Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, mittels einer Grundgesetzänderung die Befugnis des Bundes zur Gesetzgebung von bundeseinheitlichen Gesetzen (im vorliegenden Fall eines bundeseinheitlichen Besoldungssystems) wiederherzustellen. Nur durch eine Vereinheitlichung des zersplitterten Dienstrechtes für alle Bundes-, Landes- und Kommunalbeamten ist die Wahrung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums möglich.
Begründung
Bereits das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hatte überdeutliche Worte zur verfassungswidrigen Besoldung im Land Berlin gefunden. Auch das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg kritisierte zum Verhandlungstermin mit scharfen Worten die Haltung des Berliner Besoldungsgesetzgebers, in Kenntnis, dass seit dem Jahr 2014 Maßstäbe für ein Besoldungsgesetz gelten, die schlichtweg fortwährend ignoriert werden.
Dass sich die Landespolitiker die Besoldung zum mutmaßlich ungezügelten Sparen auswählen konnten, war der Föderalismusreform zu verdanken, die im Jahr 2006 u. a. die Besoldungshoheit in die Hände der Länder übertragen hatte.
Das führte dazu, dass ungeachtet der Grenzen, die das Grundgesetz bei der Regelung vorgibt, in diversen Bundesländern die Besoldung dramatisch reduziert wurde, was letztendlich zu einer Klageflut bei den Gerichten führte. Aufgrund des langen Instanzenweges klagt ein von uns seit dem Jahr 2017 unterstützter Feuerwehrmann nun bereits seit dem Jahr 2008!!! Ein unhaltbarer Zustand.
Derzeit liegen Klagen aus sechs Bundesländern (Berlin, Brandenburg, Bremen, Niedersachsen, Saarland und Sachsen-Anhalt) wegen nicht amtsangemessener Alimentation dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vor. Die Vorinstanzen - inkl. dem BVerwG - sahen diese Alimentationen bereits als verfassungswidrig an. Für die Bundesländer Sachsen und Baden-Württemberg wurde vom BVerfG bereits auf verfassungswidrige Besoldung erkannt. Weitere Klagen anderer Länder (Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Thüringen, Hamburg und Hessen) befinden sich derzeit in unteren Instanzen in der Entscheidungsphase.
So ist demzufolge deutlich zu erkennen, dass die Entscheidung, die Besoldungshoheit an die Länder zu geben, zu einem inakzeptablen rechtlichen Unfrieden führte, dem nur abgeholfen werden kann, indem der Bund diese maßgeblich für das Funktionieren des gesamten öffentlichen Dienstes wichtige Basis in seine Entscheidungshoheit zurückführt!
Es gibt nur einen Weg, zum einen die Gerichte (VG, OVG, BVerwG und BVerfG) von weiteren fortwährenden Besoldungsklagen zu entlasten und zeitgleich wieder für den notwendigen Amtsfrieden in den Ländern zu sorgen. Schaffen Sie die Möglichkeiten, wieder eine bundeseinheitliche Besoldung einführen zu können!
Aufgrund der Jahresvorschau beim BverfG (2. Senat - Herr Prof. Dr. Dr. hc Voßkuhle) erhoffen wir uns noch in diesem Jahr eine Entscheidung in Bezug zur Richterbesoldung (2 BvL 4/18) im Land Berlin und - falls nicht zeitgleich, doch möglicherweise zumindest zeitnah – auch bezüglich der A-Besoldung. Die Berliner Verfahren werden – lt. Mitteilung des BVerfG – als Pilotverfahren behandelt. Alle Beamt/innen/en erhoffen sich endlich Gerechtigkeit!!!
Die Politiker taktieren meiner Ansicht in dem Wissen, dass sie auch nach einer "Verurteilung" durch das BVerfG nicht zur Verantwortung gezogen werden können und aufgrund des übermäßig langen Instanzenweges und dem Umstand, dass nur ein Bruchteil der Beamten Widerspruch bzw. Klage eingelegt haben, so dass nach derzeit geltendem Recht alle nicht handelnden Beamten KEINERLEI Nachzahlung der zu Unrecht entzogenen Besoldungsbestandteile erhalten werden. Demzufolge ein lukratives Geschäft.
Nutzer3702747 | Thu Sep 19 08:46:03 CEST 2019 - Thu Sep 19 08:46:03 CEST 2019
... schade nur, dass Gewerkschaften nicht das GG ändern. Dafür bedarf es 2/3 der Stimmen sowohl des Bundestages als auch des Bundesrates, Art. 79 Abs. 2 GG. Im Bundestag ist also die ausdrückliche Zustimmung (ohne Enthaltungen) von mindestens 473 MdB erforderlich, also im Bundestag z. B. alle Stimmen von CDU und SPD und noch 75 Stimmen der Opposition; im Bundesrat braucht es 46 Stimmen, also die Zustimmung von mindestens 10 Ländern. Und die alle müssten wollen, dass der Bund künftig wieder über einen der größten Haushaltsposten der Länder (Besoldungsausgaben für Landesbeamte) entscheidet, was ein Zurückdrehen eines wesentlichen Punktes der mühsam errungenen Föderalismusreform I bedeutet. Denn genau diesen Punkt haben die Länder zur Stärkung der Länderkompetenzen als Preis für den Bedeutungsverlust im Gesetzgebungsverfahren des Bundes ausgehandelt.
Mabu1980 | Thu Sep 19 07:20:39 CEST 2019 - Thu Sep 19 07:20:39 CEST 2019
Das sollte eigentlich weiter unten hin, aber scheinbar hat es nicht geklappt.
Mabu1980 | Thu Sep 19 07:18:46 CEST 2019 - Thu Sep 19 07:18:46 CEST 2019
Einfach mal die Suche fürs Internet nutzen.
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Nutzer3702747 | Mon Sep 16 13:53:10 CEST 2019 - Mon Sep 16 13:53:10 CEST 2019
Na da sind Sie ja direkt auf der Zielgeraden, wenn ganze zwei Finanzminister (von Ländern, in denen zufällig 2019 gewählt wird) derlei Versprechen gemacht haben. Dann wären das ja im Idealfall schon ganz 8 (!) Stimmen im Bundesrat.
Nutzer3698052 | Mon Sep 16 13:42:32 CEST 2019 - Mon Sep 16 13:42:32 CEST 2019
Sehr geehrter Nutzer3702747,
A 4 ist die Basisbesoldung auf der das Besoldungssystem in Berlin aufbaut und DESHALB entscheidend für die Fortberechnung. Das hat nichts mit Verlogenheit zu tun, sondern mit Beachtung der höchstrichterlichen Entscheidungen. SIE sind wohl die/derjenige, die/der sachlichen Argumenten verschlossen ist. Wenn Sie tatsächlich Interesse an der Realität gehabt hätten, anstatt erneut Vorurteile und Märchen zu bemühen, hätten Sie sich auch die weiteren Berechnungen angeschaut, die zur Verfügung stehen auf der benannten Homepage der Initiative. Dann hätten Sie festgestellt, dass bis einschließlich der Besoldungsgruppe A 9 die Verfassungswidrigkeit der Besoldung im Zusammenhang mit dem Abstand zu Hartz IV direkt gegeben ist. Lt. BVerwG wurde die Verfassungswidrigkeit auch aufgrund des Abstandsgebotes im Übrigen bis in die Richterbesoldung hinein festgestellt.
Auch ist die Petition kein Witz, sondern ein ernstes Anliegen, das Leute wie SIE mit Ihren unreflektierten Vorurteilen nur schwer verstehen können. Im Übrigen sind sich die dbb Landesbünde von bereits VIER BUNDESLÄNDER (Thüringen / Brandenburg / Berlin / Mecklenburg-Vorpommern) einig über eine Rückführung zur bundeseinheitlichen Besoldung, die die Aussagen der Finanzminister Thüringens und Brandenburgs aufgegriffen haben. Sicherlich werden Sie diese Aussagen im Geiste bewegen... alles Gute, AG
Nutzer3702747 | Mon Sep 16 07:59:40 CEST 2019 - Mon Sep 16 07:59:40 CEST 2019
Hier ständig über die Besoldungsgruppe A4 zu reden, zeigt, wie verlogen die Diskussion ist. In meinem Bundesland und sicher auch in vielen anderen ist die Besoldungsgruppe schlicht nicht existent. Und wo es tatsächlich noch solche niedrigst qualifizierten (offensichtlich ja nicht mal mit der Ausbildung zum mittleren Dienst) Beamtenposten gibt, muss halt zur Kenntnis nehmen, dass allein die Tatsache, dass man Beamter ist, die Gesellschaft dazu zwingt, auch diesen im Grunde prekär Beschäftigten noch fürstlich zu entlohnen.
Die allermeisten Beamten im mittleren Alter dürften sich MINDESTENS im Bereich A8 und mehr bewegen. Und da ist man weit, weit weg von Hartz IV. Zu dem nach wenigen Abzügen und Stellenzulagen, Familienzuschlägen etc. hohen Nettogehalt kommt dann noch die unbegrenzt lange volle Bezügezahlung im Krankheitsfall, die gegenüber der Rente deutlich höhere Pension, die Unkündbarkeit, die "Erfahrungsstufen" genannten in kurzen Abständen erfolgenden Gehaltserhöhungen, die Zuschüsse zur privaten Krankenversicherung (bis zu 80% bei Kindern) bzw. bei einigen die freie Heilfürsorge und die Vorteile bei zahlreichen Versicherungen, Miet- und Kreditverträgen. Das alles ist Jammern auf höchsten Niveau. Grundsätzlich steht es natürlich jedem Beamten frei, sich anderswo umzuschauen wenn denn die Kohle so gering ist. Aber machen komischer Weise die Wenigsten.
Die Petition an sich ist natürlich ein Witz. Der Petitionsausschuss wird die in kurzer Zeit wegwischen. Denn man bräuchte wegen der Förderalismusreform die Zustimmung aller Länder hierfür. Und ich glaube, die haben gar kein Bock, sich einen der größten Haushaltsposten künftig wieder aus Berlin diktieren zu lassen. Das einzige was ginge, wäre Abschaffen und zum Tarifvertrag wechseln. Aber ich bin mir sicher, dass die klagewütigen Beamten eh irgendwann das Beamtenmodell endgültig killen.
Tenggeri | Mon Sep 16 07:49:11 CEST 2019 - Mon Sep 16 07:49:11 CEST 2019
Genau bei diesen "Milchmädchenrechnungen" verschwimmt doch schon wieder alles. Nur weil unsere Politiker NICHT die Rücklagen für ihre Beamten zurückstellen, die sie zurückstellen müssten, muss man doch nicht gleich das gesamte System abschaffen. Man könnte das System durchaus so reformieren, dass die "eingesparten" Arbeitgeberbeiträge ebenfalls in die Sozialkassen abgeführt werden. Würde für die Beamten dies Geld wirklich im Haushalt eingeplant, so müsste es nur in einen anderen Topf umgeleitet werden. Da dies nicht gemacht wird, würden somit die WIRKLICHEN Kosten erstmal sichtbar werden. Dies liegt aber nicht an den Beamten, sondern an unfähigen, nur an die nächste Wahl denkenden Politikern.
So wie es im Moment läuft, wird das System auch häufig genutzt, um "billigere Beamte" statt Angestellte zu beschäftigen. Nur wenige Länder haben die Rückstellungen in ihrer Landesverfassung drin (Sachen bspw. glaube ich) und halten sich auch bei Verbeamtungen zurück.
StefanJ-- | Mon Sep 16 06:49:53 CEST 2019 - Mon Sep 16 06:49:53 CEST 2019
Echt jetzt? A4, Familie, mit Kindern? Komisch, bei Nichtbeamteten wird erwartet, dass Partner M/W/D mitverdient.
Aber OK. Punkt-DE. Mann, ist das eine wilde Schönrechnerei mit Äpfeln und Birnen. Sogar die GEZ darf mit herhalten.
Ach ja, was Sie vergessen hatten mit zu betrachten:
Die subventionierte P(!)KV / Heilfürsorge.
Die Unkündbarkeit.
Der Pensionsanspruch.
Alles geldwerte Vorteile. Die der Hartzer nicht hat.
Beamten(!) Republik(?) Deutschland … 100.000 Bürokraten, Vaterland, Du bst verraten, um einen 48er-Spruch umzumünzen.
StefanJ-- | Mon Sep 16 06:44:01 CEST 2019 - Mon Sep 16 06:44:01 CEST 2019
Soso. Klar, arme Beamte.
A4 bekommt wer? Wie viele? Beim Bund Haupt- und Obergefreite. Bei den Ländern
•Amtsmeister - gibt's die noch?
•Betriebsmeister - dürften heute eher Angestellte sen.
•Hauptaufseher - Was immer die auch beaufsichtigen
•Hauptschaffner - Heute ist das die Bahn AG und hat keine Beamte mehr. Und bei den Ländern sind Bahnbeamte eher selten gewesen.
•Hauptwachmeister - was immer die bewachen.
•Oberwart - ?
•Triebwagenführer - und wieder sind wir bei der Bahn AG, bzw. den städtischen (!) Verkehrsbetrieben - die nie Beamte hatten.
Und auch klar, sich wild armrechnen. Bleibt immer noch die Frage nach 1827.51 Netto und Hartz4-Niveau? Selbst wenn man noch die KV abzieht …
KSKKH | Sun Sep 15 21:36:38 CEST 2019 - Sun Sep 15 21:36:38 CEST 2019
Die Begründung eines herannahemden Unfriedens zu Zurücknahme der Regelung halte ich für dünn.
Jedoch das Berufsbeamtentum abzuschaffen halte ich ebenfalls für übertrieben.
Aus Erfahrungen in beiden Welten (freie Wirtschaft und Beamtentum) sehe ich jedoch auf Seiten des Beamtentum größeren Reformbedarf. Teilweise wegen des internen Unzufriedenheit, jedoch speziell wegen eine großem Ungleichgewicht zwischen den Welten, dass sich meiner Ansicht nach durch die Durchsetzung als durch die Regelungen selbst entsteht.
Eine stetige kleinere Veränderung könnten hier helfen.
Wie wäre es z.B. mit mehr Transparenz bei Versetzungen und einem eigeninitiativ-Faktor bei der Berücksichtigung dieser?
Über die Rechtslage werden sicher die Richter klären.
[Keine Mitzeichnung]