täglich Brot das wir essen ist vergiftet wir denken wenn es so riecht(Pestizide)das ist normal im Frühling,Sommer.Unsere aufgeräumten Landschaften sind vergiftet.Wir wissen die Fakten also müssen wir handeln.Wir essen eigentlich nur noch 9 Getreidearten und hochgezüchtete empfindliche Pflanzen die keine Abwehrstoffe mehr haben und zigmal gespritzt werden man muss wieder mehr Wildarten essen robuste Pflanzen.Wenn es keine Insekten mehr gibt sterben auch die Vögel und viele andere Insektenfresser!Bei Demeterlandbau findet man noch viele Schmetterlinge wie den Mauerfuchs und viele Insekten.Die sogenannten Schädlinge wollen in der Natur nur aufräumen sie gehören zur Natur nur der Mensch sieht nur schwarz oder weis aber alles ist miteinander verbunden.Der spritzwahn muss endlich ein Ende haben damit man wieder gut durchatmen kann und es im Frühling ,Sommer nicht nach Pestiziden stinkt und wir das als normal sehen es ist nicht normal.
Nutzer3355016 | Fri Apr 26 12:59:07 CEST 2019 - Fri Apr 26 12:59:07 CEST 2019
Unbedingt der Wahnsinn muss beendet werden.Es sind schon zuviele kranke Menschen und Tiere.
Tiere als Sache zu bezeichnen ist ein unding.
Nutzer1941930 | Fri Apr 26 12:21:04 CEST 2019 - Fri Apr 26 12:21:04 CEST 2019
Das Problem dabei: Insekten können keinen Anspruch auf Schadensersatz geltend machen, weil sie eine Sache sind. Insekten können nicht sagen: "Hallo Staat, ich habe aber ein verfassungsmäßiges Abwehrrecht gegen die Beeinträchtigung meiner körperlichen Funktionen! Also lass das!"
Deshalb wird es an der Zeit, dem Artenschutz, dem Klimaschutz und dem Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen, Verfassungsrang zu geben.
Nutzer1941930 | Fri Apr 26 11:30:01 CEST 2019 - Fri Apr 26 11:30:01 CEST 2019
Zitat:
Petition: 83438
Diskussionszweig: Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 und 3 Grundgesetz
Erstellt 31.08.2018 - 13:29 von Nutzer1941930 . (Zuletzt geändert am 06.09.2018 - 11:54 von Nutzer1941930 )
Artikel 2, Abs. 2 GG:
Satz 1: Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
Satz 3: In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Grundrechtsträger ist jeder Mensch.
Das Schutzgut ist die körperliche Unversehrtheit. Daraus lässt sich kein Recht auf Gesundheit ableiten, denn krank zu werden gehört zum allgemeinen Lebensrisiko. Krankheiten sind teil des Lebens und somit ein natürlicher Prozess. (vgl.: Rn. 240, S. 75, Staatsrecht II, Jörn Ipsen, Luchterhand, Neuwied-Kriftel-Berlin, 1997).
Dieses Grundrecht ist ein Abwehrrecht (status negativus) und zielt darauf ab, Verletzungen dieses Rechts durch die staatliche Gewalt zu verhindern.
Dies begründet zwar keinen Leistungsanspruch gegenüber dem Staat (siehe oben) aber es ist die objektiv-rechtliche Verpflichtung des Staates zum Schutz der körperlichen Unversehrtheit seiner Bürger (vgl.: Rn. 241, S. 75, Staatsrecht II, Jörn Ipsen, Luchterhand, Neuwied-Kriftel-Berlin, 1997).
Diese Verpflichtung zum Schutz der körperlichen Unversehrtheit seiner Bürger richtet sich in seiner Abwehrfunktion ebenso gegen alle Einwirkungen durch Dritte auf die körperliche Unversehrtheit, die hoheitlich zugelassen werden (vgl.: Rn. 242, S. 75, Staatsrecht II, Jörn Ipsen, Luchterhand, Neuwied-Kriftel-Berlin, 1997).
Gemäß Artikel 2 Abs. 2 Satz 3 GG bedarf es eines Gesetzes, um in die körperliche Unversehrtheit der Bürger eingreifen zu können. Allerdings liegen die Hürden an ein solches Gesetz sehr hoch, denn Unverletzlichkeit der körperlichen Integrität bedeutet, dass notstandsähnliche Bedingungen herrschen müssten, die einen Grundrechtseingriff zulassen würden (vgl.: Rn. 243, S. 76, Staatsrecht II, Jörn Ipsen, Luchterhand, Neuwied-Kriftel-Berlin, 1997).
Von Notstand kann man in der Bundesrepublik Deutschland überhaupt nicht sprechen. Die Ernährungssituation beispielsweise ist stabil, daher gibt es keinen Rechtfertigungsgrund für einen Grundrechtseingriff.
Auch darf durch Zulassung toxischer Stoffe und durch die Vergabe von Konzessionen bzw. die Erlaubnis zur Verwendung dieser Stoffe ein Grundrecht nicht in seinem Wesensgehalt angetastet werden (Art. 19 Abs. 2 GG). Wird in ein Grundrecht eingegriffen, so muss dabei der absolute Wesensgehalt des Grundrechtes gewahrt bleiben, in dem einem Eingriff eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vorausgeht (BVerfGE 16, 194).
Wird also die Verwendung toxischer Stoffe in der Landwirtschaft erlaubt, so muss der Grund hierfür in Relation zum Recht auf körperliche Unversehrtheit gesetzt werden. Eine solche Erlaubnis ist an genaue und enge Bedingungen zu knüpfen, um den Grundrechtseingriff möglichst gering zu halten. Es kommt dabei nicht darauf an, dass eine unmittelbare und gegenwärtige Gefahr für Gesundheit oder Leben besteht. Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit soll vorbeugen, dass eine Gefährdung überhaupt stattfinden kann (BVerfGE 53,30). Im Fall der Verwendung toxischer Stoffe im Zusammenhang mit einer unternehmerischen Tätigkeit wäre hier demnach die Gefährlichkeit des Stoffes zu untersuchen, eine Gefährdungsanalyse durchzuführen und sodann wäre zu prüfen, ob der verbleibende Rest an Gefährdung im Verhältnis zum Recht auf körperliche Unversehrtheit steht. Ebenso ist danach zu fragen, welches Recht hier überwiegt: Das Recht am eingerichten und ausgeübten Gewerbebetrieb oder das Recht auf körperliche Unversehrtheit. [...] Zweifelsohne ist die Landwirtschaft oder etwa der Bahnbetrieb wichtig für die Gesellschaft, deshalb kann im Einzelfall nach sorgfältiger Prüfung wie oben dargelegt das Ausbringen toxischer Stoffe in die Umwelt in engen Grenzen erlaubt werden aber im Sinne der verteilenden Gerechtigkeit (ius distributiva) muss dann auch der Betroffene, der entgegen aller Vorkehrungen dennoch in seiner körperlichen Unversehrtheit verletzt wurde, davon befreit werden, den Schaden zu erdulden. [...]
Zusammenfassend komme ich zu folgendem Ergebnis:
Wenn der Staat die Erlaubnis für das Ausbringen eines toxischen Stoffes in die Umwelt erteilt, dann muss der Grundsatz der Gefährdungshaftung gelten: Wer den Nutzen hat, der muss auch auch die Nachteile hinnehmen. Es darf nicht sein, dass ein Geschädigter auf dem Schaden sitzen bleibt. Der Staat hat für einen fairen Interessensausgleich zu sorgen. Es ist unverhältnismäßig, dass ein Geschädigter Rechtswidrigkeit und Schuldhaftigkeit nachweisen muss, um einen Anspruch auf Schadensersatz zu haben. Ein solches Haftungsprivileg ist dringend zu beseitigen. Der jetzige Zustand ist meiner Ansicht nach in der Summe verfassungswidrig, da er gegen die das Recht auf körperliche Unversehrtheit verstößt.