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Diskussion zur Petition 94089

Arzneimittelpreise

Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln vom 24.04.2019

Diskussionszweig: Jetzt mal zu den Fakten!

sapere aude. | 17.07.2019 - 23:33

Jetzt mal zu den Fakten!

Anzahl der Antworten: 89

Hier einige Fakten zum Versandhandel aus dem EU-Ausland mit verschreibungspflichtigen Medikamenten im Vergleich zu deutschen Vor-Ort-Apotheken.

Zuallererst: Medikamente sind keine einfache Ware wie Schuhe, Elektronik oder Möbel. Sondern ein besonderes Gut! Gerade verschreibungspflichtige Medikamente, und um deren Versand geht es in dieser Petition. Verschreibungspflichtige Medikamente gibt es nur mit einem Rezept, das von einem Arzt verschrieben wurde.
Gleiche Preise für verschreibungspflichtige Medikamente sichern die Versorgung der Bevölkerung mit lebensrettenden Arzneimitteln und schützen vor Willkür und reiner Profitgier. Immer, überall und egal für wen.
Apotheker sind Heilberufler und haben einen gesetzlichen Auftrag zur ordnungsgemäßen Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln. Apotheker unterliegen der Schweigepflicht und Datenschutz und Patientensicherheit haben oberste Priorität.

KEINE Versandapotheke versorgt die deutsche Bevölkerung an 365 Tagen im Jahr bei Tag oder Nacht 24h mit Medikamenten und ist immer und zu jeder Zeit da.
KEINE Versandapotheke ist schneller als eine Vor-Ort-Apotheke, in der man das Medikament direkt in die Hand bekommt oder ansonsten auch kostenlos geliefert.
KEINE Versandapotheke aus dem EU-Ausland unterliegt dem Kontrahierungszwang wie deutsche Vor-Ort-Apotheken. Der Kontrahierungszwang sichert, dass ein Patient mit einer Verschreibung in Deutschland, unabhängig von wirtschaftlichen Interessen, immer beliefert wird.

Der Versandhandel mit Arzneimitteln birgt extreme Risiken für die Patientensicherheit (mangelnde Beratungsfähigkeit weil unpersönlich, unregulierte Versandbedingungen, unmoralische Angebote wie „Mindestbestellwert X Euro, dann ist der Versand kostenlos“).
Versandapotheken aus dem EU-Ausland unterliegen nicht der gleichen strengen Regulierung zum Schutz der Patienten und Verbraucher wie die Apotheken in Deutschland. Die Versandhändler aus den Niederlanden z.B. unterliegen auch nicht den niederländischen Regularien, sodass am Ende niemand verantwortlich ist, und die Versender machen können was sie wollen.
Versandapotheken aus dem EU-Ausland brechen immer wieder deutsches Recht und weigern sich explizit, den Urteilen deutscher Gerichtsbarkeit Folge zu leisten und verhängte Urteile umzusetzen/Strafen zu leisten.
Versandapotheken aus dem EU-Ausland sind, im Gegenteil zu den inhabergeführten deutschen Vor-Ort-Apotheken, ausländische Kapitalgesellschaften. Deutsche Vor-Ort-Apotheken bezahlen in Deutschland Gewerbesteuer, Einkommenssteuer, sichern Arbeitsplätze, uvm.

Aus diesen Gründen ist ein Versandverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel die einzige Option, welche Rechtssicherheit, Patientensicherheit und flächendeckende Arzneimittelversorgung vereint.
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Heinz 55 | Sat Aug 10 13:58:40 CEST 2019 - Sat Aug 10 13:58:40 CEST 2019

Guten Tag Stefan

Danke für ihren Beitrag 08.08.2019 um 6:58, trotzdem bleibt meine Mitzeichnung bestehen, denn es muss gleiche Rechte für Online Versandapotheke Ausland / Inland und Apotheke vor Ort Gültigkeit haben.

Ihre Frage:
Was hat diese "Frage" "WARUM BRD REGIERUNG IN EU EINGETRETEN SIND ??" mit der Petition zu tun?

Meine Antwort:
Viele deutsche Gesetze werden von EUGH aufgehoben, wo BRD Regierung an EU Gesetze gebunden sind - nochmal Boni für Online Versandhandel Ausland wurde EUGH entschieden aber Spahn will über diesen EUGH Entscheidung NICHT akzeptieren - Ich habe ja Informationen bekannt gegeben.

Ihre Frage:
Was haben Frau von der Leyen und/oder ihr neues Amt als " EU-Kommissionspräsidentin " mit dem Versandhandel von Medikamenten zu tun?

Meine Antwort:
Spahn will ausländischen Versandapotheken Rabatte verbieten
Statt ausländische Versandapotheken komplett zu verbieten, will Jens Spahn ihnen Rabatte untersagen. So riskiert er einen Konflikt mit der EU-Kommission.
Quelle: Handelsblatt Stand 19.03.2019

Ihre Frage:
Eigentlich dürften das ja eher Rabatte sein als "Boni". Und der EuGH hat ja offensichtlich festgestellt, dass die OK sind. Und, weiter?

Meine Antwort:
Dann müsste für alle Apotheken Inland und Ausland Gültigkeit haben mit Boni aber Spahn will weiterhin ausländischen Versandapotheken Rabatte verbieten.

Ihre Worte:
Nein auch der EuGH kann keine "deutschen Rechte aufheben". Sondern nur deutsche Gesetze und Vorschriften bemängeln, die EU-Recht widersprechen.

Meine Antwort:
Mit Boni wurde deutsche Rechte aufgehoben - In anderen politischen deutsche Gesetze wurde von EUGH aufgehoben, da gab auch Petitionen -.

Zum Schluss:
Ich hoffe, dass Sie klar kommen, denn ich habe zitieren kaum verwendet.
Nun bin ich gespannt auf ihre Antwort, denn ich blieb in Kurzform auf ihren Beitrag 08.08.2019 um 6:58 - trotzdem werden Sie mit meinen jetzigen Beitrag wieder was zum meckern haben, denn anders kenne ich sie ja NICHT -.

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Heinz 55 | Sat Aug 10 13:24:45 CEST 2019 - Sat Aug 10 13:24:45 CEST 2019

Guten Tag Ich habs mit Logik

Sie bekommen von mir einen Stern auf ihren Beitrag 08.08.2019 um 11:29, denn für mich ist verständlich.
Ich frage mich dauerhaft " Warum EUGH für Online Ausland Versandhandel Apotheke BONI erlaubt wird, aber innerhalb BRD für Apotheke vor Ort und Online Versandhandel Apotheke laut Spahn diese BONI untersagt werden " - Ich habe Informationen hier bekannt gegeben - deshalb bleibt meine Mitzeichnung bestehen.

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Ich_habs_mit_Logik | Thu Aug 08 11:29:17 CEST 2019 - Thu Aug 08 11:29:17 CEST 2019

Offenbar verstehen sie das EUGH-Urteil nicht wirklich und auch nicht viel von Apotheke oder dem Gesundheitswesen generell (ist auch etwas schwer zu durchblicken).
Vielleicht sollten sie mal einen Blick in die von mir an anderer Stelle in diesem Forum dargelegte Sichtweise des EUGH werfen.
Juristisch gesehen hat der EUGH (da sind sich die meisten Juristen durchaus einig) eindeutig seine Kompetenzen überschritten, da die Regelung des Gesundheitssystems den Einzelstaaten der EU überlassen bleibt.

Die Warenverkehrsfreiheit gilt hier nicht als Argument, daher ist das Versandverbot in den anderen EU-Ländern auch nie vom EUGH angetastet worden. Dazu ist aber eben auch eine Unterscheidung zwischen verschreibungspflichtig und freiverkäuflich wichtig. Es gibt sogar Juristen, die hier eine Pervertierung der Warenverkehrsfreiheit sehen und einen Missbrauch, da selbst der EUGH eigentlich eine Verbringung von Waren über Landesgrenzen mit zeitnaher Wiedereinführung zur Umgehung bestehender steuer- oder sozialrechtlicher Vorgaben untersagt.

Sie stören sich an dem Wort Boni? Dann nennen wir es doch "Schmiergeld", "Krankenkassenbetrugs-Prämie" (denn die zahlt, also steht ihr auch der Rabatt zu, nicht dem Patienten), "Sozialversicherungssystem-Betrugsprämie", "Geld-zu-Lasten-Dritter-verdienen-Prämie", etc.

Aber dies auszublenden ist natürlich bequem.
Übrigens hält sich AMAZON an die Buchpreisbindung, die Versandhändler aus NL aber eben nicht an die Preisbindung bei Arzneimitteln.

Wie bereits geschrieben hält der EUGH das Geschäftsmodell der Versandapotheken ebenfalls für fraglich, glaubt aber diesen durch Boni-Gewährung als Anlock-Prämie eine Chance zur Etablierung geben zu müssen. Ohne ist es offenbar um die Versandapotheken schlecht bestellt (Warum sollte man auch freiwillig auf ein Arzneimittel 2 oder mehr Tage warten, wenn es schon innerhalb von 4 Stunden oder eines halben Tages möglich ist)
Genau hier war auch das Problem der Versandhändler. Ohne Boni/Prämie gingen die Bestellungen im Rx-Bereich zurück. Aber nur dort konnte durch den garantierten Aufschlag und die Einkaufsrabatte überhaupt noch Verlustminimierung betrieben werden. Die Rabattschlacht beim Freiverkauf wirft nicht genug ab.

Verstehen sie mich bitte nicht falsch, Wettbewerb ist vielen Bereichen super und innovationsfördernd, aber in kritischen Bereichen in denen Angebot und Nachfrage nicht funktionieren heikel.
Und mit Wettbewerb haben auch die deutschen Apotheken kein Problem, solange für alle die gleichen Voraussetzungen gelten.
Für die Apotheken in Deutschland sind die Regelungen aber eben nicht ausgehebelt worden. Hier gilt weiter die Beschränkung der Einkaufsrabatte auf 3,5%, die Zwangsabgabe an die Krankenkasse, die Verpflichtung zur Umsatzsteuerzahlung und zur Zahlung von Beiträgen zur deutschen Sozialversicherung, die Abführung und Eintreibung der deutschen Mehrwertsteuer statt der niederländischen, ermäßigten.

Warum dann die Forderung nach einem Versandverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel?
Weil es anders eindeutig juristisch nicht zu lösen ist, sofern die Preisgleichheit für den Patienten in ganz Deutschland erhalten bleiben soll und damit auch all die Rabatte und Einsparmöglichkeiten für die Krankenkassen (die ja indirekt auch den Versicherten zu Gute kommen)
Nicht umsonst existiert diese Beschränkung (vom EUGH abgenickt) in 2/3 der EU-Mitgliedstaaten.
Es kann geregelt werden wie es will, die Versender werden trotzdem klagen, da Ihnen sonst der Tod droht ohne den deutschen Markt. Jetzt wollen sie ja schon mit Vor-Ort-Apotheken zusammenarbeiten. Offenbar ist die Angst inzwischen recht groß geworden, so dass jeder Strohalm ergriffen wird.
Aber warum sollte ich mit jemandem zusammenarbeiten, der außer Verramschen nichts besser kann als ich?

Sie sprechen immer das Unternehmertum an. Die klassischen Regeln für Unternehmen sind bei Apotheken aber durch die staatlichen Auflagen nicht anwendbar. Und unternehmerisch betrachtet müßten die Versandapotheken schon seit Jahren dicht machen, da sie nichts an Gewinn generieren. Im Gegensatz zu den deutschen Apotheken können sie sich aber durch Aktienausgabe oder fremde Investoren immer wieder neue Geldmittel besorgen, bis vielleicht irgendwann mal keiner mehr Lust auf die Wette bzgl. deutsches Gesundheitssystem hat. Eine Apotheke im Inland hätte da schon Insolvenz anmelden müssen.

Ich warte immer noch auf einen konkreten Verbesserungsvorschlag ihrerseits, außer dem ständigen Mäkeln am so schlechten und dennoch noch vorhandenen Notdienst (wie oft müssen Sie den eigentlich nutzen, dass dies so störend für Sie ist? Falls häufig sollten sie da generell vielleicht mal etwas überdenken)

Sonst beginne ich mal das Thema Geschwurbel anzuschneiden.

Vielleicht wird aber anderen Mitlesern manches verständlicher.

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StefanJ-- | Thu Aug 08 06:58:36 CEST 2019 - Thu Aug 08 06:58:36 CEST 2019

Also, erst mal, was Ihrer "Zitiererei" angeht, Lukas 6:41 ... *LOL* Sie schreiben mir hier (schon wieder) zig Zitate zu, die Ihre eigenen sind. Was soll das? Und das offensichtlich nciht aus Versehen, sondern absichtlich. Und SCHREIEN tun Sie auch weiterhin. Was ist, reicht es zu sonst nichts mehr?

Zitat: von Heinz 55
INFORMATION NUR FÜR STEFAN J..
Ursula von der Leyen ist neue Präsidentin der Europäischen Kommission. Die CDU-Politikerin erzielt im Europaparlament in Straßburg die nötige absolute Mehrheit. Das Ergebnis ist allerdings knapp.
QUELLE: NTV STAND 16.JULI 2019 ( SIE SOLLTEN GANZE ARTIKEL LESEN -ALSO IN WELCHER WELT LEBEN SIE EIGENTLICH - )

Information für Heinz55, was hat das mit der Petition zu tun? Rein gar nichts. Was zeigt das über Ihre "Kenntnisse" über das politische System der BRD, der EU, oder von der gesetzlichen Rentenversicherung? Alles - dass es da nämlich nichts gibt, das Sie wissen. Also, in welcher Welt leben Sie eigentlich?

Aber Sie können das ja gerne klarstellen. Was haben Frau von der Leyen und/oder ihr neues Amt als EU-Kommissionspräsidentin mit dem Versandhandel von Medikamenten zu tun? Eben, nichts.

Zitat: von Heinz 55
MEINE ANTWORT
DIE FRAGE IST BERECHTIGT " WARUM BRD REGIERUNG IN EU EINGETRETEN SIND ??". JEDER DARF PETITIONEN TEILNEHMEN EGAL WIE GUT DEUTSCH ES IST - DAS WISSEN SIE AUCH UND KÖNNEN VERANTWORTLICHEN PETITION BUNDESTAG NACHFRAGEN - DIESE THEMA HATTEN WIR BEREIT IN FEEDBACK FORUM, WO FEEDBACK FORUM AUFGELÖST WURDE -

Was hat diese "Frage" "WARUM BRD REGIERUNG IN EU EINGETRETEN SIND ??" mit der Petition zu tun? Eben, nichts. Noch mehr Nebelkerzen. Man sollte wenigstens halbwegs beim Thema bleiben. Das wissen Sie auch und können das gerne VERANTWORTLICHEN PETITION BUNDESTAG NACHFRAGEN - wer oder was immer das auch sein soll (hier würde etwas besseres Deutsch eindeutig helfen - Fremdsprachen sind ja eher weniger gern gesehen). Und bei manchen Leuten fragt man sich folglich, von wo aus die eigentlich posten.

Zitat: von Heinz 55
MEINE ANTWORT:
ES GEHT UM BONI AUSLAND ONLINE VERSANDAPOTHEKE.

Eigentlich dürften das ja eher Rabatte sein als "Boni". Und der EuGH hat ja offensichtlich festgestellt, dass die OK sind. Und, weiter?

"Boni" sind normalerweise etwas ganz anderes. Dass die DAZ ausgerechnet diesen Begriff ge-/ missbraucht in diesem Zusammenhang, lässt auch tief blicken. Auf dass der unbedarfte Leser gleich in einen Finanzhändler-Konzernchef-Boni-Abwehrreflex geht. Weil, "Boni" sind ja bekanntermaßen "pfui" und "bäh" - dagegen "Rabatte, moment, man ist Kunde, und kann Rabatte bekommen? Muss man gleich mal nachschauen ... "

Zitat: von Heinz 55
MEINE ANTWORT:
SIE WISSEN, DASS EUGH IMMER WIEDER DEUTSCHE RECHTE AUFHEBEN KÖNNEN - AUCH IN ANDEREN PETITIONEN HABE ICH DARAUF HINGEWIESEN -.

Nein auch der EuGH kann keine "deutschen Rechte aufheben". Sondern nur deutsche Gesetze und Vorschriften bemängeln, die EU-Recht widersprechen.

Zitat: von Heinz 55
MEINE ANTWORT:
SIND SIE SO SICHER??

Muss ich nicht sein. Der EuGH hat das ja so entscheiden. Weil, wenn diese Rabatte OK sind, dann sind es die Versandapotheken auch. Wären die Versahndapotheken nicht EU-rechtskonform, dann wären es diese Rabatte ja auch nicht. Logische Schlussfolgerung, da es kein Recht im Unrecht geben kann.

Zitat: von Heinz 55
MEINE ANTWORT:
BITTE BEWEISEN SIE MIR MIT INFORMATIONEN DAZ.

Muss ich nciht. Können Sie selber googeln. Suchen Sie nach "DAZ" und dem Datum exakt zwei Jahre nach Ihrem eigenen (von den Mods kassierten - wer hat sich hier jetzt mehrmals beschwert, Andere würden die Spielregeln nicht einhalten?) Link.

Zitat: von Heinz 55
MEINE ANTWORT:
ICH NEHME DAS GSCHMARRN NICHT ZURÜCK, DENN ICH HABE AUCH ETWAS ZU SAGEN - DASS KÖNNEN SIE MIR NICHT VERBIETEN -.

Will ich auch gar nicht. Das halte ich aus - möglicherweise im Gegensatz zu Ihnen. Aber nein, "zu sagen" haben Sie eher wenig. Zumindest, wenn man es inhaltlich betrachtet. Aber Sie dürfen es gerne tun. Und dann eben das Echo aushalten.

Zitat: von Heinz 55
MEINE ANTWORT:
HMMMM DEUTSCHE RECHTE MIT EU RECHTE WERDEN NIEMALS AUF EINEN NENNER.


"Rechte"??? Echt jetzt? Und im Gegenteil, Deutsches Recht muss mit EU-Recht im auf einem Nenner sein. Sonst klagt jemand vor dem EuGH und bekommt am Ende recht. Wie z.B. beim Thema Versandapotheken.

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Heinz 55 | Thu Aug 08 00:15:17 CEST 2019 - Thu Aug 08 00:15:17 CEST 2019

Zitat: von --
Zitat: von Heinz 55
MEINE ANTWORT:
ICH MEINE 28 EU LÄNDERN INCLUSIVE BRD REGIERUNG; WO ZUSÄTZLICH FRAU VON LEYHEN PRÄSIDENTIN WURDE. WIR SCHREIBEN NICHT " WAS VOR 40-50 JAHREN WAR, DENN ES GEHT UM JETZIGE ZEIT ".

Also offensichtlich null Ahnung von irgendwas. Schon gar nicht von EU und so. Frau von der Leyen als "Präsidentin"? *LOL*

INFORMATION NUR FÜR STEFAN J..
Ursula von der Leyen ist neue Präsidentin der Europäischen Kommission. Die CDU-Politikerin erzielt im Europaparlament in Straßburg die nötige absolute Mehrheit. Das Ergebnis ist allerdings knapp.
QUELLE: NTV STAND 16.JULI 2019 ( SIE SOLLTEN GANZE ARTIKEL LESEN -ALSO IN WELCHER WELT LEBEN SIE EIGENTLICH - )

Und mit der Geschihte haben ja Sie selber angefangen, von wegen "WARUM BRD REGIERUNG IN EU EINGETRETEN SIND". Schlechtes Deutsch, aber eindeutig Vergangenheitsform.

MEINE ANTWORT
DIE FRAGE IST BERECHTIGT " WARUM BRD REGIERUNG IN EU EINGETRETEN SIND ??". JEDER DARF PETITIONEN TEILNEHMEN EGAL WIE GUT DEUTSCH ES IST - DAS WISSEN SIE AUCH UND KÖNNEN VERANTWORTLICHEN PETITION BUNDESTAG NACHFRAGEN - DIESE THEMA HATTEN WIR BEREIT IN FEEDBACK FORUM, WO FEEDBACK FORUM AUFGELÖST WURDE -

Zitat: von Heinz 55
MEINE ANTWORT:
LESEN SIE DIE INFORMATION
EuGH kippt Boni-Verbot
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das deutsche Arzneimittelpreisrecht gekippt. Ausländische Apotheken dürfen Preisnachlässe und Boni gewähren, wenn sie verschreibungspflichtige Arzneimittel nach Deutschland versenden. Das bisherige Verbot verstößt gegen Europarecht – für deutsche Apotheken bleibt die Preisbindung bestehen.
Quelle: DAZ Online Stand 19.10.2016 ( man sollte ganze Artikel lesen )

IN MEINEM BEITRAG 29.07.2019 UM 19.44, ABER SIE ZEIGEN JA KEINE INTERESSE DIESE ARTIKEL ZU LESEN, DENN ANDERS KENNE ICH SIE NICHT.

Na, da war die dann gut versteckt, Ihre "Antwort". Aber schauen wir uns das doch mal genauer an.

Ah, da verstieß also das deutsche Arzneimittel- und Apothekenrecht gegen EU-Recht? Aha. Komisch, dass das bisher niemand erwähnt hat hier.

MEINE ANTWORT:
ES GEHT UM BONI AUSLAND ONLINE VERSANDAPOTHEKE.

Sprich, das Problem ist nicht DocMorris, sondern das Beharrungsvermögen der Apothekerlobby auf einen Besitzstand, den sie damit selber ad absurdum führt. Seit 2016 hätte man da sicher schon an einer angemessene Reform des innerdeutschen Rechts machen können.

MEINE ANTWORT:
SIE WISSEN, DASS EUGH IMMER WIEDER DEUTSCHE RECHTE AUFHEBEN KÖNNEN - AUCH IN ANDEREN PETITIONEN HABE ICH DARAUF HINGEWIESEN -.

Und das impliziert auch noch, dass Versandapotheken grundsätzlich mit EU- Recht vereinbar sind ...

MEINE ANTWORT:
SIND SIE SO SICHER??

Wenn man den ganzen Artikel im Lobbyblatt DAZ zwei Jahre später anschaut, dann beklagt sich diese Lobby ganz bitterlich, dass sie nicht bedinungslos vor Wettbewerb geschützt wird ...

MEINE ANTWORT:
BITTE BEWEISEN SIE MIR MIT INFORMATIONEN DAZ.

Zitat: von Heinz 55
MEINE ANTWORT
AUF DIESEN ABSATZ GEBE ICH KEINE KOMMENTAR, DAS IST EIN GSCHMARRN VON IHNEN.

Wenn Sie sich in Ihren Antworten auf Gschmarrn zurükziehen müssen, dann nehme ich das zur Kenntnis als Eingeständnis, dass Sie nicht wirklich was dazu zu sagen haben.

MEINE ANTWORT:
ICH NEHME DAS GSCHMARRN NICHT ZURÜCK, DENN ICH HABE AUCH ETWAS ZU SAGEN - DASS KÖNNEN SIE MIR NICHT VERBIETEN -.

Zitat: von Heinz 55
Zum Schluss:
Meine Mitzeichnung bleibt bestehen, denn Online Versandhandel Apotheke Inland und Ausland sowie Apotheke vor Ort müsste einheitliche gesetzliche Regelung geben - auch für Online Versandhandel
Apotheke Ausland müsste BONI verboten werden, denn dies ist ein Wettbewerb Verzerrung.

Durchaus. Haben die ja offensichtlich, gleiche Bedingungen. Unter dem EU-Gesichtspunkt. Wenn es sich die deustche Lobby per deutschem Gesetzgeber selber besonders schwer machen will, bitte schön. Man könnte natürlich auch daran arbeiten, die Kurve ins 21. Jahrhundert zu kriegen. Muss man aber offensichtlich nicht.

MEINE ANTWORT:
HMMMM DEUTSCHE RECHTE MIT EU RECHTE WERDEN NIEMALS AUF EINEN NENNER.



Heutige zusatz meiner Seite
Danke an Mitglied " ich finde ihren Beitrag hilfreich " bewertet hat.

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StefanJ-- | Wed Aug 07 21:56:13 CEST 2019 - Wed Aug 07 21:56:13 CEST 2019

Zitat: von Ich_habs_mit_Logik
Sie sind offenbar mit der Notdienstversorgung nicht zufrieden und geben lange Wege an.
www. bitte ergänzen: deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2019/08/06/unser-plan-der-bundesregierung-apotheken-und-versender-sollen-sich-abstimmen/chapter:2
Da gäbe es natürlich die Lösung mit mehr Notdienst-Apotheken. wird aber teurer, da dafür auch die Allgemeinheit vernünftig zahlen müßte. Laut einer aktuellen Statistik ist nur in wenigen Landkreisen der Weg zur Apotheke länger als 15 Minuten von der Notdienstpraxis oder aus der Umgebung.

Echt jetzt? Komisch, dass Sie da die Nähe zu der als viel zu dünn gesät berichteten Hausarztdichte auf dem Land jetzt als "Erfolg" feiern? Wenn also die Notfallapotheke in der Nähe der Notfallpraxis liegt, ist das jetzt nicht unbedingt ein Qualitätsmerkmal.

Zitat: von Ich_habs_mit_Logik
Ihre Lösung ist dann also statt dessen den Versand zu hofieren, der in der Nacht gar keine Versorgung gewährleisten kann, noch nicht mal am nächsten Tag bis 13 Uhr?
Merken sie was?

Nein. Und nein. Es geht nicht ums "hofieren", es geht darum, im 21. Jahrhundert anzukommen. Umgekehrt wird ein Schuh daraus. Die Apothekerlobby verteufelt den Versandhandel.

Zitat: von Ich_habs_mit_Logik
Solange Tabletten nicht am heimischen Drucker entstehen können gibt es keine wirklich neuen Geschäftsmodelle.
Was wollen Sie denn bitte noch, außer Vorbestellung per App, homepage, etc., Telefonberatung, kostenlose Beratung sogar von Angesicht zu Angesicht, Abholmöglichkeit nach Ladenschluß, Belieferung innerhalb von 4-6 Stunden, Botendienst mit "same-day-delivery"?
Vielleicht Beratung per Chat oder Videoberatung? Wäre denkbar, geht im Moment aber noch nicht befriedigend DSGVO konform.
Da kam noch nichts, aber auch gar nichts von Ihrer Seite.

Ich bin auch weder Apotheker, noch Unternehmer. Ich würde doch erwarten, dass solche Sachen von dort kommen. Tun sie aber nicht, sondern nur das starre Beharren auf Besitzständen.

Zitat: von Ich_habs_mit_Logik
Schön, dass es Ketten bei den Krankenhäusern gibt, nur haben die es nicht mehr so mit Allgemeinwohlverpflichtung, sonden eher mit Dividendenrendite. Übrigens muss ein Rettungsdienstanbieter oder ein Krankenhausleiter kein Heilberufler sein. BWLer tuts da schon!

Aha. Und wieso soll es dann nicht möglich sein, dass ein BWLler eine Apotheke, oder, Schreck lass nach, eine Apothekenkette führen können sollte?

Ach ja, höchstdefizitäre Kleinstkrankenhäuser, die alles ein bisschen aber nichts richtig gut können, sind auch nicht der Weisheit letzter Schluss. Schon gar nicht für die Patienten. Schön, nach 10 Minuten in der Notaufnahme im 60-Betten-Krankenhaus von Kleinkleckersdorf. Aber bis dann Dr. Allesmach merkt, dass es besser gewesen wäre, wenn der Patient wie vom Notarzt empfohlen gleich in die Uniklinik mit der Spzialabteilung geflogen worden wäre, hat der Patient eben schon 30 Minuten bis mehrere Tage verloren.

Auch da wandeln sich die Möglichkeiten. Aber die lassen sich eben sinnvoll nicht mehr immer und überall realisieren.

Zitat: von Ich_habs_mit_Logik
Hätten sie gerne Ketten bei den Apotheken? Nur zu, aber bitte nicht jammern wenn die Preise dann plötzlich teurer werden, dies bringt Oligopolisierung so mit sich. Konnte man in Schweden, Polen und Ungarn sehen. Drum sind Polen und Ungarn auch wieder zurückgerudert. Aber wenn Ihnen 100% Preissteigerung nichts ausmachen.

Hm. Warum nochmal waren fast alle Medikamente in D-Land deutlich teurer wie im benachbarten Ausland? Wieso machen seltsamerweise sogar die von Ihnen so gepriesenen Apotheken Reimporte?

Und gerade bei verschreibungspflichtigen Medikamenten haben die Apotheken eh nichts zu sagen bei der Preisbildung? Wurde zumindest hier so berichtet?

Zitat: von Ich_habs_mit_Logik
Mit dem Buchhandel haben Sie das denkbar schlechteste Beispiel gewählt.
Dort gibt es nämlich eine Buchpreisbindung, an die sich auch die Versandhändler halten müssen. Daher gibt es auch keinen Vorteil, außer die eigene Bequemlichkeit ein Buch online zu bestellen. Der Buchhändler Vor-Ort hat es schon am nächsten Morgen da, nicht erst zwei Tage später, es sei denn man ist "prime-Kunde".

Also, ganz sooo schlecht ist die DHL nun auch wieder nicht.

Und ja, auch diese Buchpreisbindung ist ein Relikt. Ganz abgesehen davon, dass auch das Verlagswesen sich da selber ein Grube gräbt damit. eBook-Version typischerweise 90-95% des Preises der Druckausgabe? Keine Druckkosten, keine Lagerkosten, Logistigkosten vernachlässigbar, Verlagsrisiko nicht vorhanden, trotzdem soll man praktisch den gleichen Preis zahlen wie bei der Druckversion? Dieses Gebahren hat bei den Musikverlagen erst zum Aufkommen von Napster & Co. geführt. Das war eine Steilvorlage.

Ich bin Amazon in dieser Beziehung ausgesprochen dankbar. Ich lese schon seit Jahrzehnten meine Bücher am liebsten im englischen Original. Was "früher" sauteuer war in Deutschland. Da kostete ein Taschenbuch locker das 2,5- bis 3-Fache des Originalpreises. Weswegen ich mir das nur selten leisten konnte. Heute bekomme ich das bei der Dschungelkrigerin praktisch zu Originalpreis. Prima.

Zitat: von Ich_habs_mit_Logik
Übrigens ist die Buchpreisbindung sogar europarechtskonform! Nun erklären Sie mir mal bitte den Unterschied zur Apotheke und der Arzneimittelpreisbindung?



Zitat: von Ich_habs_mit_Logik
Ich erkläre jetzt nicht noch mal, dass Apothekengesetz und Arzneimittelpreisbindung vor allem zum Patientenschutz und zwecks Arzneimittelsicherheit gemacht wurden. Maximales Gewinnstreben soll hiermit verhindert werden.

Ah, aber Gewinnstreben schon? Komische Geschäftsleute, die das nicht maximieren wollen. Und da werde ich immer misstrauisch.

Nein, das ist einer der Fälle, wo eine Lobby unter Vorschub eines angeblichen Altruismus sich ein starres gesetzliches Korsett hat geben lassen, um die Interessen der eigenen Klientel zu schützen. Und inzwischen von den Folgen überrollt wurde.

Patientenschutz und Arzneimittelsicherheit werden davon jedenfalls auch jetzt schon nicht so sichergestellt, wie es angeblich der Fall sein soll. Die Versorgungssicherheit in der Fläche schon gleich zweimal nicht.

Zitat: von Ich_habs_mit_Logik
Ich denke hier haben wir ein paar schöne Diskussionsargumente, sofern eine echte Diskussion wirklich gewünscht ist.


Offensichtlich ist nichts gewünscht, das den Status Quo auch nur ansatzweise gefährdet.

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StefanJ-- | Wed Aug 07 21:27:35 CEST 2019 - Wed Aug 07 21:27:35 CEST 2019

Zitat: von Heinz 55
MEINE ANTWORT:
ICH MEINE 28 EU LÄNDERN INCLUSIVE BRD REGIERUNG; WO ZUSÄTZLICH FRAU VON LEYHEN PRÄSIDENTIN WURDE. WIR SCHREIBEN NICHT " WAS VOR 40-50 JAHREN WAR, DENN ES GEHT UM JETZIGE ZEIT ".

Also offensichtlich null Ahnung von irgendwas. Schon gar nicht von EU und so. Frau von der Leyen als "Präsidentin"? *LOL*

Und mit der Geschihte haben ja Sie selber angefangen, von wegen "WARUM BRD REGIERUNG IN EU EINGETRETEN SIND". Schlechtes Deutsch, aber eindeutig Vergangenheitsform.

Zitat: von Heinz 55
MEINE ANTWORT:
LESEN SIE DIE INFORMATION
EuGH kippt Boni-Verbot
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das deutsche Arzneimittelpreisrecht gekippt. Ausländische Apotheken dürfen Preisnachlässe und Boni gewähren, wenn sie verschreibungspflichtige Arzneimittel nach Deutschland versenden. Das bisherige Verbot verstößt gegen Europarecht – für deutsche Apotheken bleibt die Preisbindung bestehen.
Quelle: DAZ Online Stand 19.10.2016 ( man sollte ganze Artikel lesen )

IN MEINEM BEITRAG 29.07.2019 UM 19.44, ABER SIE ZEIGEN JA KEINE INTERESSE DIESE ARTIKEL ZU LESEN, DENN ANDERS KENNE ICH SIE NICHT.

Na, da war die dann gut versteckt, Ihre "Antwort". Aber schauen wir uns das doch mal genauer an.

Ah, da verstieß also das deutsche Arzneimittel- und Apothekenrecht gegen EU-Recht? Aha. Komisch, dass das bisher niemand erwähnt hat hier.

Sprich, das Problem ist nicht DocMorris, sondern das Beharrungsvermögen der Apothekerlobby auf einen Besitzstand, den sie damit selber ad absurdum führt. Seit 2016 hätte man da sicher schon an einer angemessene Reform des innerdeutschen Rechts machen können.

Und das impliziert auch noch, dass Versandapotheken grundsätzlich mit EU- Recht vereinbar sind ...

Wenn man den ganzen Artikel im Lobbyblatt DAZ zwei Jahre später anschaut, dann beklagt sich diese Lobby ganz bitterlich, dass sie nicht bedinungslos vor Wettbewerb geschützt wird ...

Zitat: von Heinz 55
MEINE ANTWORT
AUF DIESEN ABSATZ GEBE ICH KEINE KOMMENTAR, DAS IST EIN GSCHMARRN VON IHNEN.

Wenn Sie sich in Ihren Antworten auf Gschmarrn zurükziehen müssen, dann nehme ich das zur Kenntnis als Eingeständnis, dass Sie nicht wirklich was dazu zu sagen haben.

Zitat: von Heinz 55
Zum Schluss:
Meine Mitzeichnung bleibt bestehen, denn Online Versandhandel Apotheke Inland und Ausland sowie Apotheke vor Ort müsste einheitliche gesetzliche Regelung geben - auch für Online Versandhandel Apotheke Ausland müsste BONI verboten werden, denn dies ist ein Wettbewerb Verzerrung.


Durchaus. Haben die ja offensichtlich, gleiche Bedingungen. Unter dem EU-Gesichtspunkt. Wenn es sich die deustche Lobby per deutschem Gesetzgeber selber besonders schwer machen will, bitte schön. Man könnte natürlich auch daran arbeiten, die Kurve ins 21. Jahrhundert zu kriegen. Muss man aber offensichtlich nicht.

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Ich_habs_mit_Logik | Tue Aug 06 21:53:38 CEST 2019 - Tue Aug 06 21:53:38 CEST 2019

Zitat: von --
Ich musste mir auch lange überlegen, ob ich nochmal antworte.

Angefangen damit, dass mir hier Apothekenfeindlichkeit angedichtet wird, weil den Apothekern und Apothekenfans sonst nichts weiter einfällt.

Argument Versorgung in der Fläche, sowohl zu den Geschäftszeiten als auch nachts und am Wochenende - keine Antwort. Diese "Versorgungssicherheit in der Fläche" ist schlicht nicht existent. Weil sich eben diese Apotheklen im Rudel auf die bevorzugten Lagen konzentrieren. Wohnt man auf dem Land, kann man auch Mo-Fr 09:00-18:00 schon mal schnell 20km fahren dürfen. Am WE oder nachts auch gerne mal 30-40km.

Argument Apotheker als Unternehmer, die doch auch mal selber über neue Geschäftmodelle fürs 21. Jahrhundert nachdenken mögen. Keine Antwort. Ich denke, auch die gibt es. Aber die lässt man eben nicht dank eine Apothekengesetzes, das im Interesse der Bestandslobby die Verhältnisse des 19. Jh. zementiert als ob das ein Naturgesetz wäre. Alleine schon die allerhöchstgnädige Erlaubnis, statt nur einer gleich vier Apotheken führen zu dürfen war da ja schon die Quadratur des Kreises.

Da sieht dieser Stand der Apotheker eine Selbstüberhöhung im Spiegel, man könnte weinen. Schlimmer noch wie die Ärzteschaft. "Heilberufler", "Allgemeinwohl", usw. ... "Haftung", als ob das der einzige Berufsstand mit Haftungsanforderungen wäre. Komisch, wie kann es sein, dass es Krankenhaus"ketten" und landes- oder bundesweite Rettungsdienst"multis" gibt? Sind doch auch Heilberufler, derm Allgemeinwohl verpflichtet, und haftende Führungskräfte gibt es dort doch sicher auch? Und auch eine mindestens ebensogute Abdeckung der Fläche?

Also Verbot des Versandhandels ist dann doch etwas einfach, um die Versorgungssicherheit im 21. Jh. zu sichern. Aber Apotheken sichert es vielleicht sogar ein paar.

Warum verbieten wir denn nicht einfach den Online-Buchhandel? Auch Buchhändler leisten ja einen wichtigen Beitrag zur kulturellen Grundversorgung der Bevölkerung in der Fläche. Da kann es ja anicht sein, dass da der Online- und Versandhandel das stört?



Wie erwartet sind sie auf den obigen Beitrag gar nicht eingegangen. Sic!

Sie sind offenbar mit der Notdienstversorgung nicht zufrieden und geben lange Wege an.
www. bitte ergänzen: deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2019/08/06/unser-plan-der-bundesregierung-apotheken-und-versender-sollen-sich-abstimmen/chapter:2
Da gäbe es natürlich die Lösung mit mehr Notdienst-Apotheken. wird aber teurer, da dafür auch die Allgemeinheit vernünftig zahlen müßte. Laut einer aktuellen Statistik ist nur in wenigen Landkreisen der Weg zur Apotheke länger als 15 Minuten von der Notdienstpraxis oder aus der Umgebung.

Ihre Lösung ist dann also statt dessen den Versand zu hofieren, der in der Nacht gar keine Versorgung gewährleisten kann, noch nicht mal am nächsten Tag bis 13 Uhr?
Merken sie was?

Solange Tabletten nicht am heimischen Drucker entstehen können gibt es keine wirklich neuen Geschäftsmodelle.
Was wollen Sie denn bitte noch, außer Vorbestellung per App, homepage, etc., Telefonberatung, kostenlose Beratung sogar von Angesicht zu Angesicht, Abholmöglichkeit nach Ladenschluß, Belieferung innerhalb von 4-6 Stunden, Botendienst mit "same-day-delivery"?
Vielleicht Beratung per Chat oder Videoberatung? Wäre denkbar, geht im Moment aber noch nicht befriedigend DSGVO konform.
Da kam noch nichts, aber auch gar nichts von Ihrer Seite.

Schön, dass es Ketten bei den Krankenhäusern gibt, nur haben die es nicht mehr so mit Allgemeinwohlverpflichtung, sonden eher mit Dividendenrendite. Übrigens muss ein Rettungsdienstanbieter oder ein Krankenhausleiter kein Heilberufler sein. BWLer tuts da schon!

Hätten sie gerne Ketten bei den Apotheken? Nur zu, aber bitte nicht jammern wenn die Preise dann plötzlich teurer werden, dies bringt Oligopolisierung so mit sich. Konnte man in Schweden, Polen und Ungarn sehen. Drum sind Polen und Ungarn auch wieder zurückgerudert. Aber wenn Ihnen 100% Preissteigerung nichts ausmachen.

Mit dem Buchhandel haben Sie das denkbar schlechteste Beispiel gewählt.
Dort gibt es nämlich eine Buchpreisbindung, an die sich auch die Versandhändler halten müssen. Daher gibt es auch keinen Vorteil, außer die eigene Bequemlichkeit ein Buch online zu bestellen. Der Buchhändler Vor-Ort hat es schon am nächsten Morgen da, nicht erst zwei Tage später, es sei denn man ist "prime-Kunde".
Übrigens ist die Buchpreisbindung sogar europarechtskonform! Nun erklären Sie mir mal bitte den Unterschied zur Apotheke und der Arzneimittelpreisbindung?

Ich erkläre jetzt nicht noch mal, dass Apothekengesetz und Arzneimittelpreisbindung vor allem zum Patientenschutz und zwecks Arzneimittelsicherheit gemacht wurden. Maximales Gewinnstreben soll hiermit verhindert werden.

Ich denke hier haben wir ein paar schöne Diskussionsargumente, sofern eine echte Diskussion wirklich gewünscht ist.

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Heinz 55 | Mon Aug 05 17:59:52 CEST 2019 - Mon Aug 05 17:59:52 CEST 2019

Zitat: von --
Oh Mann ...
Zitat: von Heinz 55
Guten Morgen Elli Quiss

Sie bekommen von mir einen Stern für gestrigen Beitrag um 12:02, denn ich frage mich "WARUM BRD REGIERUNG IN EU EINGETRETEN SIND", wenn EUGH deutsche Gesetze aufheben ...

"Warum BRD Regierung in EU eingetreten sind"? Echt jetzt? Mal abgesehen von dem "deutsch", wo waren Sie die letzten 40 -50 Jahre? Wo waren Sie im Geschichtsunterricht zu deutschen Nachkriegsgeschichte? Oder bei den Themen, wie die EU funktioniert?

MEINE ANTWORT:
ICH MEINE 28 EU LÄNDERN INCLUSIVE BRD REGIERUNG; WO ZUSÄTZLICH FRAU VON LEYHEN PRÄSIDENTIN WURDE. WIR SCHREIBEN NICHT " WAS VOR 40-50 JAHREN WAR, DENN ES GEHT UM JETZIGE ZEIT ".

Zitat: von Heinz 55
... beispielsweise "BONI IM ONLINE AUSLAND VERSANDHANDEL APOTHEKE" - das gibt mir seit längere Zeiten große Bedenken - auch in anderen politischen Themen mischt mir so oft EUGH ein - wo ich anderen Petitionen darauf hingewiesen habe.

Boni? Welche Boni? Hat da der Zufalls-Bingo-Generator versagt?

MEINE ANTWORT:
LESEN SIE DIE INFORMATION
EuGH kippt Boni-Verbot
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das deutsche Arzneimittelpreisrecht gekippt. Ausländische Apotheken dürfen Preisnachlässe und Boni gewähren, wenn sie verschreibungspflichtige Arzneimittel nach Deutschland versenden. Das bisherige Verbot verstößt gegen Europarecht – für deutsche Apotheken bleibt die Preisbindung bestehen.
Quelle: DAZ Online Stand 19.10.2016 ( man sollte ganze Artikel lesen )

IN MEINEM BEITRAG 29.07.2019 UM 19.44, ABER SIE ZEIGEN JA KEINE INTERESSE DIESE ARTIKEL ZU LESEN, DENN ANDERS KENNE ICH SIE NICHT.

Zitat: von Heinz 55
Meine Mitzeichnung bleibt bestehen, denn Online Versandapotheke in und Ausland sowie Apotheke vor Ort müsste einheitliche gesetzliche Regelung haben OHNE Ausnahme.

Was dann heißt, Apotheken dürfen im 19. Jh. verharren. Hey, warum verbieten wir denn nicht gleich die Verwendung von Automobilen? Damals wurden die Medikamente ja auch per Pferdekutsche an- und ausgeliefert. An die Leute, die das Glück hatten, a) in der Nähe zu wohnen, und b) sich das auch leisten zu können.

MEINE ANTWORT
AUF DIESEN ABSATZ GEBE ICH KEINE KOMMENTAR, DAS IST EIN GSCHMARRN VON IHNEN.

Zitat: von Heinz 55
Heutige zusatz meiner Seite
Danke an 03 Mitgliedern " ich finde ihren Beitrag hilfreich " bewertet haben.

Na, wenn Sie das mal nicht selber waren ...

MEINE ANTWORT:
DARÜBER WURDE IN FEEDBACK FORUM SEHR OFT DARÜBER DISKUTIERT, ABER DIESE FEEDBACK FORUM WURDE AUFGELÖST; WO MAN NICHT MEHR LESEN KANN. BITTE UNTERLASSEN SIE IHRE VERDÄCHTIGUNGEN. UND WENN SO WÄRE, DANN IST VERANTWORTLICHEN PETITION DEUTSCHE BUNDESTAG SCHULD; DASS HABE ICH AUCH IN FEEDBACK FORUM GESCHRIEBEN; WEIL DIESE THEMA BEREITS BEHANDELT WURDE.



Zum Schluss:
Meine Mitzeichnung bleibt bestehen, denn Online Versandhandel Apotheke Inland und Ausland sowie Apotheke vor Ort müsste einheitliche gesetzliche Regelung geben - auch für Online Versandhandel Apotheke Ausland müsste BONI verboten werden, denn dies ist ein Wettbewerb Verzerrung.

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StefanJ-- | Mon Aug 05 07:23:54 CEST 2019 - Mon Aug 05 07:23:54 CEST 2019

Oh Mann ...

Zitat: von Heinz 55
Guten Morgen Elli Quiss

Sie bekommen von mir einen Stern für gestrigen Beitrag um 12:02, denn ich frage mich "WARUM BRD REGIERUNG IN EU EINGETRETEN SIND", wenn EUGH deutsche Gesetze aufheben ...

"Warum BRD Regierung in EU eingetreten sind"? Echt jetzt? Mal abgesehen von dem "deutsch", wo waren Sie die letzten 40 -50 Jahre? Wo waren Sie im Geschichtsunterricht zu deutschen Nachkriegsgeschichte? Oder bei den Themen, wie die EU funktioniert?

Zitat: von Heinz 55
... beispielsweise "BONI IM ONLINE AUSLAND VERSANDHANDEL APOTHEKE" - das gibt mir seit längere Zeiten große Bedenken - auch in anderen politischen Themen mischt mir so oft EUGH ein - wo ich anderen Petitionen darauf hingewiesen habe.

Boni? Welche Boni? Hat da der Zufalls-Bingo-Generator versagt?

Zitat: von Heinz 55
Meine Mitzeichnung bleibt bestehen, denn Online Versandapotheke in und Ausland sowie Apotheke vor Ort müsste einheitliche gesetzliche Regelung haben OHNE Ausnahme.

Was dann heißt, Apotheken dürfen im 19. Jh. verharren. Hey, warum verbieten wir denn nicht gleich die Verwendung von Automobilen? Damals wurden die Medikamente ja auch per Pferdekutsche an- und ausgeliefert. An die Leute, die das Glück hatten, a) in der Nähe zu wohnen, und b) sich das auch leisten zu können.

Zitat: von Heinz 55
Heutige zusatz meiner Seite
Danke an 03 Mitgliedern " ich finde ihren Beitrag hilfreich " bewertet haben.


Na, wenn Sie das mal nicht selber waren ...

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