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Diskussion zur Petition 151596

Unterhaltsrecht (Kinder)

Orientierung der Gerichte an der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bzgl. Kindes- und Trennungsunterhalt vom 01.06.2023

Diskussionszweig: Das Unterhaltsrecht muss gerechter gestaltet werden

Bayer123 | 30.06.2023 - 11:40

Das Unterhaltsrecht muss gerechter gestaltet werden

Anzahl der Antworten: 3

Ich unterstütze eine allgemeinverständlich Regelung zum Unterhaltsrecht. Momentan zieht man den Betrag von 400 Euro Mindesunterhalt pro Kind in Betracht, der von nur einem Elternteil an das erziehende Elternteil geleistet werden muss, dass würde bedeuten, dass wenn beide Eltern noch zusammen wären zusammen je 400 Euro Kosten (insgesamt 800 Euro) hätten. Diese Regelung ist für den zahlenden Elternteil ungerecht, da somit der beziehende Elternteil sich überhaupt nicht an den Kosten beteiligt.
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Nutzer18343 | 19.07.2023 - 03:17

Zitat: von Nutzer5796153
Und: nein. Privat Vergnügung der Eltern ist der Rest definitiv nicht.



Das war salopp gesagt. Wir müssen eine logische einfache Regelung bekommen und nicht eine subjektive Definition die zuerst mit hängen und würgen erstritten wurde.

Es ist total irre wenn plötzlich ein Elternteil den anderen Elternteil verklagt weil er 50% von irgendeinem Schachlehrgang bezahlen soll für sein Kind ohne den anderen je gefragt zu haben.

Wir brauchen solchen Unfug nicht. Daher Privatvergnügen. Regelt es unter euch ....

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Nutzer5796153 | 18.07.2023 - 11:48

Eine allgemeine Erhöhung des Mindestunterhaltes wäre mit Sicherheit auch sinnvoll, schließt aber die Forderung dieser Petition nicht aus.

Und: nein. Privat Vergnügung der Eltern ist der Rest definitiv nicht.

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Nutzer18343 | 15.07.2023 - 13:24

Wäre ich auch dafür. Sowas wie in der Art:

Zitat:

Unterhalt des Kindes: Bürgergeldniveau
+ Betreuungskosten des Kindes: Mindestlohnniveau.
durch 2.

Lebensituation ist nicht von belang. Der Mensch kann sich anpassen und es wäre unfair für andere Personen, die nicht in dieser Lebenssituation sind.



Man hätte eine automatische Anpassung.
Der Rest ist privat Vergnügung der Eltern.

Wäre eine super Entlastung für Sozialgerichte, wenn dies gesetzlich geregelt würde.

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