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Diskussion zur Petition 147611

Jugendstrafrecht

Herabsetzung des Alters der Strafmündigkeit bei besonders schweren Straftaten vom 15.03.2023

Diskussionszweig: Herabsetzung der Strafmündigkeit bei schweren Straftaten

sissy24 | 08.04.2023 - 21:04

Herabsetzung der Strafmündigkeit bei schweren Straftaten

Anzahl der Antworten: 4

2016: Bad Schmiedeberg, Fabian, 13 Jahre, von 13-Jährigem getötet
2018: Lünen, 14-Jähriger von 15-Jährigem erstochen
2020: Duisburg, 14-Jährige von 14-Jährigem erschlagen
2021: Aschersleben, Josephine, 14 Jahre, von zwei minderjährigen Jungen getötet
2021: Sinsheim, Sinan, 13 Jahre, von 14-Jährigem erstochen
2022: Salzgitter, Anastasia, 15 Jahre, von zwei Jungen (13- und 14 Jahre) erstickt

Februar 2023: Wunstorf, Jan, 14 Jahre, von 14-Jährigem erschlagen
März 2023: Freudenstadt, Luise, 12 Jahre, von zwei Mädchen (12- und 13 Jahre) erstochen, nachdem diese im Internet gegoogelt hatten, dass sie für diese Tat straffrei davonkommen werden
April 2023: Wunsiedel, 10-Jährige von 11-Jährigem getötet

— das ist nur ein kleiner Auszug an schweren Straftaten von Minderjährigen, die nach landläufiger Meinung angeblich „nur alle 50 Jahre einmal“ vorkämen.

Die polizeiliche Kriminalstatistik, die ohnehin nur die Spitze des Eisbergs abbildet, nämlich jene Straftaten, die überhaupt gemeldet wurden, verzeichnet für
2019: elf Fälle
2020: elf Fälle
2021: 19 Fälle, in denen Kinder, also unter 14-Jährige, Mord oder Totschlag verübt haben.

Straftaten von Kindern und Jugendlichen steigen gemäß aktueller Kriminalstatistik,
bei Kindern (wieder unter 14-Jährigen) haben sie zwischen 2019 und 2022 um 48 Prozent zugenommen (Quelle: Süddeutsche Zeitung, basierend auf den polizeilichen Kriminalstatistiken).

Das Strafmündigkeitsalter muss herabgesetzt werden, und zwar auf 10 Jahre.
Ob solcherart Straftaten damit verhindert würden oder nicht, ist dabei nur nebenbei von Belang: derartige Täter würden jedenfalls schon sehr früh auf dem Schirm der Behörden auftauchen, sodass zumindest früher eingegriffen werden kann, um alle diejenigen Maßnahmen einzuleiten, dass weitere kriminelle Auswüchse nach Möglichkeit verhindert werden.
Es sollte damit einhergehen, das Elternhaus der jungen Täter genau unter die Lupe zu nehmen, schließlich wachsen Kinder nicht unabhängig einfach so in kriminelle Verhaltensweisen hinein.
Außerdem sollten verpflichtend psychologische Einschätzungen für alle Kinder spätestens ab der Vorschule jeweils alle zwei Jahre stattfinden, bis etwa zur achten Jahrgangsstufe,
um herauszufinden, wo Kinder wohlstandsverwahrlosen oder gar in gewalttätigen Haushalten aufwachsen müssen, sodass auch hier durch die Jugendbehörden so früh wie möglich eingegriffen werden kann.
Zu guter Letzt müssen die Jugendbehörden besser ausgestattet werden, sowohl mit finanziellen Mitteln als auch Mitarbeitern, denn es steht schon jetzt zu befürchten, dass sehr viel Arbeit auf diese Personen warten dürfte.
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