Text der Petition
Der Bundestag möge gewährleisten, dass:
chemisch-synthetische Pestizidwirkstoffe u. Pflanzenschutzmittel mit subletalen Effekten, wie immun- u. neurotoxische sowie endokrine Störungen auf Nichtzielorganismen, insbes. Honig- u. Solitärbienen, nicht angewendet werden
schädliche additive u. potenzierende Kombinationseffekte typischer Anwendungen, zeitgleich oder zeitnah erfolgend,
sowie Risiken durch Akkumulation u. Persistenz von P.wirkstoffen u. Metaboliten in der Umwelt ausgeschlossen werden
Begründung
Am 17.05.2018 hat das Europäische Gericht anlässlich der Einschränkung der Anwendung bienenschädlicher Neonicotinoide erhebliche Defizite bei der Risikoprüfung von Pestizidwirkstoffen festgestellt (Rechtssachen T-429/13 u. T-451/13). Die Wirkstoffe hatten die Prüfungen im Rahmen des Zulassungsverfahren erfolgreich durchlaufen. Erst von den Zulassungsinhabern unabhängige wissenschaftliche Untersuchungen und Berichte von Praktikern über Schäden bei Bienen und anderen Nichtzielorganismen haben viele Jahre nach der Zulassung zu deren Einschränkung geführt.
Als Ersatz für die verbotenen Mittel kommen neue, ebenfalls systemische Insektizide zum Einsatz, die nach denselben, offenkundig unzureichenden Risikoprüfungen zugelassen werden. Zum Teil handelt es sich dabei um Stoffe mit den gleichen Wirkungsmechanismen wie die Nervengifte, deren Anwendung im Freiland jüngst verboten wurde. Sie stören die Signalübertragung der Nervenzellen, was zum Absterben der betroffenen Nervenzellen, zu Krämpfen und auch zum Tod der Insekten führen kann. Zahlreiche derartige subletale, immun- und neurotoxische Effekte und Verhaltensstörungen bei Insekten sind seriös wissenschaftlich dokumentiert, aber nicht Gegenstand der Risikoprüfung im Rahmen der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und deren Wirkstoffen.
Insbesondere Pestizide mit derartigen Wirkungsmechanismen sind deshalb als potentiell gefährlich einzustufen für Solitär- und Honigbienen, andere Insekten, die Artenvielfalt und das Ökosystem als Ganzes. Sie trotz offenkundiger Risiken ohne ausreichende Prüfung in Verkehr zu bringen oder darin zu belassen, widerspricht dem Grundsatz des Vorsorgeprinzips:
„…Das Vorsorgeprinzip sollte angewandt und mit dieser Verordnung sollte sichergestellt werden, dass die Industrie den Nachweis erbringt, dass Stoffe oder Produkte, die erzeugt oder in Verkehr gebracht werden, keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch oder Tier oder keine unannehmbaren Auswirkungen auf die Umwelt haben.“ (EG-Ver. Nr 1107/2009 Abs 8)
Dem Vorsorgeprinzip kann nur Rechnung getragen werden, wenn die Forderungen meiner Petition für Pestizid Wirkstoffe und Pflanzenschutzmittel-Fertigprodukte voll umfänglich erfüllt werden. Die Durchführung der Risikoprüfungen muss dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse entsprechen und in allen Mitgliedsstaaten auf gleichem Niveau unabhängig und transparent erfolgen. Das heißt also:
Die Risikoprüfung für Pestizide muss der Petition folgend grundlegend reformiert werden, um Bienen, andere Insekten und Ökosystem wirksam zu schützen.
Ich appelliere deshalb an den Bundestag seine nationalen gesetzgeberischen Maßnahmen für eine Reform der Risikoprüfung auszuschöpfen. Der Bundestag möge die Bundesregierung zu entschiedenem Handeln auf nationaler Ebene, wie auch durch entsprechendes Abstimmungsverhalten im Europäischen Rat sowie durch entsprechende Initiativen gegenüber der Kommission auffordern.
Ausf. wissenschaftl. Begründung folgt per Post
Ja !
Es handelt sich meiner Ansicht nach darum, dass der Petent behauptet, eine Forderung an den Staat im Sinne eines Eingriffs gemäß Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG i.V.m Art. 14 Abs. 2 Satz 2 GG ableiten zu können.
Art. 14 Abs. 2 GG lautet: Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
Der Petent stellt die Allgemeinheit dar. Er verlangt vom Staat die Risikoprüfung für die Zulassung und Anwendung von Pestiziden so anzupassen, dass diese "keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch oder Tier oder keine unannehmbaren Auswirkungen auf die Umwelt haben".
Soweit sich die Forderung auf die Anwendung solcher Chemikalien bezieht, kann er verlangen, dass Grundstückseigentümer den Einsatz von Chemikalien, soweit dieser der Allgemeinheit schadet, auf ihrem Grundstück nicht vornehmen bzw. diesen nicht gestatten.
Pestizide töten nicht nur Insekten, sondern beeinträchtigen auch anderes im Boden befindliches Leben. Der Boden bildet keinen Humus mehr, dass heißt, er speichert auch nicht mehr den Kohlenstoff aus der Luft, wie er es normaler Weise könnte. Im Übrigen filtert der Boden das Regenwasser, das schließlich ins Grundwasser gelangt. Ein humusloser Boden kann diese Filterfunktion nicht mehr ausreichend wahrnehmen. Die Giftstoffe vom Acker und aus der Luft sickern irgendwann auch ins Grundwasser durch. Das Klima, das Trinkwasser, der Artenreichtum sind wesentlich für das Allgemeinwohl.
Um die Allgemeinheit vor den obigen genannten Gefahren des Klimawandels, des Insektensterbens und der Wasserverschmutzung zu schützen, kann der Petent deshalb verlangen, dass gesetzgeberische Maßnahmen ergriffen werden, die den Gebrauch des Eigentums von Boden regeln und den Einsatz von Chemie auf Grundstückseigentum weiter beschränken.
PS: Sollte irgendein Staatsrechtler grundsätzlich nicht einverstanden sein, möge er sich bei mir melden und mich belehren, bitte.