Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, alle Wahlhelfer in Deutschland am Tag nach der Wahl von ihrer Arbeitsverpflichtung unter Lohn-/Gehaltsfortzahlung freizustellen oder mit einem pauschalen Entgelt für ihr Ehrenamt zu entlohnen. Die Möglichkeit einer Freistellung am Tag nach der Wahl soll per Gesetz verbindlich geregelt werden und für alle Beschäftigten, einschließlich der Auszubildenden und Studierenden gelten.
Begründung
In der Praxis ist es oft so, dass die ehrenamtlichen Wahlhelfer bis spät abends oder darüber hinaus bis in die Morgenstunden des auf den Wahltag folgenden Montag im Wahleinsatz sind und so die im Arbeitsrecht zu Recht geregelten Ruhezeiten nicht einhalten können. Daher sollten Wahlhelfer und darüber hinaus alle im Ehrenamt Betreffenden analog dem Arbeitszeitgesetz ihre geschützten Ruhezeiten erhalten.
Sollten diese Ruhezeiten zu Minusstunden der eigenen Arbeitszeit führen, sollten diese mit einem durchschnittlichen Lohn-/Gehaltsersatz honoriert werden.
Bspw. für das Ehrenamt von Freiwilligen Feuerwehren gibt es solche Regelungen.
>> Zweitens hat der Arbeitgeber mit einem Ehrenamt rein gar nichts zu tun.
>> Drittens Ehrenamt und „pauschales Entgelt“ oder Lohn schließen sich aus.
>> iertens gibt es bereits für diese Tätigkeit zwar kein Lohn, aber eine Aufwandsentschädigung welche sich „Erfrischungsgeld“ nennt.
Und jetzt wird’s lustig: Otext: „In der Praxis ist es oft so, dass die ehrenamtlichen Wahlhelfer bis spät abends oder darüber hinaus bis in die Morgenstunden des auf den Wahltag folgenden Montag im Wahleinsatz sind und so die im Arbeitsrecht zu Recht geregelten Ruhezeiten nicht einhalten können.“
AW: Komisch, dass Diskobesuche beginnend um 23 Uhr bis morgens um 5 Uhr, oder die tolle Geburtstagsfeier beim Schwager Jakob bis um 4 Uhr überhaupt nicht im Zusammenhang mit den Ruhezeiten im Arbeitsrecht gebracht werden.
Otext: „Bspw. für das Ehrenamt von Freiwilligen Feuerwehren gibt es solche Regelungen.“
AW: Genau! Die Jungs und Mädels der Freiwilligen stehen aber auch 24 Stunden an 7 Tagen zur Verfügung. Sie stehen auch bei freiwillige Lösch- und Hilfeübungen zur Verfügung. Sie haben auch pflichtgemäß an Lösch-, Berge u. Hilfeübungen teilzunehmen. Sie haben auch pflichtgemäß an medizinische Untersuchungen teilzunehmen ( z. B. bei Atemschutzgeräteträger)
Und vor allem: Die Jungs und Mädels halten ihren Kopf für diejenigen hin, die z.B. morgens um 4 Uhr von der Disko kommend, besoffen mal wieder ihr Auto um den Baum gewickelt, oder für die Pappnasen die im Bett geraucht haben…
Wer durch das (wöchentlich) anfallende Ehrenamt „Wahlhelfer“ psychisch, physisch, mental und „überhaupt so“ dermaßen belastet ist, dem empfehle ich dringend zu Hause zu bleiben und auf diese Tätigkeit im Sinne seiner eigenen Gesundheit zu verzichten, -nicht dass sich dadurch noch eine traumatische Belastung mit Langzeitstörung und Burn-out entwickelt…. (Ironie off...)