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Petition 115974

Arbeitsschutz

Verpflichtende Ladung/digitale Hinterlegung der Gefährdungsbeurteilung auf einem staatlichem Portal durch Arbeitgeber vom 15.09.2020

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, dass jeder Arbeitgeber verpflichtet wird, die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung auf ein staatliches Portal zu laden und digital zu hinterlegen.

Begründung

Ich stelle in meinem Berufsleben fest, dass das Thema Arbeitsschutz gerne vernachlässigt und zum Teil auch nicht" ernst genommen" wird. Die Pflichten im Bereich Arbeitsschutz sind auch bei vielen Unternehmen überhaupt nicht bekannt . Das Bewusstsein soll gestärkt und die "Unkenntnis" vermieden werden.

So werden unzureichende "Gefährdungsbeurteilungen" erstellt, zum Teil werden Sie gar nicht erstellt. Ich bin davon überzeugt, wenn die von dem dualen Arbeitsschutzsystem der BRD geforderten Gefährdungsbeurteilungen (ArbSchG §5, DGUV Vorschrift 1 §3) sachgerecht und vollständig durchgeführt werden würde, würden sich viele prekären Arbeits- und Gesundheitsschutzsituationen ändern.

Die Gewerbeaufsichtsämter sind aus quantitativen Gesichtspunkten überhaupt nicht in der Lage, diese Pflichten großflächig zu überwachen und durchzusetzen. Meine Erfahrungen zeigen mir, dass viele Dinge nur "zufällig" auffallen. Der Gesetzgeber macht es auch der Belegschaft nicht einfach, ungenügende Zustände regulär zu melden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen immer sofort mit unfairen Sanktionen seitens der Arbeitgeber rechnen.

Ich schlage vor, dass jeder Arbeitgeber verpflichtet wird, die verpflichtende "Gefährdungsbeurteilung" auf ein staatliches Portal zu laden und digital zu hinterlegen. Somit ist die Hürde zur Unterlassung einer Gefährdungsbeurteilung höher. Diese Lösung würde die Arbeitgeber betriebsökonomisch nicht mehr belasten, auf der anderen Seite haben die Behörden die Möglichkeit die Beurteilungen zu kontrollieren und sich auf eventuelle Begehungen vorzubereiten.
Zudem, wäre die mangelnde Kenntnis über die Pflicht zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung nicht mehr so prägnant, da eine Forderung von "Transparenz" Bekanntheit erwirkt (siehe Steuerklärung).

Auch für den Bund wäre das zur Verfügung stellen einer digitalen Plattform kein großer und kostenintensiver Aufwand.

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