Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, dass von den wichtigsten Gesetzeskommentaren öffentliche kostenlose Online-Versionen auf staatliche Kosten bzw. durch zweckgebundene Aussetzung des Urheber-/Verlegerrechts mit Entschädigung zur Verfügung gestellt werden.
Begründung
Sowohl die Gesetze als auch die Gerichtsentscheidungen sind öffentlich
direkt über digitale Fernverbindung einsehbar.
Die Begründung dafür ist annehmbarerweise, zumindest ebenfalls,
dass die Bürger ein Recht haben, zu wissen,
wonach eventuell über oder für sie Recht gesprochen werden würde.
Die Gesetzeskommentare, die in essentieller Funktion
- die vergangenen Gerichtsentscheidungen zusammenfassen,
- die verhältnismäßige Relevanz der Entscheidungen als Referenz in der Praxis darstellen,
- die in der Praxis verwendete Interpretation des Gesetzeswortlauts darlegen
- auf in den Gesetzestexten nicht nowtendigerweise offensichtliche Zusammenwirkungen
ihrer Einzelbestimmungen hinweisen
sind dafür, womit der Bürger von der Justiz rechnen kann und muss,
entscheidend, bzw. sind ein essentieller Teil der Grundlage davon.
Im Prinzip ist eine verlässliche und ausreichend erklärte
Darlegung der staatsgewaltlichen Rechtsgrundlage
ohne die Erfüllung dieser Funktion unvollständig.
Öffentliche Bibliotheken halten die Gesetzeskommentare zum Lesen
sowie gegebenenfalls zur Ausleihe bereit, doch ein entsprechend
zumindest sinngemäß anzunehmendes Grundrecht
ist dadurch zumindest eventuell immernoch nicht nach Möglichkeit gewährleistet,
zumindest solange ein Bürger eingeschränkt bewegungs- oder transportfähig ist.
Im Übrigen würde die digitale Verfügbarkeit der Kommentartexte
eine sinngemäße Konsequenz ihrer öffentlichen Verfügbarkeit in
Bibliotheken darstellen.