Herzlich Willkommen auf den Internetseiten des Petitionsausschusses des deutschen Bundestages. Jedermann hat die Möglichkeit, Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu richten.

Um direkt zu entsprechenden Bereichen zu springen verwenden Sie die Sprungmarken wie folgt:

Auf dem Bild sehen Sie ...

Diskussion zur Petition 118128

Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung

Aufnahme des Tatbestands der Vergewaltigung von Kindern/Jugendlichen ins Strafgesetzbuch vom 19.11.2020

Diskussionszweig: Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung - Aufnahme des Tatbestands der Vergewaltigung von Kindern/Jugendlichen ins Strafgesetzbuch

Petent | 22.12.2020 - 07:44

Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung - Aufnahme des Tatbestands der Vergewaltigung von Kindern/Jugendlichen ins Strafgesetzbuch

Anzahl der Antworten: 14

„Kindesmissbrauch“ und „Kinderschänder“ sind die schlimmsten deutschsprachigen Verirrungen und Entgleisungen. Laut Duden ist „schänden … jemandes Ehre Schande zufügen … sexuell missbrauchen“. Durch sexuellen „Missbrauch“ wird also ein Kind „geschändet“? Horrender und absurder Unsinn. Eine solche Tat schändet den Vergewaltiger. Gedankenlos wird die Realität auf den Kopf gestellt. Der Duden kennt „sexuell missbrauchen“, ohne „Missbrauch“ zu definieren. Er fügt an: „Vergewaltigung; Anwendung sexueller Gewalt, besonders gegenüber Kindern“. Dass es auch bei Kindern „Vergewaltigung“ heißen sollte, wollen die sich öffentlich Artikulierenden nicht wissen. Einig mit dem Gesetzgeber, der nicht weiß, was er getan hat. Es heißt „sexueller Missbrauch“, als ob es „sexuellen Gebrauch“ geben könnte. Das ist „so nicht gemeint“. Ich erwidere: Schreiben Sie, was Sie meinen, sonst meine ich, was Sie schreiben. Die Absurdität wird durch „Misshandlung“ aufgehoben, denn „Handlung“ ist ein neutraler Begriff.
3 Personen finden diesen Beitrag hilfreich