Text der Petition
Mit der Petition wird die kostenfreie Rücknahme von sortenreinen Abfällen (z.B. Verschnitt von Steinwolle) im Zusammenhang mit der energetischen Modernisierung gefordert.
Begründung
Für die Außendämmung insbesondere von Wohngebäuden werden im Rahmen der energetischen Modernisierung vor allem die Dämmstoffe Styropor und Steinwolle hergestellt und vertrieben.
Insbesondere für Steinwolle besteht die Möglichkeit der sortenreinen Rückgabe von Steinwolle, die als Verschnitt abfällt.
Diese Rückgabe ist nicht kostenfrei. Für die Rückgabe müssen ggf. Rückgabebehältnisse (z. B. Big Bags, pro Stück 50 Euro) bezogen werden. Kleinabnehmer (z. B. bis 5 Big Bags) müssen die Big Bags ggf. selbst zu entfernten Rückgabestellen bringen. Bei Abholung wird für „Mindermengen“ (z. B. weniger als 6 Big Bags) ein „Mindermengenzuschlag von z. B. 300 Euro berechnet.
Gemäß § 23 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) „trägt zur Erfüllung der Ziele der Kreislaufwirtschaft die Produktverantwortung, wer Erzeugnisse entwickelt, herstellt, be- oder verarbeitet oder vertreibt“.
Diese Produktverantwortung umfasst insbesondere „die Rücknahme der Erzeugnisse und der nach Gebrauch der Erzeugnisse entstandenen Abfälle sowie deren nachfolgende umweltverträgliche Verwertung oder Beseitigung“ (§ 23 Abs. 2 Nr. 7 KrWG) und „die Übernahme der finanziellen oder der finanziellen und organisatorischen Verantwortung für die Bewirtschaftung der nach Gebrauch der Erzeugnisse entstandenen Abfälle“ (§ 23 Abs. 2 Nr. 8 KrWG).
Gemäß § 25 KrWG können die Anforderungen an die Produktverantwortung gemäß § 23 KrWG in Rechtsverordnungen der Bundesregierung konkretisiert werden.
Mit der Petition wird gefordert, dass die Produktverantwortlichen für die Dämmstoffe Steinwolle und Styropor – insbesondere Hersteller und Vertreiber – zur vollständig kostenfreien Rücknahme von sortenreinen Abfällen verpflichtet werden (z. B. insbesondere zur kostenlosen Abholung von Verschnittabfällen ohne Mengenbeschränkungen an der entsprechenden Baustelle).
Mit der Petition wird zudem gefordert, die kostenfreie Rücknahmeverpflichtung in der bzw. einer entsprechenden Rechtsverordnung zu konkretisieren bzw. festzulegen (z. B. in der „Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung“ vom 1. Juni 2014).
Leider wird die Petition beharrlich und nachdrücklich durch einige Petitionsopponenten durch ggf. falsche Behauptungen und irreführende Beiträge gestört mit dem Ziel, die Petition und den Petenten systematisch zu diskreditieren und dadurch Mitzeichnungen zu verhindern.
Die Beiträger der folgenden Nutzer dienen in diesem Sinne vor allem dazu, die Petition systematisch zu stören:
Nutzer Heinz 548
Nutzer4902401
Nutzer5798349
Nutzer5864925
Helga M
Nutzer5941280
Dabei tut sich Nutzer Heinz 548 in besonderer Weise hervor. Er belastet systematisch und geradezu zwanghaft beharrlich auch diesen Diskussionszweig mit stetigen Beiträgen mit dem Ziel, durch permanentes Störfeuer Leser zu irritieren und von der Mitzeichnung abzuhalten.
Im Unterschied dazu sind die Beiträge von Querdenker 65 z. B. im Diskussionszweig „Petition in weiten Bereichen nicht konkret“ konstruktiv und lesenswert.
Im Rahmen von in Eigenleistung durchgeführter energetischer Modernisierung mit dem hochwertigen Dämmstoff Mineralwolle (Steinwolle) hat sich gezeigt, dass das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) nicht konsequent greift, weil Hersteller nicht konsequent per Gesetz verpflichtet sind, anfallende sortenreine Steinwollverschnittreste kostenfrei zurückzunehmen und als Rohstoff wieder in den Wirtschaftskreislauf einzuführen.
Die Unternehmen, die die Rücknahme von Steinwollresten als Geschäftsmodell nutzen, haben zum Teil willkürliche Mindestmengen festgelegt und berechnen für die Rücknahme des sortenreinen Rohstoffs Steinwolle Mindermengenzuschläge (300 Euro und mehr; durch googeln mit der Suche „Bei Retouren von 5 oder weniger Big Bags wird ein Mindermengenzuschlag von 300,- Euro berechnet“ kann man dazu im Internet konkret fündig werden).
Mit diesen Kosten werden Endkunden belastet. Dadurch wird der Grundsatz des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG), die Rückführung aller wiederverwertbaren Stoffe in den Wirtschaftskreislauf zu gewährleisten, konterkariert.
Ziel der Petition ist, dass der wertvolle sortenreine Rohstoff Steinwollverschnitt auch als „Mindermenge“ in den Wirtschaftskreislauf zurückgeführt wird.
Ziel der Petition ist es, die Nachhaltigkeit im Sinne der Produktionsphilosophie „cradle to cradle“ (Produktverantwortlichkeit von der Wiege in die Wiege) zu fördern und die Hersteller für die Rückführung ihrer wiederverwertbaren Produkte in den Wirtschaftskreislauf konsequent in die Verantwortung zu nehmen.
Die Hersteller werden ihrer Verantwortung nicht hinreichend gerecht, wenn sie Endkunden auf die kommunalen Entsorger (Wertstoffhöfe) abdrängen. Die Hersteller sollten verpflichtet werden, in gemeinsamer Organisation mit den Händlern alle Reststoffe (Steinwollverschnitte) kostenfrei für Endkunden zurückzunehmen. Konkret sollten Händler die Steinwollverschnitte nach Auslieferungsfahrten einsammeln und gesammelt an den Hersteller zurückgeben.
Die Petition regt daher den Gesetzgeber an, konsequent dafür zu sorgen, dass der sortenreine Rohstoff Steinwollverschnitt auch als „Mindermenge“ in den Wirtschaftskreislauf zurückgeführt und nicht ggf. aus Kostengründen peu a peu in der Restmülltonne entsorgt wird.
Hinweis:
Ich bedaure es sehr, dass auch in diesem Diskussionszweig eine Vielzahl sich inhaltlich wiederholender Beiträge veröffentlicht sind. Dies ist insbesondere den beharrlich störenden und in absurder Weise notorisch opponierenden Beiträgen des Nutzers Heinz 548 geschuldet. Da ich diesen irreführenden Beiträgen nicht das letzte Wort überlassen möchte, sehe ich mich immer wieder veranlasst, im Sinne der Leser des Forums mal mehr oder weniger ausführlich Gegenstellungnahme zu beziehen.
Für die ständigen Wiederholungen meinerseits bitte ich daher um Nachsicht.