Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, dass sich die Gerichte in Deutschland an der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bzgl. Kindes- und Trennungsunterhalt orientieren müssen.
Tun sie das nicht, sollen sie verpflichtet werden, schriftlich eine einzelfallbezogene argumentative Begründung zu verfassen. Unterbleibt diese Begründung, muss dem Kläger/Beklagten die uneingeschränkte Möglichkeit gegeben werden, Beschwerde/Berufung/Revision beim BGH einzulegen, verbunden mit staatlicher Unterstützung
Begründung
In der neueren Rechtsprechung hat der BGH mehrfach klargestellt, dass minderjährige Kinder ihre Lebensstellung (und damit ihren Unterhaltsbedarf) vom Einkommen BEIDER Elternteile ableiten.
Dies gilt sowohl für Kinder aus intakten Familien, als auch für Trennungs- und Scheidungskinder.
Die Realität in der Rechtsprechung sieht anders aus. Richter (an Amtsgerichten ebenso wie an Oberlandesgerichten) orientieren sich nicht an dieser Rechtsprechung des BGH.
Sie schaffen andere Fakten, indem sie das Einkommen des betreuenden Elternteils je nach Belieben hälftig oder auch gar nicht in die Unterhaltsberechnung mit einbeziehen.
Dies ist rechtlich möglich.
Aber: die Gerichte nutzen hier ihren Entscheidungsspielraum auf nicht nachvollziehbare Weise - unabhängig vom Einzelfall.
So wird die neuere Rechtsprechung des BGH auch OHNE JEDWEDE BEGRÜNDUNG oder mit den Worten: "Ich sehe das einfach anders" übergangen. Eine argumentative Begründung, bezogen auf den Einzelfall, fehlt.
Ich fordere daher eine schriftliche Begründung, wenn eine richterliche Entscheidung, bezogen auf die neuere Rechtsprechung bzgl Kindes- und Trennungsunterhalt, der des BGH zuwiderläuft.
Geschieht dies nicht, sollte der Kläger/Beklagte das UNEINGESCHRÄNKTE Recht der Beschwerde/Revision/Berufung beim BGH bekommen, verbunden mit staatlicher Unterstützung.
Die grundsätzliche Möglichkeit, vor den BGH zu ziehen, bleibt davon unberührt.
Nutzer18343 | 19.07.2023 - 03:17
Das war salopp gesagt. Wir müssen eine logische einfache Regelung bekommen und nicht eine subjektive Definition die zuerst mit hängen und würgen erstritten wurde.
Es ist total irre wenn plötzlich ein Elternteil den anderen Elternteil verklagt weil er 50% von irgendeinem Schachlehrgang bezahlen soll für sein Kind ohne den anderen je gefragt zu haben.
Wir brauchen solchen Unfug nicht. Daher Privatvergnügen. Regelt es unter euch ....
Nutzer5796153 | 18.07.2023 - 11:48
Eine allgemeine Erhöhung des Mindestunterhaltes wäre mit Sicherheit auch sinnvoll, schließt aber die Forderung dieser Petition nicht aus.
Und: nein. Privat Vergnügung der Eltern ist der Rest definitiv nicht.
Nutzer18343 | 15.07.2023 - 13:24
Wäre ich auch dafür. Sowas wie in der Art:
Man hätte eine automatische Anpassung.
Der Rest ist privat Vergnügung der Eltern.
Wäre eine super Entlastung für Sozialgerichte, wenn dies gesetzlich geregelt würde.