Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu verbieten, um das Bestehen der Apotheke vor Ort in Zukunft zu gewährleisten. Nur durch eine Präsenzapotheke kann die flächendeckende vollumfassende Patientenversorgung mit Nacht- und Notdiensten, der Herstellung von individuellen Rezepturen und vielem mehr gesichert werden. Außerdem sind ca. 160.000 familienfreundliche Arbeitsplätze, vor allem im ländlichen Raum, langfristig gefährdet.
Begründung
Apotheken in Deutschland sind dafür verantwortlich, die Bevölkerung mit Arzneimitteln zu versorgen, was durch den öffentlichen Versorgungsauftrag staatlich geregelt ist. Das Handeln der Apotheken unterliegt zahlreichen Regularien. Sie müssen gesetzlich festgelegte Pflichten erfüllen wie das Ableisten von Nacht- und Notdiensten, die Herstellung von Rezepturen, das Vorrätighalten von Notfallarzneimitteln und vieles mehr.
Die Honorierung dieser Pflichten ist über die Arzneimittelpreisverordnung festgelegt, welche die Preisbildung der verschreibungspflichtigen Arzneimittel in Deutschland regelt. Der Grundgedanke dabei ist, dass Kunden verschreibungspflichtige Arzneimittel in jeder Apotheke zum selben Preis erhalten. Diese Gleichpreisigkeit verhindert, dass sich der Preis verschreibungspflichtiger Präparate willkürlich oder abhängig vom Bedarf ändert. Das ist im Interesse der Gesellschaft und entspricht dem Solidaritätsprinzip.
Der europäische Gerichtshof hat am 19.10.2016 entschieden, dass EU-ausländische Versandapotheken nicht zur Einhaltung dieser Arzneimittelpreisbindung verpflichtet sind. Für deutsche Apotheken bleibt diese Preisbindung hingegen bestehen. Durch diese Ungleichbehandlung sind die Apotheken vor Ort wirtschaftlich gefährdet. Ein adäquater Ersatz durch ausländische Versandapotheken ist nur auf den ersten Blick eine Alternative und gewährleistet weder eine gleichartige Versorgungsqualität, noch die vollumfassende Patientenversorgung.
Die aussichtsreichste Möglichkeit, die Gleichpreisigkeit zu sichern und damit die Versorgung der Patienten durch die Apotheken vor Ort sicherzustellen, ist das Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, wie auch im Beschluss 601/16 des Bundesrates vom 25.11.2016 begründet.
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 14.03.2018 wurde festgehalten: „Um die Apotheken vor Ort zu stärken, setzen wir uns für ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ein.“ Dieser koalitionsvertraglichen Verpflichtung ist die Bundesregierung bis heute nicht nachgekommen.
Am 08.03.2019 hat die EU-Kommission Deutschland nun aufgefordert, die Rechtsvorschriften innerhalb von zwei Monaten so zu verändern, dass die Möglichkeiten ausländischer Versandapotheken, Preisnachlässe zu gewähren, nicht mehr eingeschränkt sind. Siehe auch hierzu den Dringlichkeitsantrag vom 20.03.2019 (Drucksache 18/754), den die Freien Wähler und die CSU in den bayerischen Landtag eingebracht haben. Mögliche Alternativen zum Ausgleich dieser Wettbewerbsverzerrungen, beispielsweise ein Verbot der Gewährung von Boni und Rabatten außerhalb des Arzneimittelgesetzes, sind nicht EU-rechtssicher und gelten nicht für alle Versicherten in Deutschland.
Zur Rechtssicherheit eines Versandhandelsverbotes bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln liegen hingegen diverse Gutachten vor und auch im Beschluss des Bundesrates (601/16) vom 25.11.2016 ist die Rechtssicherheit umfassend begründet.
Zuallererst: Medikamente sind keine einfache Ware wie Schuhe, Elektronik oder Möbel. Sondern ein besonderes Gut! Gerade verschreibungspflichtige Medikamente, und um deren Versand geht es in dieser Petition. Verschreibungspflichtige Medikamente gibt es nur mit einem Rezept, das von einem Arzt verschrieben wurde.
Gleiche Preise für verschreibungspflichtige Medikamente sichern die Versorgung der Bevölkerung mit lebensrettenden Arzneimitteln und schützen vor Willkür und reiner Profitgier. Immer, überall und egal für wen.
Apotheker sind Heilberufler und haben einen gesetzlichen Auftrag zur ordnungsgemäßen Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln. Apotheker unterliegen der Schweigepflicht und Datenschutz und Patientensicherheit haben oberste Priorität.
KEINE Versandapotheke versorgt die deutsche Bevölkerung an 365 Tagen im Jahr bei Tag oder Nacht 24h mit Medikamenten und ist immer und zu jeder Zeit da.
KEINE Versandapotheke ist schneller als eine Vor-Ort-Apotheke, in der man das Medikament direkt in die Hand bekommt oder ansonsten auch kostenlos geliefert.
KEINE Versandapotheke aus dem EU-Ausland unterliegt dem Kontrahierungszwang wie deutsche Vor-Ort-Apotheken. Der Kontrahierungszwang sichert, dass ein Patient mit einer Verschreibung in Deutschland, unabhängig von wirtschaftlichen Interessen, immer beliefert wird.
Der Versandhandel mit Arzneimitteln birgt extreme Risiken für die Patientensicherheit (mangelnde Beratungsfähigkeit weil unpersönlich, unregulierte Versandbedingungen, unmoralische Angebote wie „Mindestbestellwert X Euro, dann ist der Versand kostenlos“).
Versandapotheken aus dem EU-Ausland unterliegen nicht der gleichen strengen Regulierung zum Schutz der Patienten und Verbraucher wie die Apotheken in Deutschland. Die Versandhändler aus den Niederlanden z.B. unterliegen auch nicht den niederländischen Regularien, sodass am Ende niemand verantwortlich ist, und die Versender machen können was sie wollen.
Versandapotheken aus dem EU-Ausland brechen immer wieder deutsches Recht und weigern sich explizit, den Urteilen deutscher Gerichtsbarkeit Folge zu leisten und verhängte Urteile umzusetzen/Strafen zu leisten.
Versandapotheken aus dem EU-Ausland sind, im Gegenteil zu den inhabergeführten deutschen Vor-Ort-Apotheken, ausländische Kapitalgesellschaften. Deutsche Vor-Ort-Apotheken bezahlen in Deutschland Gewerbesteuer, Einkommenssteuer, sichern Arbeitsplätze, uvm.
Aus diesen Gründen ist ein Versandverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel die einzige Option, welche Rechtssicherheit, Patientensicherheit und flächendeckende Arzneimittelversorgung vereint.
Heinz 55 | Sat Aug 10 13:58:40 CEST 2019 - Sat Aug 10 13:58:40 CEST 2019
Guten Tag Stefan
Danke für ihren Beitrag 08.08.2019 um 6:58, trotzdem bleibt meine Mitzeichnung bestehen, denn es muss gleiche Rechte für Online Versandapotheke Ausland / Inland und Apotheke vor Ort Gültigkeit haben.
Ihre Frage:
Was hat diese "Frage" "WARUM BRD REGIERUNG IN EU EINGETRETEN SIND ??" mit der Petition zu tun?
Meine Antwort:
Viele deutsche Gesetze werden von EUGH aufgehoben, wo BRD Regierung an EU Gesetze gebunden sind - nochmal Boni für Online Versandhandel Ausland wurde EUGH entschieden aber Spahn will über diesen EUGH Entscheidung NICHT akzeptieren - Ich habe ja Informationen bekannt gegeben.
Ihre Frage:
Was haben Frau von der Leyen und/oder ihr neues Amt als " EU-Kommissionspräsidentin " mit dem Versandhandel von Medikamenten zu tun?
Meine Antwort:
Spahn will ausländischen Versandapotheken Rabatte verbieten
Statt ausländische Versandapotheken komplett zu verbieten, will Jens Spahn ihnen Rabatte untersagen. So riskiert er einen Konflikt mit der EU-Kommission.
Quelle: Handelsblatt Stand 19.03.2019
Ihre Frage:
Eigentlich dürften das ja eher Rabatte sein als "Boni". Und der EuGH hat ja offensichtlich festgestellt, dass die OK sind. Und, weiter?
Meine Antwort:
Dann müsste für alle Apotheken Inland und Ausland Gültigkeit haben mit Boni aber Spahn will weiterhin ausländischen Versandapotheken Rabatte verbieten.
Ihre Worte:
Nein auch der EuGH kann keine "deutschen Rechte aufheben". Sondern nur deutsche Gesetze und Vorschriften bemängeln, die EU-Recht widersprechen.
Meine Antwort:
Mit Boni wurde deutsche Rechte aufgehoben - In anderen politischen deutsche Gesetze wurde von EUGH aufgehoben, da gab auch Petitionen -.
Zum Schluss:
Ich hoffe, dass Sie klar kommen, denn ich habe zitieren kaum verwendet.
Nun bin ich gespannt auf ihre Antwort, denn ich blieb in Kurzform auf ihren Beitrag 08.08.2019 um 6:58 - trotzdem werden Sie mit meinen jetzigen Beitrag wieder was zum meckern haben, denn anders kenne ich sie ja NICHT -.
Heinz 55 | Sat Aug 10 13:24:45 CEST 2019 - Sat Aug 10 13:24:45 CEST 2019
Guten Tag Ich habs mit Logik
Sie bekommen von mir einen Stern auf ihren Beitrag 08.08.2019 um 11:29, denn für mich ist verständlich.
Ich frage mich dauerhaft " Warum EUGH für Online Ausland Versandhandel Apotheke BONI erlaubt wird, aber innerhalb BRD für Apotheke vor Ort und Online Versandhandel Apotheke laut Spahn diese BONI untersagt werden " - Ich habe Informationen hier bekannt gegeben - deshalb bleibt meine Mitzeichnung bestehen.
Ich_habs_mit_Logik | Thu Aug 08 11:29:17 CEST 2019 - Thu Aug 08 11:29:17 CEST 2019
Offenbar verstehen sie das EUGH-Urteil nicht wirklich und auch nicht viel von Apotheke oder dem Gesundheitswesen generell (ist auch etwas schwer zu durchblicken).
Vielleicht sollten sie mal einen Blick in die von mir an anderer Stelle in diesem Forum dargelegte Sichtweise des EUGH werfen.
Juristisch gesehen hat der EUGH (da sind sich die meisten Juristen durchaus einig) eindeutig seine Kompetenzen überschritten, da die Regelung des Gesundheitssystems den Einzelstaaten der EU überlassen bleibt.
Die Warenverkehrsfreiheit gilt hier nicht als Argument, daher ist das Versandverbot in den anderen EU-Ländern auch nie vom EUGH angetastet worden. Dazu ist aber eben auch eine Unterscheidung zwischen verschreibungspflichtig und freiverkäuflich wichtig. Es gibt sogar Juristen, die hier eine Pervertierung der Warenverkehrsfreiheit sehen und einen Missbrauch, da selbst der EUGH eigentlich eine Verbringung von Waren über Landesgrenzen mit zeitnaher Wiedereinführung zur Umgehung bestehender steuer- oder sozialrechtlicher Vorgaben untersagt.
Sie stören sich an dem Wort Boni? Dann nennen wir es doch "Schmiergeld", "Krankenkassenbetrugs-Prämie" (denn die zahlt, also steht ihr auch der Rabatt zu, nicht dem Patienten), "Sozialversicherungssystem-Betrugsprämie", "Geld-zu-Lasten-Dritter-verdienen-Prämie", etc.
Aber dies auszublenden ist natürlich bequem.
Übrigens hält sich AMAZON an die Buchpreisbindung, die Versandhändler aus NL aber eben nicht an die Preisbindung bei Arzneimitteln.
Wie bereits geschrieben hält der EUGH das Geschäftsmodell der Versandapotheken ebenfalls für fraglich, glaubt aber diesen durch Boni-Gewährung als Anlock-Prämie eine Chance zur Etablierung geben zu müssen. Ohne ist es offenbar um die Versandapotheken schlecht bestellt (Warum sollte man auch freiwillig auf ein Arzneimittel 2 oder mehr Tage warten, wenn es schon innerhalb von 4 Stunden oder eines halben Tages möglich ist)
Genau hier war auch das Problem der Versandhändler. Ohne Boni/Prämie gingen die Bestellungen im Rx-Bereich zurück. Aber nur dort konnte durch den garantierten Aufschlag und die Einkaufsrabatte überhaupt noch Verlustminimierung betrieben werden. Die Rabattschlacht beim Freiverkauf wirft nicht genug ab.
Verstehen sie mich bitte nicht falsch, Wettbewerb ist vielen Bereichen super und innovationsfördernd, aber in kritischen Bereichen in denen Angebot und Nachfrage nicht funktionieren heikel.
Und mit Wettbewerb haben auch die deutschen Apotheken kein Problem, solange für alle die gleichen Voraussetzungen gelten.
Für die Apotheken in Deutschland sind die Regelungen aber eben nicht ausgehebelt worden. Hier gilt weiter die Beschränkung der Einkaufsrabatte auf 3,5%, die Zwangsabgabe an die Krankenkasse, die Verpflichtung zur Umsatzsteuerzahlung und zur Zahlung von Beiträgen zur deutschen Sozialversicherung, die Abführung und Eintreibung der deutschen Mehrwertsteuer statt der niederländischen, ermäßigten.
Warum dann die Forderung nach einem Versandverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel?
Weil es anders eindeutig juristisch nicht zu lösen ist, sofern die Preisgleichheit für den Patienten in ganz Deutschland erhalten bleiben soll und damit auch all die Rabatte und Einsparmöglichkeiten für die Krankenkassen (die ja indirekt auch den Versicherten zu Gute kommen)
Nicht umsonst existiert diese Beschränkung (vom EUGH abgenickt) in 2/3 der EU-Mitgliedstaaten.
Es kann geregelt werden wie es will, die Versender werden trotzdem klagen, da Ihnen sonst der Tod droht ohne den deutschen Markt. Jetzt wollen sie ja schon mit Vor-Ort-Apotheken zusammenarbeiten. Offenbar ist die Angst inzwischen recht groß geworden, so dass jeder Strohalm ergriffen wird.
Aber warum sollte ich mit jemandem zusammenarbeiten, der außer Verramschen nichts besser kann als ich?
Sie sprechen immer das Unternehmertum an. Die klassischen Regeln für Unternehmen sind bei Apotheken aber durch die staatlichen Auflagen nicht anwendbar. Und unternehmerisch betrachtet müßten die Versandapotheken schon seit Jahren dicht machen, da sie nichts an Gewinn generieren. Im Gegensatz zu den deutschen Apotheken können sie sich aber durch Aktienausgabe oder fremde Investoren immer wieder neue Geldmittel besorgen, bis vielleicht irgendwann mal keiner mehr Lust auf die Wette bzgl. deutsches Gesundheitssystem hat. Eine Apotheke im Inland hätte da schon Insolvenz anmelden müssen.
Ich warte immer noch auf einen konkreten Verbesserungsvorschlag ihrerseits, außer dem ständigen Mäkeln am so schlechten und dennoch noch vorhandenen Notdienst (wie oft müssen Sie den eigentlich nutzen, dass dies so störend für Sie ist? Falls häufig sollten sie da generell vielleicht mal etwas überdenken)
Sonst beginne ich mal das Thema Geschwurbel anzuschneiden.
Vielleicht wird aber anderen Mitlesern manches verständlicher.
StefanJ-- | Thu Aug 08 06:58:36 CEST 2019 - Thu Aug 08 06:58:36 CEST 2019
Also, erst mal, was Ihrer "Zitiererei" angeht, Lukas 6:41 ... *LOL* Sie schreiben mir hier (schon wieder) zig Zitate zu, die Ihre eigenen sind. Was soll das? Und das offensichtlich nciht aus Versehen, sondern absichtlich. Und SCHREIEN tun Sie auch weiterhin. Was ist, reicht es zu sonst nichts mehr?
Information für Heinz55, was hat das mit der Petition zu tun? Rein gar nichts. Was zeigt das über Ihre "Kenntnisse" über das politische System der BRD, der EU, oder von der gesetzlichen Rentenversicherung? Alles - dass es da nämlich nichts gibt, das Sie wissen. Also, in welcher Welt leben Sie eigentlich?
Aber Sie können das ja gerne klarstellen. Was haben Frau von der Leyen und/oder ihr neues Amt als EU-Kommissionspräsidentin mit dem Versandhandel von Medikamenten zu tun? Eben, nichts.
Was hat diese "Frage" "WARUM BRD REGIERUNG IN EU EINGETRETEN SIND ??" mit der Petition zu tun? Eben, nichts. Noch mehr Nebelkerzen. Man sollte wenigstens halbwegs beim Thema bleiben. Das wissen Sie auch und können das gerne VERANTWORTLICHEN PETITION BUNDESTAG NACHFRAGEN - wer oder was immer das auch sein soll (hier würde etwas besseres Deutsch eindeutig helfen - Fremdsprachen sind ja eher weniger gern gesehen). Und bei manchen Leuten fragt man sich folglich, von wo aus die eigentlich posten.
Eigentlich dürften das ja eher Rabatte sein als "Boni". Und der EuGH hat ja offensichtlich festgestellt, dass die OK sind. Und, weiter?
"Boni" sind normalerweise etwas ganz anderes. Dass die DAZ ausgerechnet diesen Begriff ge-/ missbraucht in diesem Zusammenhang, lässt auch tief blicken. Auf dass der unbedarfte Leser gleich in einen Finanzhändler-Konzernchef-Boni-Abwehrreflex geht. Weil, "Boni" sind ja bekanntermaßen "pfui" und "bäh" - dagegen "Rabatte, moment, man ist Kunde, und kann Rabatte bekommen? Muss man gleich mal nachschauen ... "
Nein auch der EuGH kann keine "deutschen Rechte aufheben". Sondern nur deutsche Gesetze und Vorschriften bemängeln, die EU-Recht widersprechen.
Muss ich nicht sein. Der EuGH hat das ja so entscheiden. Weil, wenn diese Rabatte OK sind, dann sind es die Versandapotheken auch. Wären die Versahndapotheken nicht EU-rechtskonform, dann wären es diese Rabatte ja auch nicht. Logische Schlussfolgerung, da es kein Recht im Unrecht geben kann.
Muss ich nciht. Können Sie selber googeln. Suchen Sie nach "DAZ" und dem Datum exakt zwei Jahre nach Ihrem eigenen (von den Mods kassierten - wer hat sich hier jetzt mehrmals beschwert, Andere würden die Spielregeln nicht einhalten?) Link.
Will ich auch gar nicht. Das halte ich aus - möglicherweise im Gegensatz zu Ihnen. Aber nein, "zu sagen" haben Sie eher wenig. Zumindest, wenn man es inhaltlich betrachtet. Aber Sie dürfen es gerne tun. Und dann eben das Echo aushalten.
"Rechte"??? Echt jetzt? Und im Gegenteil, Deutsches Recht muss mit EU-Recht im auf einem Nenner sein. Sonst klagt jemand vor dem EuGH und bekommt am Ende recht. Wie z.B. beim Thema Versandapotheken.
Heinz 55 | Thu Aug 08 00:15:17 CEST 2019 - Thu Aug 08 00:15:17 CEST 2019
Heutige zusatz meiner Seite
Danke an Mitglied " ich finde ihren Beitrag hilfreich " bewertet hat.
StefanJ-- | Wed Aug 07 21:56:13 CEST 2019 - Wed Aug 07 21:56:13 CEST 2019
Echt jetzt? Komisch, dass Sie da die Nähe zu der als viel zu dünn gesät berichteten Hausarztdichte auf dem Land jetzt als "Erfolg" feiern? Wenn also die Notfallapotheke in der Nähe der Notfallpraxis liegt, ist das jetzt nicht unbedingt ein Qualitätsmerkmal.
Nein. Und nein. Es geht nicht ums "hofieren", es geht darum, im 21. Jahrhundert anzukommen. Umgekehrt wird ein Schuh daraus. Die Apothekerlobby verteufelt den Versandhandel.
Ich bin auch weder Apotheker, noch Unternehmer. Ich würde doch erwarten, dass solche Sachen von dort kommen. Tun sie aber nicht, sondern nur das starre Beharren auf Besitzständen.
Aha. Und wieso soll es dann nicht möglich sein, dass ein BWLler eine Apotheke, oder, Schreck lass nach, eine Apothekenkette führen können sollte?
Ach ja, höchstdefizitäre Kleinstkrankenhäuser, die alles ein bisschen aber nichts richtig gut können, sind auch nicht der Weisheit letzter Schluss. Schon gar nicht für die Patienten. Schön, nach 10 Minuten in der Notaufnahme im 60-Betten-Krankenhaus von Kleinkleckersdorf. Aber bis dann Dr. Allesmach merkt, dass es besser gewesen wäre, wenn der Patient wie vom Notarzt empfohlen gleich in die Uniklinik mit der Spzialabteilung geflogen worden wäre, hat der Patient eben schon 30 Minuten bis mehrere Tage verloren.
Auch da wandeln sich die Möglichkeiten. Aber die lassen sich eben sinnvoll nicht mehr immer und überall realisieren.
Hm. Warum nochmal waren fast alle Medikamente in D-Land deutlich teurer wie im benachbarten Ausland? Wieso machen seltsamerweise sogar die von Ihnen so gepriesenen Apotheken Reimporte?
Und gerade bei verschreibungspflichtigen Medikamenten haben die Apotheken eh nichts zu sagen bei der Preisbildung? Wurde zumindest hier so berichtet?
Also, ganz sooo schlecht ist die DHL nun auch wieder nicht.
Und ja, auch diese Buchpreisbindung ist ein Relikt. Ganz abgesehen davon, dass auch das Verlagswesen sich da selber ein Grube gräbt damit. eBook-Version typischerweise 90-95% des Preises der Druckausgabe? Keine Druckkosten, keine Lagerkosten, Logistigkosten vernachlässigbar, Verlagsrisiko nicht vorhanden, trotzdem soll man praktisch den gleichen Preis zahlen wie bei der Druckversion? Dieses Gebahren hat bei den Musikverlagen erst zum Aufkommen von Napster & Co. geführt. Das war eine Steilvorlage.
Ich bin Amazon in dieser Beziehung ausgesprochen dankbar. Ich lese schon seit Jahrzehnten meine Bücher am liebsten im englischen Original. Was "früher" sauteuer war in Deutschland. Da kostete ein Taschenbuch locker das 2,5- bis 3-Fache des Originalpreises. Weswegen ich mir das nur selten leisten konnte. Heute bekomme ich das bei der Dschungelkrigerin praktisch zu Originalpreis. Prima.
Ah, aber Gewinnstreben schon? Komische Geschäftsleute, die das nicht maximieren wollen. Und da werde ich immer misstrauisch.
Nein, das ist einer der Fälle, wo eine Lobby unter Vorschub eines angeblichen Altruismus sich ein starres gesetzliches Korsett hat geben lassen, um die Interessen der eigenen Klientel zu schützen. Und inzwischen von den Folgen überrollt wurde.
Patientenschutz und Arzneimittelsicherheit werden davon jedenfalls auch jetzt schon nicht so sichergestellt, wie es angeblich der Fall sein soll. Die Versorgungssicherheit in der Fläche schon gleich zweimal nicht.
Offensichtlich ist nichts gewünscht, das den Status Quo auch nur ansatzweise gefährdet.
StefanJ-- | Wed Aug 07 21:27:35 CEST 2019 - Wed Aug 07 21:27:35 CEST 2019
Also offensichtlich null Ahnung von irgendwas. Schon gar nicht von EU und so. Frau von der Leyen als "Präsidentin"? *LOL*
Und mit der Geschihte haben ja Sie selber angefangen, von wegen "WARUM BRD REGIERUNG IN EU EINGETRETEN SIND". Schlechtes Deutsch, aber eindeutig Vergangenheitsform.
Na, da war die dann gut versteckt, Ihre "Antwort". Aber schauen wir uns das doch mal genauer an.
Ah, da verstieß also das deutsche Arzneimittel- und Apothekenrecht gegen EU-Recht? Aha. Komisch, dass das bisher niemand erwähnt hat hier.
Sprich, das Problem ist nicht DocMorris, sondern das Beharrungsvermögen der Apothekerlobby auf einen Besitzstand, den sie damit selber ad absurdum führt. Seit 2016 hätte man da sicher schon an einer angemessene Reform des innerdeutschen Rechts machen können.
Und das impliziert auch noch, dass Versandapotheken grundsätzlich mit EU- Recht vereinbar sind ...
Wenn man den ganzen Artikel im Lobbyblatt DAZ zwei Jahre später anschaut, dann beklagt sich diese Lobby ganz bitterlich, dass sie nicht bedinungslos vor Wettbewerb geschützt wird ...
Wenn Sie sich in Ihren Antworten auf Gschmarrn zurükziehen müssen, dann nehme ich das zur Kenntnis als Eingeständnis, dass Sie nicht wirklich was dazu zu sagen haben.
Durchaus. Haben die ja offensichtlich, gleiche Bedingungen. Unter dem EU-Gesichtspunkt. Wenn es sich die deustche Lobby per deutschem Gesetzgeber selber besonders schwer machen will, bitte schön. Man könnte natürlich auch daran arbeiten, die Kurve ins 21. Jahrhundert zu kriegen. Muss man aber offensichtlich nicht.
Ich_habs_mit_Logik | Tue Aug 06 21:53:38 CEST 2019 - Tue Aug 06 21:53:38 CEST 2019
Wie erwartet sind sie auf den obigen Beitrag gar nicht eingegangen. Sic!
Sie sind offenbar mit der Notdienstversorgung nicht zufrieden und geben lange Wege an.
www. bitte ergänzen: deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2019/08/06/unser-plan-der-bundesregierung-apotheken-und-versender-sollen-sich-abstimmen/chapter:2
Da gäbe es natürlich die Lösung mit mehr Notdienst-Apotheken. wird aber teurer, da dafür auch die Allgemeinheit vernünftig zahlen müßte. Laut einer aktuellen Statistik ist nur in wenigen Landkreisen der Weg zur Apotheke länger als 15 Minuten von der Notdienstpraxis oder aus der Umgebung.
Ihre Lösung ist dann also statt dessen den Versand zu hofieren, der in der Nacht gar keine Versorgung gewährleisten kann, noch nicht mal am nächsten Tag bis 13 Uhr?
Merken sie was?
Solange Tabletten nicht am heimischen Drucker entstehen können gibt es keine wirklich neuen Geschäftsmodelle.
Was wollen Sie denn bitte noch, außer Vorbestellung per App, homepage, etc., Telefonberatung, kostenlose Beratung sogar von Angesicht zu Angesicht, Abholmöglichkeit nach Ladenschluß, Belieferung innerhalb von 4-6 Stunden, Botendienst mit "same-day-delivery"?
Vielleicht Beratung per Chat oder Videoberatung? Wäre denkbar, geht im Moment aber noch nicht befriedigend DSGVO konform.
Da kam noch nichts, aber auch gar nichts von Ihrer Seite.
Schön, dass es Ketten bei den Krankenhäusern gibt, nur haben die es nicht mehr so mit Allgemeinwohlverpflichtung, sonden eher mit Dividendenrendite. Übrigens muss ein Rettungsdienstanbieter oder ein Krankenhausleiter kein Heilberufler sein. BWLer tuts da schon!
Hätten sie gerne Ketten bei den Apotheken? Nur zu, aber bitte nicht jammern wenn die Preise dann plötzlich teurer werden, dies bringt Oligopolisierung so mit sich. Konnte man in Schweden, Polen und Ungarn sehen. Drum sind Polen und Ungarn auch wieder zurückgerudert. Aber wenn Ihnen 100% Preissteigerung nichts ausmachen.
Mit dem Buchhandel haben Sie das denkbar schlechteste Beispiel gewählt.
Dort gibt es nämlich eine Buchpreisbindung, an die sich auch die Versandhändler halten müssen. Daher gibt es auch keinen Vorteil, außer die eigene Bequemlichkeit ein Buch online zu bestellen. Der Buchhändler Vor-Ort hat es schon am nächsten Morgen da, nicht erst zwei Tage später, es sei denn man ist "prime-Kunde".
Übrigens ist die Buchpreisbindung sogar europarechtskonform! Nun erklären Sie mir mal bitte den Unterschied zur Apotheke und der Arzneimittelpreisbindung?
Ich erkläre jetzt nicht noch mal, dass Apothekengesetz und Arzneimittelpreisbindung vor allem zum Patientenschutz und zwecks Arzneimittelsicherheit gemacht wurden. Maximales Gewinnstreben soll hiermit verhindert werden.
Ich denke hier haben wir ein paar schöne Diskussionsargumente, sofern eine echte Diskussion wirklich gewünscht ist.
Heinz 55 | Mon Aug 05 17:59:52 CEST 2019 - Mon Aug 05 17:59:52 CEST 2019
Zum Schluss:
Meine Mitzeichnung bleibt bestehen, denn Online Versandhandel Apotheke Inland und Ausland sowie Apotheke vor Ort müsste einheitliche gesetzliche Regelung geben - auch für Online Versandhandel Apotheke Ausland müsste BONI verboten werden, denn dies ist ein Wettbewerb Verzerrung.
StefanJ-- | Mon Aug 05 07:23:54 CEST 2019 - Mon Aug 05 07:23:54 CEST 2019
Oh Mann ...
"Warum BRD Regierung in EU eingetreten sind"? Echt jetzt? Mal abgesehen von dem "deutsch", wo waren Sie die letzten 40 -50 Jahre? Wo waren Sie im Geschichtsunterricht zu deutschen Nachkriegsgeschichte? Oder bei den Themen, wie die EU funktioniert?
Boni? Welche Boni? Hat da der Zufalls-Bingo-Generator versagt?
Was dann heißt, Apotheken dürfen im 19. Jh. verharren. Hey, warum verbieten wir denn nicht gleich die Verwendung von Automobilen? Damals wurden die Medikamente ja auch per Pferdekutsche an- und ausgeliefert. An die Leute, die das Glück hatten, a) in der Nähe zu wohnen, und b) sich das auch leisten zu können.
Na, wenn Sie das mal nicht selber waren ...