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Diskussion zur Petition 164588

Erbrecht

Regelung zur Ermöglichung der Aufgabe von Erbanteilen an Grundstücken vom 05.03.2024

Diskussionszweig: Regelung gibt es doch bereits ...

Torxuser | 02.04.2024 - 16:36 (Zuletzt geändert am 02.04.2024 - 16:39 von Torxuser )

Regelung gibt es doch bereits ...

Anzahl der Antworten: 8

... und nennt sich Erbauseinandersetzung. Dabei wird vor einem Notar eine individuelle vom Nachlass abweichende Erbaufteilung vereinbart. Das kostet zwar Notargebühren, aber die Grundbuchumschreibung bleibt innerhalb der ersten 2 Jahre nach dem Tod des Erblassers kostenfrei. Die Notarkosten übernimmt die gesamte Erbengemeinschaft, wenn keine abweichende Regelung getroffen wird. Wenn jemand nur verzichtet (ohne Ausgleich aus der anderen Erbmasse) sollten sich die übrigen Erben freuen und die Kosten allein übernehmen.
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