Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, schrittweise die Steuerbefreiung für land- und forstwirtschaftlich genutzte Fahrzeuge aufzuheben. Dazu wird vorgeschlagen innerhalb von fünf Jahren die maximale Anzahl der möglichen Befreiungen auf Null zu reduzieren. Beispielsweise könnten im ersten Jahr noch fünf Fahrzeuge pro Betrieb befreit sein, im zweiten Jahre vier und so weiter.
Begründung
Die für den Bundeshaushalt 2024 eigentlich vorgesehene Aufhebung der Steuerfreiheit, wurde bekanntlich nicht umgesetzt, um die Bauern nicht mit der damit einhergehenden Bürokratie zu belasten. Zwischenzeitlich steht fest, dass, abgesehen von einfachen Dingen, wie einem Tausch des Kennzeichens, keine Bürokratiebelastungen bekannt sind, siehe etwa die entsprechenden Darlegungen der Bundesministerien der Finanzen und für Digitales und Verkehr in der Bundespresskonferenz vom 05.01.2024.
Durch das schrittweise Aufheben und den vorübergehenden Erhalt der Befreiung für eine kleine Zahl von Fahrzeugen, werden kleiner Betriebe bevorzugt, was eine erwünschte soziale Abfederung ist.
Der Petent lässt sich zwar ausgiebig im mit „Begründung“ getiteltem Abschnitt aus, ohne jedoch eine konkrete Begründung für seine Forderung zu benennen.
Ich erlaube mir daher auf die BEIBEHALTUNG der jetzige Regelung zu plädieren.
Begründung:
Welche Branche wurde denn bisher politisch bedacht mit Streichung der Agrardieselvergünstigung UND dem Wegfall der KFZ-Steuerbefreiung? Allein diese beiden Maßnahmen würden für die landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland eine Mehrbelastung von rund 920 Mio. Euro pro Jahr bedeuten. Eine Steuererhöhung in dieser Größenordnung für eine einzige Branche ist bisher beispiellos und grob unverhältnismäßig.
Die aktuelle Bundesregierung hat von Anfang an die Belastungen für die Landwirtschaft immer weiter erhöht. Bei der Unfallversicherung, bei der Umsatzsteuerpauschalierung, bei der Gemeinschaftsaufgabe Agrar- und Küstenschutz (GAK) – überall wurden die Zuschüsse gekürzt. Darüber hinaus wurden ideologisch motivierte Vorgaben bei der Tierhaltung, Stallumbau und Agrarflächennutzung gemacht.
Die Landwirtschaft hat bereits empfindliche Einschnitte zu tragen: Bsp: Streichungen im Agrarhaushalt in Höhe von 375 Mio. Euro (in der GAK, beim Investitions- und Zukunftsprogramm und bei der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung), Einschränkungen bei der Umsatzsteuerpauschalierung mit zusätzlichen jährlichen Zahllasten in Höhe von 350 Mio. Euro sowie nach der jüngsten GAP-Reform eine empfindliche Reduzierung der direkten Einkommenswirksamkeit beider Säulen gegenüber der GAP-Periode 2014-2022 um rund 30 (in Worten dreißig) v. H.
Landwirte und Bauern können nicht einfach Agrardiesel einsparen. Sie müssen ihre Acker- und Grünlandflächen bewirtschaftenund zwar saisonal und jahreszeittypisch. Nur Traumtänzer und Baumumarmer sind der Meinung, dass auch mit Harke und Schäufelchen dem globalen Wettkampf paroli geboten werden kann. Belgien, Zypern, Kroatien, Litauen, Luxemburg, Lettland und Malta erheben überhaupt keine Steuer auf in der Landwirtschaft verbrauchten Dieselkraftstoff. In den restlichen EU-Mitgliedstaaten wurden Vergütungssätze von 46 bis 93 Prozent gewährt
Die Behauptung die Kfz-Steuer diene dazu, die Verkehrsinfrastruktur mitzufinanzieren ist Unfug. Die Infrastrutur nutzt der Landwirtschaft kaum: Landwirte sind im Schwerpunkt auf Grünland, auf Äckern und nicht befestigte Wege unterwegs und nehmen das Straßenverkehrsnetz nicht in dem Umfang in Anspruch, wie das andere Verkehrsteilnehmer tun.
Es ist die Frage ob es sich um eine steuerliche Subvention handelt oder um einen Verzicht aufgrund unerheblicher Bedingung. Schließlich erstreckt sich die Gesamtfahrleistung z. B. eines Traktors auf ca. 3 v.H. auf öffentlichen Wegen sprich Straßen. Ein Mähdrescher, dieselbetrieben, fährt so ziemlich zu 99,4 v. H. auf Ackerflächen, kaum ein Landwirt fährt damit Einkaufen oder zum Bundesliga- Fußballspiel 400 km entfernt, auch nicht mit der selbstfahrenden Pflanzensetzmaschine. Dem Landwirt steht keine Alternative zu Diesel zur Verfügung; im Gegensatz zu Papis Kfz, der ggfls den Weg zu seiner Erwerbstätigkeit auch mit dem Lastenfahrrad zurücklegen kann.
Der Wegfall der KFZ-Steuer kann Mehrbelastungen von bis zu 1.000 Euro je Schlepper und Jahr, je nach Alter und Leistung, nach sich ziehen. Und da nicht nur ein Traktor zum Einsatz gelangt, sondern deren zwei, ein Mähdrescher, Rübenernter und dazu vier, fünf sechs Anhänger summiert sich die Steuerlast auf gute 7 – 8 tau Euro pro anno.
Es wäre dümmlich anzunehmen, dass aufgrund einer Dieselverteuerung (Subventionsstreichung) wesentliche Neuanschaffungen im Bereich „Fuhrpark“ erfolgen mit geringeren Verbräuchen. Vorhandene Maschinen, Traktoren, selbstfahrende Ernter, Anhänger etc. sind langlebige Wirtschaftsgüter, mit gleichlangen Abschreibungszeiträume; ein Mähdrescher kostet knappe 300.000 Euro, der ist eben nicht analog zu Papis schönem Pkw nach vier Jahren mal eben neu zu beschaffen.
Mit dem Bewusstsein des Vorwurfes des Whataboutism:
Warum nur Landwirte und Bauern?
Elektro- Kfz. sind steuerbegünstigt, genauso wie
> Fahrzeuge von Behörden
> Fahrzeuge diplomatischer oder konsularischer Vertretungen
> Fahrzeuge der der Bundeswehr, Bundespolizei, des Zolls, der Landespolizei
> Fahrzeuge des Wegebaus
> Fahrzeuge der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes, des Rettungsdienstes
> Fahrzeugen im Linienverkehr
> Fahrzeuge des Kombiverkehrs, (als Vor- oder Nachlauf des Eisenbahn-, Binnenschiffs- oder Seeverkehrs)
> Oldtimer- Fahrzeuge
> Zugmaschinen, Wohnwagen und Packwagen von Schausteller