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Diskussion zur Petition 164960

Gerichtsverfassung

Eröffnung des Rechtsweges der Beschwerde ohne Anwaltszwang gegen Ablehnungsbescheide von Generalstaatsanwaltschaften vom 16.03.2024

Diskussionszweig: Juristische Selbstüberschätzung von Laien

-- | 16.04.2024 - 08:59 (Zuletzt geändert am 16.04.2024 - 09:10 von -- )

Juristische Selbstüberschätzung von Laien

Anzahl der Antworten: 2

nichts weiter.

Zitat: von Petent
-Weshalb gibt es keine gesetzliche Beschwerde ohne Anwaltszwang gegen Einstellungsbescheide einer Generalstaatsanwaltschaft beim zuständigen Justizministerium?

weil die Materie zu komplex ist, als dass sich ein zu Jura berufener Laie damit auskennen könnte

Zitat: von Petent
-Welche Vor- und Nachteile hätte eine Erweiterung des Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) diesbezüglich?

Vorteil, keiner, Nachteil, dass Hinz und Kunz meinen Verfahren eröffnen zu können, für die ihnen jegliches Wissen fehlt. Sieht man ja auch hier wo regelmäßig eine Handvoll Wiederholungspetenten meinen mal das SGB, mal das StGB oder dann auch das GG "auseinandernehmen" und ob angeblicher Lücken verändern zu wollen.

Zitat: von Petent
Der Anwaltszwang ist ein Hindernis für die Weiterentwicklung der Demokratie, was die Selbständigkeit einer einzelnen Person, vor allem der Minderheit, erfordert.

ja logisch, was sonst. Immer wenn Argumente fehlen ist es die Demokratie, die Menschenrechte u.ä. die dafür herhalten müssen. Dabei ist es ein grundlegendes demokratisches Recht, das notfalls von der Allgemeinheit bezahlt wird, einen Anwalt zu haben. Mal darüber nachgedacht?

Zitat: von Petent
Fehlverhalten durch Generalstaatsanwaltschaften, wie z.B. unvollständige und fehlerhafte Überprüfungen, etc., können von Bürger und Bürgerinnen dem zuständigen Justizministerium durch eine Beschwerde selbständig aufgezeigt werden, wodurch eine neue Überprüfung durchgeführt werden könnte.

Wie oft kommt denn der Durchschnittsbürger in Kontakt mit der Generalstaatsanwaltschaft? Einfach so sicher nicht. Und da wird er/sie einen Anwalt haben.
Selbsternannten Juristen, die ein neues Hobby entdeckt haben, nämlich Beschwerden einzulegen, weil sie in ihrer Selbstüberschätzung meinen, da irgendwelche Fehler entdeckt zu haben, sollten einen Verein gründen und dort ganz ohne Anwalt diskutieren...ergänzend: Statt das Justizministerium mit ihren Spielchen personell UND finanziell zu belasten und damit auch wirklich wichtige Dinge zu verzögern.
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