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Diskussion zur Petition 164618

Strafprozessordnung

Streichung der Straftatbestände der üblen Nachrede/Verleumdung nach § 374 Absatz 1 der Strafprozessordnung vom 06.03.2024

Diskussionszweig: Es gibt gar keinen "Katalog der Privatklagedelikte"

-- | 23.03.2024 - 11:11

Es gibt gar keinen "Katalog der Privatklagedelikte"

Anzahl der Antworten: 5

Siehe :

"§ 374
Zulässigkeit; Privatklageberechtigte

(1) Im Wege der Privatklage können vom Verletzten verfolgt werden, ohne daß es einer vorgängigen Anrufung der Staatsanwaltschaft bedarf,

1. ein Hausfriedensbruch (§ 123 des Strafgesetzbuches),
2. eine Beleidigung (§§ 185 bis 189 des Strafgesetzbuches), wenn sie nicht gegen eine der in § 194 Abs. 4 des Strafgesetzbuches genannten politischen Körperschaften gerichtet ist,
2a. eine Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen (§ 201a Absatz 1 und 2 des Strafgesetzbuches),
3. eine Verletzung des Briefgeheimnisses (§ 202 des Strafgesetzbuches),
4. eine Körperverletzung (§§ 223 und 229 des Strafgesetzbuches),
5. eine Nötigung (§ 240 Absatz 1 bis 3 des Strafgesetzbuches) oder eine Bedrohung (§ 241 Absatz 1 bis 3 des Strafgesetzbuches),
5a. eine Bestechlichkeit oder Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 des Strafgesetzbuches),
6. eine Sachbeschädigung (§ 303 des Strafgesetzbuches),
6a. eine Straftat nach § 323a des Strafgesetzbuches, wenn die im Rausch begangene Tat ein in den Nummern 1 bis 6 genanntes Vergehen ist,
7. eine Straftat nach § 16 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und § 23 des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen,
8. eine Straftat nach § 142 Abs. 1 des Patentgesetzes, § 25 Abs. 1 des Gebrauchsmustergesetzes, § 10 Abs. 1 des Halbleiterschutzgesetzes, § 39 Abs. 1 des Sortenschutzgesetzes, § 143 Abs. 1, § 143a Abs. 1 und § 144 Abs. 1 und 2 des Markengesetzes, § 51 Abs. 1 und § 65 Abs. 1 des Designgesetzes, den §§ 106 bis 108 sowie § 108b Abs. 1 und 2 des Urheberrechtsgesetzes und § 33 des Gesetzes betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie."

Hier ist kein Katalog von Delikten, wo die StA nicht aktiv wird oder wo man keine Strafanzeige stellen kann, sondern wo man es nicht zwingend muss und ein eigenes Verfahren auf dem Privatklageweg eröffnen kann.

Das Recht auf eine Strafanzeige wird hier in keiner Weise beschnitten. Und wenn laut Petent nach §153 immer noch wegen Geringfügigkeit/mangelndes öffentliches Interesse, die Strafverfolgung unterbleiben kann, ist auch keinerlei Mehrwert oder überhaupt eine Veränderung erkennbar
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