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Diskussion zur Petition 134996

Besonderer Teil des Strafgesetzbuches

Einführung der Beweislastumkehr im Rahmen des Geldwäschegesetzes vom 13.06.2022

Diskussionszweig: Dass D ein Paradies für Geldwäscher ist, dürfte schon immer bekannt sein.

Heinz 548 | 30.08.2022 - 18:22

Dass D ein Paradies für Geldwäscher ist, dürfte schon immer bekannt sein.

Anzahl der Antworten: 18

Alleinig einige Formulierungen der Petition halten mich von einer Mitzeichnung ab:

>>> Vermögende sollen die Herkunft ihres Vermögens nachweisen, ohne dass zuvor eine Straftat konkret erkennbar bzw. nachzuweisen ist.

AW und Frage. Wer sind „Vermögende“? Wo wäre die Grenze anzusetzen, bei 1 Million, bei 10 oder bei einer Milliarde? Gilt unter Vermögen außer Barbesitz auch Immobilienbesitz? Auch Gold und insbesondere Diamanten? Wer schätzt die schöne und elegante 140- Meter Yacht mit offizieller Registrierung in Panama? Zählt zu Privatvermögen auch Betriebs- u. Firmenvermögen? Auch das (bereits überschriebene) Vermögen der Frau und Kinder? Wie verhält es sich, wenn die Oma in Bulgarien mehrere Millionen auf dem Konto hat, der Enkel in Deutschland H4 bezieht, aber das von Oma zum Geburtstag geschenkte Luxusauto eines italienischen Automobilbauers fährt?


Ihr Otext: „Selbst vor dem Hintergrund des Kriegs (...) ausgelösten Sanktionen der EU gegen russische Milliardäre (...)

AW: Nach meinem Rechtsverständnis sind „Sanktionen der EU gegen russische Milliardäre“ in vollem Umfang rechtswidrig, da nicht bewiesen ist, dass alle(!) russische Milliardäre irgendetwas mit der politischen Entscheidung Krieg zu führen, zu tun haben und ihn auch nicht billigen. Zudem: Es gibt auch ukrainische Milliardäre, sprich Oligarchen, bei denen die Quelle des Reichtums höchst kritisch und ungewiss ist.


Ihr Otext: „Geldwäschern muss also erst nachgewiesen werden bzw. zumindest ein konkreter Verdacht bestehen, dass sie das Vermögen, (...) auf kriminelle Weise erlangt haben.

AW: Das wäre auch richtig so in einem Rechtsstaat, denn bis zur Urteilsverkündung liegt eine Unschuldsvermutung vor.


Um das deutsche Problem „Geldwäsche“ anzugehen, bedarf es keine Beweislastumkehr bei „Vermögenden“ sondern eine konsequente Überprüfung einschlägiger Lokalitäten und Dienstleister, wie z. B. die wie Pilze aus dem Boden schießenden „Barber-Shops“ (mit kaum Kunden, dafür aber reichlich Umsatz...), Shisha- Bars, Diskotheken etc. Oder sich einfach mal die Frage stellen, wo das Geld herkommt, welches Privatpersonen z. B. über Western Union, Money Gram, Hawala etc. auftragsgemäß ins Ausland transferieren. Deutschland ist mit immerhin über 10 Milliarden US-Dollar das größte Transferland der Welt.

Es bedarf auch einer Überprüfung warum (deutsche) Firmen eine Firmenadresse auf den Cayman Island und/oder anderen Offshore- Finanzplätze haben (müssen) und welche Transaktionen dort abgewickelt werden.

Oder ist das politisch ausdrücklich "nicht gewünscht" hier mal näher hinzusehen?


Ihr Otext: „So schreibt die SZ, dass „das System zur Bekämpfung dubioser Finanzströme den Banken als Alibi diene, um weiter Geschäfte mit Oligarchen machen zu können“.

AW: Das wäre fatal, sehe ich doch in der Überprüfung und Kontrolle die ureigene Aufgabe der landesbezogenen Steuerfahndung, welche mit den Rechten und Pflichten des Polizeidienstes ausgestattet sind, insbesondere das Recht des ersten Zugriffs, der vorläufigen Festnahme, der Vernehmung des Beschuldigten, der Anhörung von Zeugen, sowie der Durchführung von Durchsuchungen und Beschlagnahmungen.

Sollten diese Kontrollen und Überprüfungen nicht erfolgen, wäre das den Lasten der jeweiligen Landesregierung zuzuordnen und ggfl. als Versagen zu bewerten.
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