Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, dass jeder Arbeitgeber verpflichtet wird, die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung auf ein staatliches Portal zu laden und digital zu hinterlegen.
Begründung
Ich stelle in meinem Berufsleben fest, dass das Thema Arbeitsschutz gerne vernachlässigt und zum Teil auch nicht" ernst genommen" wird. Die Pflichten im Bereich Arbeitsschutz sind auch bei vielen Unternehmen überhaupt nicht bekannt . Das Bewusstsein soll gestärkt und die "Unkenntnis" vermieden werden.
So werden unzureichende "Gefährdungsbeurteilungen" erstellt, zum Teil werden Sie gar nicht erstellt. Ich bin davon überzeugt, wenn die von dem dualen Arbeitsschutzsystem der BRD geforderten Gefährdungsbeurteilungen (ArbSchG §5, DGUV Vorschrift 1 §3) sachgerecht und vollständig durchgeführt werden würde, würden sich viele prekären Arbeits- und Gesundheitsschutzsituationen ändern.
Die Gewerbeaufsichtsämter sind aus quantitativen Gesichtspunkten überhaupt nicht in der Lage, diese Pflichten großflächig zu überwachen und durchzusetzen. Meine Erfahrungen zeigen mir, dass viele Dinge nur "zufällig" auffallen. Der Gesetzgeber macht es auch der Belegschaft nicht einfach, ungenügende Zustände regulär zu melden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen immer sofort mit unfairen Sanktionen seitens der Arbeitgeber rechnen.
Ich schlage vor, dass jeder Arbeitgeber verpflichtet wird, die verpflichtende "Gefährdungsbeurteilung" auf ein staatliches Portal zu laden und digital zu hinterlegen. Somit ist die Hürde zur Unterlassung einer Gefährdungsbeurteilung höher. Diese Lösung würde die Arbeitgeber betriebsökonomisch nicht mehr belasten, auf der anderen Seite haben die Behörden die Möglichkeit die Beurteilungen zu kontrollieren und sich auf eventuelle Begehungen vorzubereiten.
Zudem, wäre die mangelnde Kenntnis über die Pflicht zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung nicht mehr so prägnant, da eine Forderung von "Transparenz" Bekanntheit erwirkt (siehe Steuerklärung).
Auch für den Bund wäre das zur Verfügung stellen einer digitalen Plattform kein großer und kostenintensiver Aufwand.
>> die (gesetzlich vorgeschriebene) Fachkraft für Arbeitssicherheit,
>> der (per DGUV vorgeschriebene) Sicherheitsbeauftragte,
>> die gesetzlich vorgeschriebene Arbeitnehmervertretung?
Wie oft wurde dieser Betrieb seit 1996 (Inkrafttretung des Arbeitsschutzgesetzes) durch den technischen Aufsichtsdienst der Berufsgenossenschaft besucht und das Vorhandensein der Gefährdungsbeurteilungen nach §§ 5,6 ArbschG überprüft?
Otext der Petition: „Die Pflichten im Bereich Arbeitsschutz sind auch bei vielen Unternehmen überhaupt nicht bekannt.“
AW und Frage: Woher nimmt der Petent diese Erkenntnis, da er hier eine Verallgemeinerung herbeiführt?
Otext der Petition: „So werden unzureichende "Gefährdungsbeurteilungen" erstellt, zum Teil werden Sie gar nicht erstellt.
AW und Frage: Inwieweit hat der Petent Einsicht in für ihn zutreffende und nicht zutreffende Gefährdungsbeurteilungen um festzustellen, dass sie unzutreffend sind?
Otext der Petition: „Ich bin davon überzeugt, wenn die (...) geforderten Gefährdungsbeurteilungen (...) sachgerecht und vollständig durchgeführt werden würde, würden sich viele prekären Arbeits- und Gesundheitsschutzsituationen ändern.
AW: Es würde sich überhaupt nichts ändern, solange die in den Gefährdungsbeurteilungen dokumentierte Gefährdungen nicht beseitigt resp. gemindert werden. Eine blosse Dokumentation von Gefährdungen verhindert keinen einzigen Unfall.
Otext der Petition: „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen immer sofort mit unfairen Sanktionen seitens der Arbeitgeber rechnen.
AW: Dann stimmt im Betriebsklima und in der Unternehmensführung etwas nicht. Selbstverständlich hat jeder Beschäftigte das Recht (und die Verpflichtung) ein sicherheitstechnisches Problem seinem Vorgesetzten vorzutragen; Allerdings kommt es auch auf den Ton an wie miteinander begegnet wird.
Otext der Petition: "Diese Lösung würde die Arbeitgeber betriebsökonomisch nicht mehr belasten,
AW: Selbstverständlich würde auch diese Lösung das Unternehmen weiterhin belasten, da die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung keinesfalls eine einmalige Aktion darstellt, sondern ein dauernder Überwachungsprozess innerbetrieblicher sicherheitsrelevanter Vorgänge einhergehend mit der Beurteilung(!) und Regelung zur Abwendung von Gesundheitsfragen.
Otext der Petition: (...) auf der anderen Seite haben die Behörden die Möglichkeit die Beurteilungen zu kontrollieren und sich auf eventuelle Begehungen vorzubereiten.“
AW: Das ArbSchG lässt ausdrücklich frei, welche Form der Unternehmer zur Gefährdungsbeurteilung und zur Dokumentation wählt (Papier/ elektr. Datei). Insoweit wird durch diese Petition diese Wahlfreiheit des Unternehmers eingeschränkt.
Und nein, die „Behörden“ sind nicht in der Lage „von außen“ festzustellen ob nun die erkannte Gefährdung mit der getroffenen Beurteilung dieser Gefährdung und den tatsächlich getroffenen Maßnahmen zur Verhinderung dieser Gefährdung deckungsgleich sind.
Eine nationale Datenbank für 3,3 Millionen Betriebe, ausschließlich für die nach §§ 5,6 ArbSchG genannte Gefährdungsbeurteilungen, halte ich für deutlich überzogen, zumal auch hier datenschutzrechtliche Dinge greifen.