Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, dass das Ist-Gewicht eines Fahrzeugs mit Gespann bemessen wird und nicht das zulässige Gesamtgewicht.
Begründung
Das Gesetz ist sehr einfach ausgelegt, hat aber keine Sinnhaftigkeit!
Wenn z. B. jmd mit der Führerscheinklasse B einen Smart (1300 kg zul.GG) fährt und einen Anhänger mit insgesamt 1300 kg voll beladen hinten dran hat, dann ist das erlaubt. Denn der Smart hat ein zul. GG von 1300 kg plus der voll beladene Anhänger mit 1300 kg = < 3500 kg zul. GG, ABER sehr sehr gefährlich, da der Anhänger genau soviel wiegt wie der Smart mit 2 Insassen.
Wenn aber die gleiche Person ein sichereres Fahrzeug, wie z. B. einen Porsche Cayenne oder ein VW Multivan fährt, das sicherlich besser geeignet ist zum Ziehen, jedoch aber ein zul.GG von 3000 kg hat, zzgl der voll beladene Anhänger wieder mit 1300 kg, dann ist das für den Fahrer, der die Führerscheinklasse B besitzt, eine STRAFTAT. Er zahlt eine Strafe, bekommt einen Punkt und muss evtl. sogar vor Gericht.
Das ist viel zu einfach und macht keinen Sinn. Der VW-Fahrer erhält sogar eine Anzeige, wenn er alleine in seinem Bus sitzt und einen leeren Anhänger zieht, Ist-Gewicht ca. 3000 kg(VW-Bus) +350 kg (Anhänger) = Ist-Gewicht 3350 kg, zul GG beider Fahrzeuge beträgt aber laut Papiere 4300 kg.
Das wäre also eine sinnlose Bestrafung.
Ich bitte Sie, hier einmal darüber nachzudenken und dieses Gesetz zu überdenken und zu verändern.
War so von 1958 bis 1999.
Vor 1958 endete der PKW schon bei 2, 5 t .
Dies wurde damals in Zeiten echter Demokratie Bürgerfreundlich gelöst.
Heute bis 3,5 mit Hänger, darüber eigener Hängerschein , Führerschein befristet, statt vorher unbefristet.
Das kommt davon wenn ein Parlament seine Befugnisse an eine Verwaltung in dem Fall EU abtritt, dann kommen solche Regelungen heraus.
Nur 3,5 t , extra Hängerschein, Befristungen, auch alte Besitzstandswahrungen einfach abgeschafft, denn bis 2013 wurden private Führerscheine , PKW Motorrat unbefristet erteilt mit dem Umtauschzwang kassiert von der Eu Verwaltung.
Auch dass man bis 3, 5 t je Gespann keinen Anhängerführerschein benötigt darüber schon ist eine Willkürliche Verwaltungsgrenze, welche hier hart gehandhabt wird , gilt als Straftat dagegen zu verstoßen und nicht als Ordnungswidrigkeit. Auch galt bis 1999 der 3 er zwar bis 7, 5 t , der PKW war aber max 2,8 t.
Jetzt gilt dWirkungsgrad ieser bis 3,5 t was Kleintranzporter statt mit 80 km/h nun als sog Rennsprinter mit 160 km/h über die Autobahn zu rasen ...
Da die 3, 5 t meist überladen sind haben diese 4 od gar 4,5 t Gewicht, hier eine Ordnungswidrigkeit.
Hat aber ein Pkw plus Hänger als Gespann mehr als 3,5 t ist das ein Verhrstraftat.
Also schon unabhängig der Eu Führerschein Klasse juristisch eine Ungleichbehandlung.