Text der Petition
Mit der Petition wird eine Erweiterung des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) bezüglich der Eröffnung des Rechtsweges der Beschwerde ohne Anwaltszwang gegen Ablehnungsbescheide von Generalstaatsanwaltschaften beim zuständigen Justizministerium gefordert.
Begründung
Bürger und Bürgerinnen benötigen unbedingt die Möglichkeit eine Beschwerde gegen Ablehnungsbescheide einer Generalstaatsanwaltschaft beim zuständigen Justizministerium selbständig und ohne Anwaltszwang einzulegen, da der Rechtsweg zu kurz ist und der nächste Schritt ein anwaltliches Klageerzwingungsverfahren vorschreibt. Der Anwaltszwang ist ein Hindernis für die Weiterentwicklung der Demokratie, was die Selbständigkeit einer einzelnen Person, vor allem der Minderheit, erfordert.
Fehlverhalten durch Generalstaatsanwaltschaften, wie z.B. unvollständige und fehlerhafte Überprüfungen, etc., können von Bürger und Bürgerinnen dem zuständigen Justizministerium durch eine Beschwerde selbständig aufgezeigt werden, wodurch eine neue Überprüfung durchgeführt werden könnte.
Auch wenn neue Fakten und Beweise bekannt werden, hätten Betroffene die Möglichkeit sich durch den neuen Rechtsweg direkt an das zuständige Justizministerium zu wenden, welches z.B. auch ein Ermittlungsverfahren gegen eine Staatsanwaltschaft und/oder Generalstaatsanwaltschaft einleiten könnte.
weil die Materie zu komplex ist, als dass sich ein zu Jura berufener Laie damit auskennen könnte
Vorteil, keiner, Nachteil, dass Hinz und Kunz meinen Verfahren eröffnen zu können, für die ihnen jegliches Wissen fehlt. Sieht man ja auch hier wo regelmäßig eine Handvoll Wiederholungspetenten meinen mal das SGB, mal das StGB oder dann auch das GG "auseinandernehmen" und ob angeblicher Lücken verändern zu wollen.
ja logisch, was sonst. Immer wenn Argumente fehlen ist es die Demokratie, die Menschenrechte u.ä. die dafür herhalten müssen. Dabei ist es ein grundlegendes demokratisches Recht, das notfalls von der Allgemeinheit bezahlt wird, einen Anwalt zu haben. Mal darüber nachgedacht?
Wie oft kommt denn der Durchschnittsbürger in Kontakt mit der Generalstaatsanwaltschaft? Einfach so sicher nicht. Und da wird er/sie einen Anwalt haben.
Selbsternannten Juristen, die ein neues Hobby entdeckt haben, nämlich Beschwerden einzulegen, weil sie in ihrer Selbstüberschätzung meinen, da irgendwelche Fehler entdeckt zu haben, sollten einen Verein gründen und dort ganz ohne Anwalt diskutieren...ergänzend: Statt das Justizministerium mit ihren Spielchen personell UND finanziell zu belasten und damit auch wirklich wichtige Dinge zu verzögern.