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Diskussion zur Petition 142299

Zwangsvollstreckung

Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft vom 29.11.2022

Diskussionszweig: Zwangsvollstreckung - Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft

Petent | 17.01.2023 - 08:30

Zwangsvollstreckung - Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft

Anzahl der Antworten: 8

Es wird ständig festgestellt, dass das vom Schuldner abgenommene VVZ ohne Vermögenswerte abgegeben wird.
Es dürfte somit klargestellt sein, dass spätestens dann, Schuldner die (noch) vorhandenen Vermögenswerte beiseite schaffen, sobald sie durch die Ladung des Gerichtsvollziehers zur Abnahme der Vermögensauskunft zum Termin in 2 Wochen geladen werden.
Mancher Gerichtsvollzieher/in räumt dem Schuldner dann noch eine weitere zweiwöchige Zahlungsfrist ein. Dies ist eine Verzögerung der Zwangsvollstreckung und steht nicht im Einklang mit § 802a ZPO.

Durch eine sofortige Abnahme der VA, ohne vorherige Ladung zum Termin, mit einer gleichzeitigen Pfändung durch den Gerichtsvollzieher, kann dem Gläubiger hierdurch geholfen werden seine Ansprüche zu befriedigen.
Die derzeit durchgeführte Zwangsvollstreckungspraxis ist nicht geeignet, den Gläubiger zu befriedigen und zu seinen, titulierten und somit berechtigten Ansprüchen, zu verhelfen.
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