Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, dass sich die Gerichte in Deutschland an der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bzgl. Kindes- und Trennungsunterhalt orientieren müssen.
Tun sie das nicht, sollen sie verpflichtet werden, schriftlich eine einzelfallbezogene argumentative Begründung zu verfassen. Unterbleibt diese Begründung, muss dem Kläger/Beklagten die uneingeschränkte Möglichkeit gegeben werden, Beschwerde/Berufung/Revision beim BGH einzulegen, verbunden mit staatlicher Unterstützung
Begründung
In der neueren Rechtsprechung hat der BGH mehrfach klargestellt, dass minderjährige Kinder ihre Lebensstellung (und damit ihren Unterhaltsbedarf) vom Einkommen BEIDER Elternteile ableiten.
Dies gilt sowohl für Kinder aus intakten Familien, als auch für Trennungs- und Scheidungskinder.
Die Realität in der Rechtsprechung sieht anders aus. Richter (an Amtsgerichten ebenso wie an Oberlandesgerichten) orientieren sich nicht an dieser Rechtsprechung des BGH.
Sie schaffen andere Fakten, indem sie das Einkommen des betreuenden Elternteils je nach Belieben hälftig oder auch gar nicht in die Unterhaltsberechnung mit einbeziehen.
Dies ist rechtlich möglich.
Aber: die Gerichte nutzen hier ihren Entscheidungsspielraum auf nicht nachvollziehbare Weise - unabhängig vom Einzelfall.
So wird die neuere Rechtsprechung des BGH auch OHNE JEDWEDE BEGRÜNDUNG oder mit den Worten: "Ich sehe das einfach anders" übergangen. Eine argumentative Begründung, bezogen auf den Einzelfall, fehlt.
Ich fordere daher eine schriftliche Begründung, wenn eine richterliche Entscheidung, bezogen auf die neuere Rechtsprechung bzgl Kindes- und Trennungsunterhalt, der des BGH zuwiderläuft.
Geschieht dies nicht, sollte der Kläger/Beklagte das UNEINGESCHRÄNKTE Recht der Beschwerde/Revision/Berufung beim BGH bekommen, verbunden mit staatlicher Unterstützung.
Die grundsätzliche Möglichkeit, vor den BGH zu ziehen, bleibt davon unberührt.
Was glauben Sie, wie viele Schwule oder Abtreiber*innen deshalb den rechtskonformen Haftstrafen entkommen sind?
Zwar die Minderheit, aber es gab zumindest eine geringe Change des Einzelnen, die wir uns erhalten sollten.
Bezogen auf Ihren Verweis auf die Urteilsbegründung – diese sind in der Regel nicht das Papier wert auf denen sie geschrieben sind.
Wir sollten lieber andere Instrumente der Demokratie nutzen. Sie die Unterlagen Veröffentlichen (Datenschutz beachten), die zum Urteil führten. Erst dann wird die Begründung nachvollziehbar.
Sehr schön ist das in „Arbeitsproben der deutschen Justiz“ ISBN: 9789403681696 zu sehen.
Über diverse Verlage können Sie ein Buch für knapp 30 € veröffentlichen. Daher kommt die begründete Panik der deutschen Juristen, dieses Instrument einer Demokratie zu nutzen.
Der Richter muss damit rechnen, dass nach dem Urteil seine Entscheidung fachkompetent überprüft und öffentlich zur Diskussion gestellt wird.
Dann löst sich das Problem dieser Petition von selbst, nur eben mit demokratischen Instrumenten.
Stellen Sie sich vor, Sie lassen in den Fällen, in denen kein Schriftsatznachlass gewährt wird, den Richter oder die Richterin geplant an die Wand laufen, nur um diesen dann später öffentlich als Deppen/ Deppin darzustellen.
Das ist gelebte Demokratie!
OneTimeStatement-- | Mon Jun 26 08:24:18 CEST 2023 - Mon Jun 26 08:24:18 CEST 2023
Das ist gelebtes Halbwissen.
Nutzer18343 | Sun Jun 25 23:32:13 CEST 2023 - Sun Jun 25 23:32:13 CEST 2023
Ich kann Ihre Ausführungen auch nicht nachvollziehen. Die Begründung bezüglich
Unterhalt sind sehr persönlich. Betreffen Einkommen, etc... Abgesehen davon wird ja nicht direkt ins Zweifel gezogen, dass es "gerecht" ist sondern wird eine Begründung gefordert die eine Verteilung die nicht nach dem BGH erfolgt begründet.
Wenn ein Richter sagt du 30% und du 70% muss er auch sagen warum. Wenn er sagt ich hab das beschlossen weil die Mutter geheult hat, ist das keine ausreichende Begründung. Wenn man sagt die Mutter kümmert sich um das Kind 6 Tage die Woche und er Vater nur 2 Tage die Woche und angenommen ein Mindestlohn wurde gezahlt kann man da was machen und nachvollziehen.
Kern der Problematik ist das Gerade bei Unterhalt und Sorgerecht immer noch sexistische Vorstellung existieren. Kind gehört zu Mutter. Der Vater war der Ernährer und muss daher die Kosten tragen, etc... Solange alles unbegründet ist kann ein Richter weiter bei diesen Vorstellungen bleiben und richten.
Nutzer1106666 | Sun Jun 25 15:19:59 CEST 2023 - Sun Jun 25 15:19:59 CEST 2023
Ich habe nicht begriffen was hier den Kern dieser Petition ausreichend berührt.