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Diskussion zur Petition 149206

Zwangsvollstreckung

Eigentümer eines Grundstücks (Ersteher) erst nach Zahlung vom 17.04.2023

Diskussionszweig: Einige Erläuterungen wären dazu aus meiner Sicht notwendig

Nutzer19291 | 23.05.2023 - 15:17

Einige Erläuterungen wären dazu aus meiner Sicht notwendig

Anzahl der Antworten: 5

Es ist hier leider nicht möglich, Links zu posten. Deshalb versuche ich das ganze mal zusammen zu fassen:
Der Einfachheithalber nenne ich die Person, dessen Grundstück versteigert wird, Verkäufer, und die Person, die im Zuge der Teilungsversteigerung das Grundstück ersteht, Käufer.
Der Käufer wird Eigentümer mit dem Zuschlag, ein Grundbucheintrag erfolgt jedoch erst nach vollständiger (!) Zahlung an das Gericht.
Der Verkäufer ist durch eine Sicherungshypothek im Grundbuch abgesichert.
Zahlt der Käufer nicht binnen einer Frist vollständig an das Gericht, kann der Verkäufer die Vollstreckung beantragen oder in eine Wiederversteigerung gehen.
Aus meiner Sicht ist damit ausreichend Sicherheit für den Verkäufer gegeben.
Deshalb wären aus meiner Sicht einige Erläuterungen des Petenten sinnvoll, weshalb dies nicht ausreicht.
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