Diskussion zur Petition 97259
Betreuungsrecht
Ersatzlose Streichung des § 1905 (Sterilisation) des Bürgerlichen Gesetzbuches vom 22.07.2019
Diskussionszweig: Sinn nicht verstanden
Die Streichung von § 1905 würde nicht die Sterilisation abschaffen, sondern sehr stark vereinfachen. Der Begründung nach ist das genau das Gegenteil von der Intention des Pedenten.
Die Sterilisation ganz zu verbieten, geht aber ebenfalls an der Lebenswirklichkeit der Betroffenen vorbei. Die Hürden des § 1905 sind absichtlich sehr hoch gesteckt, insbesondere Abs. 1 Ziff. 5 (Alternative Verhütungsmethoden) greift in fast allen Fällen.
Wenn aber tatsächlich keine andere Verhütung möglich ist und eine Schwangerschaft eine Gefahr für das Leben der Betroffenen darstellen würde, dann ist der § 1905 wichtig.