Herzlich Willkommen auf den Internetseiten des Petitionsausschusses des deutschen Bundestages. Jedermann hat die Möglichkeit, Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu richten.

Um direkt zu entsprechenden Bereichen zu springen verwenden Sie die Sprungmarken wie folgt:

Auf dem Bild sehen Sie ...

Diskussion zur Petition 130560

Gesellschaftsrecht

Ordentliche Beglaubigung von Gesellschafterlisten vom Amtsgericht vom 07.02.2022

Diskussionszweig: Rechtliche Verortung

Nutzer520534 | 02.04.2022 - 14:15

Rechtliche Verortung

Anzahl der Antworten: 2

Der Hauptpetent stört sich m.E. daran, dass die Auszüge nicht (wie früher) mit Unterschrift und beigefügtem Dienstsiegel versehen sind, sondern als Ausdrucke mit gedrucktem Dienstsiegel und dem Hinweis auf die Entbehrlichkeit einer Unterschrift erteilt werden. Dies begreift er als unzureichende "Halbbeglaubigung".

Rechtlich geht es um § 30a der Handesregisterverordnung der (soweit hier von Interesse) bestimmt:

(3) Der amtliche Ausdruck ist darüber hinaus mit Ort und Tag der Ausstellung, dem Vermerk, dass der Ausdruck den Inhalt des Handelsregisters oder einen Inhalt des Registerordners bezeugt, sowie dem Namen des erstellenden Urkundsbeamten der Geschäftsstelle und mit einem Dienstsiegel zu versehen. Anstelle der Siegelung kann maschinell ein Abdruck des Dienstsiegels eingedruckt sein oder aufgedruckt werden; in beiden Fällen muss unter der Aufschrift "Amtlicher Ausdruck" der Vermerk "Dieser Ausdruck wird nicht unterschrieben und gilt als beglaubigte Abschrift." aufgedruckt sein oder werden.

Die Petition erstrebt also die Abschaffung von § 30a Abs. 3 Satz 2 HRV.
Personen finden diesen Beitrag hilfreich