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Diskussion zur Petition 158433

Kassenarztrecht

Umsetzung der Bundesrahmenempfehlung zum Intensivpflegestärkungsgesetz vom 09.10.2023

Diskussionszweig: So sehr das Anliegen verständlich ist, ist diese Petition unverständlich.

Heinz 548 | 05.12.2023 - 11:20

So sehr das Anliegen verständlich ist, ist diese Petition unverständlich.

Anzahl der Antworten: 1

Das „Gesetz zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung (Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz – GKV-IPReG)" wurde am 29.10 2020 verabschiedet. Damit hat der Gesetzgeber das Verfahren abgeschlossen.

Wenn nun die Umsetzung des Gesetzes nicht erfolgt, sich zögernd hinzieht, Unklarheiten über Zuständigkeiten bestehen oder Abstimmungen nicht erfolgen, was hat der Gesetzesgeber ( = Adressat dieser Petition) damit zu tun?


Otext: „Bis zum 30.6.2024 sind Leistungserbringer in den einzelnen Bundesländern aufgefordert, neue Rahmenverträge zu verhandeln, um die Versorgung schwerst betroffener Intensivpflegepatienten sicherzustellen.“

AW: Wo ist denn dann das Problem wenn die Leistungserbringer bereits per Fristsetzung aufgefordert wurden zu handeln?


Otext: „Seitens der Kostenträger besteht derzeit kein Interesse an Kollektivverhandlungen mit den Leistungserbringern ( Mandatsverteilung Verbände).“

Frage 1: Warum nicht?
Frage 2: Wer sind denn die Kostenträger?
Frage 3: Was sagt denn die Bundesärztekammer zu dieser Angelegenheit?
Frage 4: Was sagt denn die Kassenärztliche Bundesvereinigung zu dieser Angelegenheit?
Frage 5: Was sagt denn der GKV-Spitzenverband zu dieser Angelegenheit?
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